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2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlischt...

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 07:53
von Marie-Elle
Ich wollte hier kurz ein paar Infos hinterlegen, für den Fall, dass es einem Menschen mal hilfreich sein könnte:

Es scheint wie folgt zu sein:

Vorgeschichte: 1. VÄ/PÄ via TSG mit 2 Gutachten

Kann es wieder zurück gehen? Wie geht es wieder zurück? Die Info stammt von einer angesehenen/vertrauenswürdigen Stelle,
aber bitte selber recherieren/nachfragen, falls ihr davon betroffen seid.

Es ist scheinbar nicht möglich, dass man die 1. VÄ/PÄ rückgängig macht.

Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mir mitgeteilt, dass man eine neue 2. VÄ/PÄ durchführen müsste. Auch hierbei sind wieder 2 Gutachten nötig.
(gleiche Gutachter? Andere Gutachter? Wieder ellenlange Besuche nötig?)

Falls das Selbstbestimmungsgesetz/Self ID kommen sollte, wäre dies vielleicht eine Alternative (würde vermutlich viel Geld und Zeit sparen).
(aber mir liegen, Stand jetzt, keine Info vor, ob und wann es kommt)

Wenn 2. VÄ/PÄ in Kraft, also das ursprüngliche Geschlecht wieder aktiv ist, scheint man keinen Anspruch mehr auf gegengeschlechtliche Hormone zu haben.

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 08:49
von Annette
Guten Tag,

angesichts der Undurchdringlichkeit des deutschen Behördendschungels sollte man sich fragen ob es nicht einfacher wäre, eine andere, zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen um anschliessend bei deren Administration sein oder ihr Anliegen vorzutragen.

Oder sich einfach gedulden bis Berlin das TSG abschafft. Aber niemand wird 1000 Jahre alt...

Annette

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 10:52
von Aria
Marie-Elle hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 07:53 Ich wollte hier kurz ein paar Infos hinterlegen, für den Fall, dass es einem Menschen mal hilfreich sein könnte:

Es scheint wie folgt zu sein:

Vorgeschichte: 1. VÄ/PÄ via TSG mit 2 Gutachten

Kann es wieder zurück gehen? Wie geht es wieder zurück? Die Info stammt von einer angesehenen/vertrauenswürdigen Stelle,
aber bitte selber recherieren/nachfragen, falls ihr davon betroffen seid.

Es ist scheinbar nicht möglich, dass man die 1. VÄ/PÄ rückgängig macht.

Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mir mitgeteilt, dass man eine neue 2. VÄ/PÄ durchführen müsste. Auch hierbei sind wieder 2 Gutachten nötig.
(gleiche Gutachter? Andere Gutachter? Wieder ellenlange Besuche nötig?)

......

Wenn 2. VÄ/PÄ in Kraft, also das ursprüngliche Geschlecht wieder aktiv ist, scheint man keinen Anspruch mehr auf gegengeschlechtliche Hormone zu haben.
Wenn Infos, dann welche die stimmen :wink:

Natürlich ist es möglich die VÄ/PÄ rückgängig zu machen.

Wenn man bei der Anhörung nicht auf sein Rechtsmittel des Widerspruch verzichtet hat, kann man das innerhalb von einer 14 tägigen Frist. Hat man das oder ist die Frist abgelaufen, stellt man einen neuen Antrag, indem man den Wunsch äußert die VÄ/PÄ zum ursprünglichen Namen/Geschlecht ändern zu wollen und man die gleichen Gutachter beauftragen möchte.

Ich kenne ein Fall, wo das gewünscht war und es genau so abgelaufen ist. Die Begutachtung war dann auch keine richtige mehr, sondern vielmehr eine Erklärung der Umstände und damit war das erledigt. Ob die Gerichte dabei aber schneller arbeiten, lasse ich mal dahingestellt. Das ist eben so und hat nix mit dem Verfahren an sich zu tun. Es gibt Gerichte, die arbeiten das in 1 Monat ab und andere in 13 🤷🏻"â™€ï¸

Da der juristische Teil nix mit dem medizinischen zu tun hat und umgekehrt, erlischt auch nicht die Indikation zu gegengeschlechtlichen medizinischen Maßnahmen.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum hier immer wieder derartige falsche Informationen verbreitet werden.... :roll:

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 11:17
von Marie-Elle
Hallo Aria,

Danke für deine Nachricht!

