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Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Di 14. Sep 2021, 16:15
von Anne-Mette

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Di 14. Sep 2021, 16:26
von Marlene K.
https://taz.de/Nazi-Plakate-in-Bayern-u ... /!5795617/
Was der Spiegel nicht erwähnt, dass diese Plakate in Bayern entfernt werden müssen...

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Di 14. Sep 2021, 16:48
von Christel_Inter
wir staunen so gerne mitleidig lächelnd über die seltsame (und verlogene) Rechtsprechung in den USA und anderswo... Doch in unserem Land gibt es schon genug gefährliche Auswüchse auf dem Gebiet, und ich bin schon lange nicht mehr erstaunt.
Es macht mir nur mehr und mehr Sorgen!
Christel

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Di 14. Sep 2021, 16:57
von Lavendellöwin
Dazu neulich (2020) auf netzpolitik.org

https://netzpolitik.org/2020/mit-geheim ... e-plakate/

Alles Liebe Marie (flo)

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Di 14. Sep 2021, 20:29
von Magdalena
Icb schäme mich als Sächsin für das was da als Recht gesprochen wurde.

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Di 14. Sep 2021, 21:15
von Annette
W A S ?

Da fällt mir nur Paul Célans Geschichte ein: Der Tod ist ein Meister aus Deutschland

Annette

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 18:24
von Anne-Mette
Spiegel Online: Bayerns Polizei nimmt -»Hängt die Grünen-«-Plakate ab

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 49484ae21f

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 18:33
von Lea Michele
Anne-Mette hat geschrieben: Mi 15. Sep 2021, 18:24 Spiegel Online: Bayerns Polizei nimmt -»Hängt die Grünen-«-Plakate ab
Finde ich richtig so!!! (sym)

GLG Lea Michele (he) (ki) (he)

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Mi 15. Sep 2021, 19:56
von Michi
Lea Michele hat geschrieben: Mi 15. Sep 2021, 18:33
Anne-Mette hat geschrieben: Mi 15. Sep 2021, 18:24 Spiegel Online: Bayerns Polizei nimmt -»Hängt die Grünen-«-Plakate ab
Finde ich richtig so!!! (sym)
Ich auch. (yes)

Was Sachsen macht, ist wieder typisch. Da wird auch schon mal bei als links eingeordneten Demos vorher angeordnet, mit aller Härte durchzugreifen, während sich die Polizei bei rechten Aufmärschen und Querdenkern regelmäßig stark zurückhält, oder gar Solidaritätsbekundungen abgibt.

:((a

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 02:46
von Karla
Jeder Demokrat sollte ein solches Plakat fotografieren,

- abhängen und
- verbunden mit einer Anzeige wegen Verdachts eines Aufrufs zu Straftaten / Volksverhetzung

bei der nächsten Polizeidienststelle abliefern.
(und schnell die Grünen informieren, damit der 100m - Radius anderweitig belegt wird)

LG Elly

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 08:01
von ExuserIn-2022-05-22
Für mich ist das eine Zuspitzung der grundlegenden Abneigung den Grünen gegenüber. Sicher drastisch und wenig freundlich.
Ich hätte den Titel "Grüne? Ab ins Beet " gewählt. Origineller und genauso zuspitzend.
Alternativ ginge auch Kartoffelacker ....

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 08:09
von Anne-Mette
Für mich ist es ganz anders: Aufruf zu Gewalt!

Für mich ist es empörend, jemand "hängen sehen zu sehen zu wollen", ganz gleich, wer damit gemeint ist.

Auf die "zugespitzen" Äußerungen kann ich gerne verzichten.

Ich hoffe, dieses Thema wird nicht auch noch entgleisen.
Dabei bitte ich zu bedenken: dieses Forum ist kein Stammtisch


Gruß
Anne-Mette

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 08:46
von Engelchen
Wie sagt man immer so schön...
Auf Hoher See und vor Gericht...
Ich kann die Rechtssprechung auch nicht mehr nachvollziehen, manche Dinge gehen einfach zu weit in meinen Augen. (poli)

Lisa

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 09:07
von ExuserIn-2022-05-22
Anne-Mette hat geschrieben: Do 16. Sep 2021, 08:09 Für mich ist es ganz Anderes: Aufruf zu Gewalt!

Für mich ist es empörend, jemand "hängen sehen zu sehen zu wollen", ganz gleich, wer damit gemeint ist.

Auf die "zugespitzen" Äußerungen kann ich gerne verzichten.

Ich hoffe, dieses Thema wird nicht auch noch entgleisen.
Dabei bitte ich zu bedenken: dieses Forum ist kein Stammtisch


Gruß
Anne-Mette
Hängt davon ab wie man das interpretiert.
Und mit Samthandschuhen arbeiten die Grünen und Linken auch nicht. Bei denen ist jeder der sich kritisch zu bestimmten Dingen äußert gleich Nazi und Rassist. Und den möchten sie am liebsten"¦ lassen wir das"¦
Für mich sind die politischen Ränder alle gleich. Nur andere Farbe.
Übrigens läuft gerade ein Prozess gegen linke Schwerverbrecher die andere Krankenhaus reif geschlagen haben. Alles dasselbe. Nur andere Farbe!

Re: Gericht: Rechtsextreme »Hängt die Grünen«„Plakate dürfen bleiben

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 09:21
von Jasmine
Anne-Mette hat geschrieben: Do 16. Sep 2021, 08:09 Für mich ist es ganz Anderes: Aufruf zu Gewalt!

Für mich ist es empörend, jemand "hängen sehen zu sehen zu wollen", ganz gleich, wer damit gemeint ist.
...........................
Liebe Anne Mette, da hast du meiner Meinung nach recht. Solche Aufrufe dürfen in Deutschland keinen Einzug halten. Denn was kommt als nächstes? Bei dem Straftatbestand habe ich gleich an den -§ 111 des Strafgesetzbuches gedacht. Wobei es egal ist ob es Rechte, Linke oder Einzeltäter sind. An dieser Stelle möchte ich nochmal an den Lübke Mord erinnern.

-§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (-§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (-§ 26) bestraft.
(2) 1 Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
2 Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); -§ 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Daher kann ich den Richter nicht verstehen.
Anne-Mette hat geschrieben: Do 16. Sep 2021, 08:09 .........Ich hoffe, dieses Thema wird nicht auch noch entgleisen.
Dabei bitte ich zu bedenken: dieses Forum ist kein Stammtisch
.............
Ich finde es gut das dieser Thread hier im Forum angeschnitten wurde, sollte aber auch nicht zu sehr ausufern. Hier stimme ich dir zu Anne-Mette.

Liebe Grüße Jasmine