Seite 1 von 1

Nadelepilation AOK

Verfasst: So 22. Aug 2021, 22:10
von Sternschnuppe1973
Hallo, habe von meiner Krankenkasse AOK die Zusage für eine Kostenübernahme der Nadelepilation erhalten. Allerdings nur für kassenärztlich zugelassene Ärzte / Dermatologen. Nur finde ich keine. Meine Kosmetikerin hat keine Zulassung. Die KK wehrt sich dagegen, eine Eintelfallentscheidung zu treffen. Das geht anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr. Nun habe ich Einspruch eingelegt und warte auf die Entscheidung Ende des Monats. Wer kann helfen damit es doch noch übernommen wird ? (cry)

Re: Nadelepilation AOK

Verfasst: So 22. Aug 2021, 22:30
von Bibi Melina
Sternschnuppe1973 hat geschrieben: So 22. Aug 2021, 22:10 Die KK wehrt sich dagegen, eine Eintelfallentscheidung zu treffen. Das geht anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr
kann ich mir bei der aok nicht vorstellen bei mir haben se auch einzefall entscheidung gegeben als ich damals propleme hatte mit dermatologen für ipl

Re: Nadelepilation AOK

Verfasst: So 22. Aug 2021, 22:35
von Sternschnuppe1973
Letztes Jahr hätten sie das noch gemacht. Anscheinend gibt es ein Urteil seit diesem Jahr. Damit wehren die sich.

Re: Nadelepilation AOK

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 12:06
von Lavendellöwin
Sternschnuppe1973 hat geschrieben: So 22. Aug 2021, 22:10 Hallo, habe von meiner Krankenkasse AOK die Zusage für eine Kostenübernahme der Nadelepilation erhalten. Allerdings nur für kassenärztlich zugelassene Ärzte / Dermatologen. Nur finde ich keine. Meine Kosmetikerin hat keine Zulassung. Die KK wehrt sich dagegen, eine Eintelfallentscheidung zu treffen. Das geht anscheinend seit diesem Jahr nicht mehr. Nun habe ich Einspruch eingelegt und warte auf die Entscheidung Ende des Monats. Wer kann helfen damit es doch noch übernommen wird

Hallo Sternschnuppe...happy welcome hier im Forum..

die Kostenübernahme für Laser- und/oder Nadelepilation zu bekommen, ist nicht das Problem.
Das Problem ist tatsächlich meist der Arztvorbehalt..ich habe 1,5 Jahre dafür gekämpft,
das ich die Übernahme der Kosten bei meiner Kosmetikerin durchbekomme.

Ich bin durch den Widerspruchsausschuss, habe neue Schreiben meiner Theras dazugelegt
das sich meine Depression verstärken wird, den Antrag neu gestellt und formuliert.
Das hat die Kasse nicht im geringsten zu einem Einlenken bewegt.
Ich sollte selbst nach Kassenärzten suchen die die Leistung in der Nähe anbieten, es wurde
sogar meine Genehmigung auf Privatpraxen mit Kostenvoranschlag erweitert.
Trotzdem konnte ich keine Praxis finden...denn zum einen hat die Datenbank der KVen
keinen Vollständigkeitsanspruch und wirklich alle Praxen durchzutelefonieren auch die privaten
hätte ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr geschafft.

Dann habe ich bei meiner Kasse nachgefragt ob sie mich nicht bei der Suche unterstützen können,
da es mir nicht gut damit geht..und auf einmal haben sie eingelenkt, mir eine Privatarztpraxis
vorgeschlagen und mich gebeten dort einen Kostenvoranschlag einzuholen, den sie dann auch
genehmigt haben..
die Kassen wissen ganz genau wie schwer es ist in den meisten Fällen eine Praxis zu finden und bestehen
auf dem Arztvorbehalt...also muss das Ziel sein, zusammen einen Weg zu finden und nicht
gegeneinander zu arbeiten...

Alles Liebe Marie (flo)

Re: Nadelepilation AOK

Verfasst: Mo 23. Aug 2021, 20:05
von Dunja
Hallo,

so einfach ist das anscheinend nicht.
Ich hatte bei meiner KK angefragt, was sie für die Übernahme der Kosten für das IPL benötigen.
Ein Punkt war:

Kostenvoranschlag

So habe ich mir einen Kostenvoranschlag von einer Arzt Praxis erstellen lassen.
Nach Prüfung durch den MDK hieß es:

"Seit 1. Oktober 2017 ist die Epilation mittels Lasertechnik bei Mann-zu-Frau Transsexualismus im Rahmen geschlechtsangleichender Maßnahmen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen. das bedeutet, diese Leistungen werden von den zugelassenen Leistungserbringern über die elektronische Gesundskarte abgerechnet. Insgesamt sind die Leistungen 32 mal für die Epilation im Gesicht / Hals berechnungsfähig.

Insofern ergibt sich die Notwendigkeit einer Kostenübernahme außerhalb des Sachleistungsprinzips nicht. Hautärzte können die Leistung über die EBM-Nummer 02325 bis 02328 erbringen und abrechnen."

Nach der 4. Behandlung hat mich meine Behandlerin aufgeklärt, dass die KK 16€ bezahlt, und ich einen Eigenanteil von 135€ je Behandlung zu tragen hätte. ich solle die Rechnung bei der KK zur Erstattung des Eigenanteils einreichen.

Erwartungsgemäß hat die KK dies mit Verweis auf o. g. Hinweis bei der Zusage abgelehnt.

Durch Empfehlung einer anderen Transfrau bei einem Grillfest bei einer SHG habe ich eine Praxis gefunden, die die Leistung 40€ günstiger anbietet, und erst noch näher an meinem Wohnort ist.
Ich verzichte nun auf die 16€ der KK und wechsle die Praxis.

Dunja