Dass es eine Anzeige nach Paragraph 219a StGB nun auch für allgemein gehaltene Aussagen zum Schwangerschaftsabbruch in Interviews gibt, ist auf jeden Fall ein Novum.
Eine Anzeige führt nicht zwingend zu staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst, ob im angezeigte Fall Ermittlungen "im öffentlichen Interesse" sind, wie es so schön heißt. Bei dieser Entscheidung kann sich die Behörde offenbar selbst viel Ermessensspielraum einräumen:
Erschreckend und kaum zu glauben ist übrigens auch, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, die meine Anzeige veranlasste, schon mehrfach wegen dubioser Vorgänge, Nepotismus und nicht-objektiver Anzeigen und Verfahren in die öffentliche Kritik geraten ist. Sie scheint sich in ihren Ermittlungen von den Interessen der CSU leiten zu lassen.
Wenn das so stimmt (ein Link im Artikel führt zu Hintergrundinformationen für diese Aussage), ist das ein Skandal. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren letztlich auch eingestellt. Ob das in Augsburg auch passiert wäre, erscheint mir ungewiss.
Menschen, die im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs professionell, sachbezogen und in Einklang mit Empfehlungen unter anderem der Weltgesundheitsorganisation arbeiten, benötigen in Deutschland dringend mehr Schutz vor Angriffen aus dem rechten beziehungsweise christlich-fundamentalistischen Lager!
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Um so wichtiger ist es, dass dieses Thema in die Öffentlichkeit kommt. Die scheint auch mal wieder der Politik voraus zu sein:
Die Mehrheit der Bevölkerung und auch die Mehrheit der Parteien ist mittlerweile für eine Abschaffung des Paragraphen. Expert*innen verschiedener Fachbereiche haben in den letzten Jahren mit klaren und überzeugenden Argumenten für die Streichung von Paragraph 219a plädiert. Selbst internationale Menschenrechts- und Gesundheitsorganisationen fordern Deutschland zur Abschaffung auf.
Parallelen zur Situation beim TSG sind wohl reiner Zufall...
LGL