dgti„Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test„, Impf„ oder Genesenennachweises geltend
Verfasst: Di 12. Apr 2022, 15:38
Wir freuen uns, dass auch in Hamburg der dgti-Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises gilt:
"Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen können Test-, Impf- oder Genesenennachweise mit Personalien vorlegen, die nicht mit den Angaben in ihren amtlichen Ausweisdokumenten, zum Beispiel dem Personalausweis übereinstimmen. Hierfür wird trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen durch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti e.V.) ein sogenannter Ergänzungsausweis ausgestellt, der bei einer Identitätskontrolle vorgelegt werden kann. Der Ergänzungsausweis der dgti e. V. kann von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen zusätzlich zu amtlichen Ausweisdokumenten vorgelegt werden. Er gilt in diesem Sinne ebenfalls als erforderlicher Nachweis und ermöglicht den ldentitätsabgleich."
In den Corona-Eindämmungsverordnungen ist der Text nicht zu finden, sondern in den beigefügten Auslegungshilfen auf Seite 6 in diesem PDF: auslegungshilfe der verordnung zur | Transparenzportal Hamburg
Wir hoffen, dass der Text in Zukunft leicht zugänglich unter den FAQs der Corona-Verordnung auftauchen wird.
Bis dahin: Gern weitersagen!
Herzliche Grüße von Lara und K*
"Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen können Test-, Impf- oder Genesenennachweise mit Personalien vorlegen, die nicht mit den Angaben in ihren amtlichen Ausweisdokumenten, zum Beispiel dem Personalausweis übereinstimmen. Hierfür wird trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen durch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti e.V.) ein sogenannter Ergänzungsausweis ausgestellt, der bei einer Identitätskontrolle vorgelegt werden kann. Der Ergänzungsausweis der dgti e. V. kann von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen zusätzlich zu amtlichen Ausweisdokumenten vorgelegt werden. Er gilt in diesem Sinne ebenfalls als erforderlicher Nachweis und ermöglicht den ldentitätsabgleich."
In den Corona-Eindämmungsverordnungen ist der Text nicht zu finden, sondern in den beigefügten Auslegungshilfen auf Seite 6 in diesem PDF: auslegungshilfe der verordnung zur | Transparenzportal Hamburg
Wir hoffen, dass der Text in Zukunft leicht zugänglich unter den FAQs der Corona-Verordnung auftauchen wird.
Bis dahin: Gern weitersagen!
Herzliche Grüße von Lara und K*