"Variante der Geschlechtsentwicklung"
Verfasst: Di 27. Jul 2021, 20:10
Das Amtsgericht Münster hält die Regelung des -§ 45b Abs. 1 S. 1 Personenstandsgesetz (PStG), soweit
diese nur auf Personen anwendbar ist, bei denen die Bestimmung des Geschlechts als weiblich oder
männlich anhand angeborener körperlicher Merkmale möglich ist (intersexuelle Personen), für
verfassungswidrig.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muen ... F7DoRRUAD0
diese nur auf Personen anwendbar ist, bei denen die Bestimmung des Geschlechts als weiblich oder
männlich anhand angeborener körperlicher Merkmale möglich ist (intersexuelle Personen), für
verfassungswidrig.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muen ... F7DoRRUAD0