Die 1. VÄ/PÄ war 2018. Die 14 tägige Frist ist also schon lange abgelaufen. Danke für den Hinweis und Richtigstellung!

Meine Infos stammen von einem Gutachter, der meine 1. VÄ/PÄ bearbeitet hat,
sowie einer Anfrage beim selben Gericht, die meine 1. VÄ/PÄ bearbeitet hat.

Gericht: Man teilte mir mit, dass ich eine neue Begutachtung (explizit wieder 2 Gutachten genannt) brauche, wie es bei der 1. VÄ/PÄ der Fall war.
(neuer Umfang ist mir nicht bekannt)

Gutachter: Ich hatte explizit gefragt, ob ich meine Hormonbehandlung mit weiblichen Hormone fortsetzen könnte, wenn ich zurück zum männlichen Geschlecht wechsle.
Dies wurde ausdrücklich verneint. Mir wurde mitgeteilt, dass dann die Indikation entfällt und der Endokrinologe keine Hormone mehr Rezeptieren darf.

Was ist jetzt richtig? Wurden mir falsche Informationen gegeben? Sind die Fälle von den Personen abhängig, die es bearbeiten?
Gelten deine Fälle/Antworten nur unter bestimmten Bedingungen?

Schöne Grüße,
Marie

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 11:33
von Anne-Mette
Moin,

ein Blick in das Gesetz sagt das:

Gemäß -§6 Abs. 2 S. 1 TSG gelten die -§-§ 2 bis 4 TSG für die Aufhebung einer Entscheidung, durch welche der Vorname und die Geschlechtszugehörigkeit geändert worden sind, entsprechend. -§ 4 Abs. 3 S. 1 bestimmt dabei, dass das Gericht dem Antrag nur stattgeben darf, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt und sie persönlich angehört hat.

Ich hatte auch die falsche Information, als ich für jemanden nachfragte "das ist alles ganz einfach".
Allerdings hat es auch schon Gerichte gegeben, die eine "einfache Lösung" gefunden haben. Darüber gibt es allerdings keine fundierten Informationen, sondern es wird "vom Hörensagen" verbreitet.

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 11:35
von Lavendellöwin
Marie-Elle hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 11:17 Was ist jetzt richtig? Wurden mir falsche Informationen gegeben? Sind die Fälle von den Personen abhängig, die es bearbeiten?
Gelten deine Fälle/Antworten nur unter bestimmten Bedingungen?

Hallo Marie...

hmm...ich glaube, wir stecken da in einer ethischen Grauzone und zwar derer des Gutachters.

Wenn er dir jetzt etwas schreibt wo drin steht, "weil er sich dem männlichen Geschlecht zugehörig
fühlt und sich dies auch nicht mehr ändern wird, empfehle ich.." (oder so nen ähnlichen Mist, sorry).
damit du eine neue VÄ/PÄ bekommst, wäre es nachzufühlen, das er auch die Indikation für die
Hormone nicht mehr unterstützt, im Sinn von, warum braucht ein Mann weibliche Hormone?

Das das rechtlich (mit den Hormonen) so sein könnte, weiss ich nicht, aber ich glaube, das es sonst die Entscheidung
des Mediziners ist der dich mit Medis versorgt was du von ihm bekommst oder nicht...

ausserdem bekommen viele jahrelang Hormone ohne eine VÄ/PÄ zu haben-das stört doch auch niemand,
wenn keine VÄ/PÄ angestrebt wird und mit Hormonen schon alles gut ist, oder?

edit...vielleicht hilft dir meine Sicht weiter...ich habe einen dgti Ausweis mit weiblichem Namen,
aber da ein X im Geschlecht, was rechtlich rückgängig werde ich bestimmt nicht machen...

