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Bundestag "Kleine Anfrage: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister"

Verfasst: Di 11. Mai 2021, 10:16
von Anne-Mette
Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Die "Nutzung der ,Dritten Option' im Geburtenregister" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/29242). Wie sie darin ausführt gibt es in Deutschland seit dem 22. Dezember 2018 die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag "divers" im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Wissen will sie, wie viele Personen nach Kenntnis der Bundesregierung bis Ende 2020 von der Möglichkeit nach Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes Gebrauch gemacht haben, den Geschlechtseintrag "divers" zu wählen. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Neugeborene von 2019 bis einschließlich 2020 jährlich als "divers" registriert worden sind.

Re: Bundestag "Kleine Anfrage: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister"

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 20:56
von Karla
Die haben nix besseres zu tun!
Wenn es gelingt, ein intersexuelles Kind 18 Jahre lang vor dem Skalpell,... zu schützen, dann kann es sich bewußt für m, w oder d entscheiden.
Ob inter oder trans: Wenn ein Mensch ein selbstgewähltes Passing als Mann oder Frau erreicht und damit zufrieden ist: Glückwunsch!
Wer das nicht will oder nicht kann, dem steht das "d" seither offen , und das ist auch gut so!
(Für Reisen in manche außereuropäische Länder braucht "d" u.U. einen 2. Paß mit binärer Identität)
- selbst wenn sich nur 1 Mensch für das "d" entscheidet, so ist das zu respektieren!

LG Elly