Alles Liebe Marie (flo)

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 12:26
von Anne-Mette

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 14:34
von Aria
Marie-Elle hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 11:17 Was ist jetzt richtig? Wurden mir falsche Informationen gegeben? Sind die Fälle von den Personen abhängig, die es bearbeiten?
Gelten deine Fälle/Antworten nur unter bestimmten Bedingungen?
Also,

1. Natürlich ist das Verfahren das gleiche. Wie soll es auch anders sein..?! Nur kannst du durch die Wahl der beiden Gutachter der 1. VÄ dazu beitragen, dass dieser Prozess beschleunigt wird (was die Gutachten angeht). Die kennen dich ja schon und eine einfache Erklärung, dass du dich geirrt hast, dürfte denen dann ausreichen. Notwendig sind diese Gutachten aber, denn das Gericht stützt seine Entscheidung darauf. Das ganze ist ein formaler Vorgang, der einzuhalten ist.

2. Das was dir dein Gutachter im Bezug zur HET gesagt hat, stimmt nicht! Wie ich schon geschrieben habe, sind das vollkommen unabhängige Dinge. Es fragt dich ja auch keiner beim Start der HET, ob du deine VÄ schon hattest, oder? Früher musstest du deine VÄ haben, um die GaOP genehmigt zu bekommen. Das ist seit paar Jahren auch nicht mehr. Manche Operateure wollen die dennoch sehen. Zur Bewilligung der KÜ durch den MDK sind die aber nicht notwendig.

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 14:56
von Engelchen
Dennis, auch hier aus den Forum ist auch Detransitioniert.
(Ich benutze hier nicht den Forumsnamen und vor allem nicht den damaligen selbst gewählten)
Er hatte die VÄ/PÄ komplett durch und das ca. ein halbes Jahr vorher...
Der Weg zurück ging auch wieder über das TSG und eben über zwei neue Gutachten.

Liebe Grüße

Lisa

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 15:34
von Lavendellöwin
Engelchen hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 14:56Sie
Er, mein Liebes, er...

und er hat mir mal gesagt, geh den Weg zurück nur, wenn es unbedingt sein muss und es nicht
mehr anders anders geht, denn es ist ein Höllentrip..

das war in der Zeit, als ich drüber rumspann (kein Denken) die HRT abzubrechen, was ich nachdem ich wieder
halbwegs klar denken konnte zum Glück nicht gemacht habe...es wäre im Affekt gewesen...

was ich an der Stelle anfügen möchte-sich zu hinterfragen, auch mal unsicher zu sein ist der Weg richtig,
auch bis zum quasi "letzten Moment" ist völlig okay...für mich ist dieses "ich war schon immer so und es
bleibt nur der Weg" inzwischen fast schon nicht mehr tragbar...
Frau oder Mann, oder beides, oder nichts oder im flow ist man in dem Moment der gerade ist-was vorher
oder später ist, zählt nicht wirklich!
Anne-Mette hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 12:26 ....
Daher, liebe Anne-Mette, ist trans für mich inzwischen vielleicht eine "Art" Impuls, ein kurzer Blitz,
(kommt vielleicht wieder ein Impuls siehe "detrans".)
aber kein Dauerzustand und auch nichts ehemaliges-da SEIN gerade ist. Bei Intersexualität ist es wieder anders...

Alles Liebe Marie (flo)

Re: 2. (!) VÄ/PÄ (wieder Gutachten nötig)... Selbstbestimmungsgesetz/Self ID... Anspruch auf gegengesch. Hormone erlisch

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 15:38
von Engelchen
EmmiMarie hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 15:34 Er, mein Liebes, er...
Sorry, was für ein Missgeschick - hab es sofort geändert. (pea)
Und ja Marie - ein ständiges Hinterfragen ist völlig legitim und auch richtig.

Liebe Grüße

Lisa