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Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 10:21
von Carrie_C
Ihr Lieben,

wahrscheinlich kennen es viele von euch: Die Verzweiflung am eigenen Bartschatten.
Vor ein paar Wochen habe ich meinen Weg in die Transition begonnen und oute mich aktuell eifrig in meinem Umfeld als trans*. Problem: Ich habe erst Ende August einen Termin beim Psychologen, der mir insbesondere bei den medizinischen Schritten helfen soll - gefühlt brauche ich den Psychologen nicht, um mir mein Trans*-Sein bestätigen zu lassen, davon bin ich zu 10.000 % überzeugt.
Mein Drang, endlich richtige Fortschritte zu machen, ist unbeschreiblich groß und die Vorstellung, dass ich damit noch bis zu einem halben Jahr warten soll, schlicht unerträglich.

Ich möchte das an dieser Stelle gar nicht weiter auswalzen, ich denke, viele von euch verstehen, wovon ich spreche.
Meine eigentliche Frage ist:
Hat jemand von euch eine dauerhafte Entfernung des Bartes (z.B. mit IPL) über die Krankenkasse finanziert bekommen, ohne irgendeine Indikation von einem Psychologen vorweisen zu können?
Wenn ja, wie seid ihr da vorgegangen?

Im Netz habe ich u.a. folgenden Passus dazu gefunden:
Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr kann jetzt für Patienten, die unter ihrem Haarwuchs leiden, eine Erleichterung bedeuten. Das Gericht hat die Krankenkasse einer transsexuellen Patientin dazu verpflichtet, die Kosten für eine dauerhafte Barthaar-Entfernung zu übernehmen. Der Grund: Die Haarentfernung erfolgt nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus gesundheitlichen Gesichtspunkten — aufgrund ihrer Transsexualität. Der "Bartschatten", der nach einer Rasur zurückbleibt, sei der Beklagten nicht zuzumuten.

Das klingt an sich ja erstmal gut, aber gibt sich meine KK - bei mir die TK - damit ab, wenn ich sage: Hey, ich bin trans*, bitte bezahlt meine Epilation!
Was meint ihr zu dazu?

Liebe Grüße
Nora

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 11:56
von Diana.65
Hallo Nora.

Nach meinem Wissenstand ist es derzeit leider so:
Nach der neuen Begutachtungsanleitung, die seit Herbst vorigen Jahres gültig ist, wirst du nicht drum herum kommen, vorher eine gesicherte Diagnose F64.0 zu haben. Zusätzlich wollen die Krankenkassen, bei gesetzlich Versicherten, auch noch ein Gutachten von einem Psychologen/ Psychiater über deinen dauerhaften Wunsch im andern Geschlecht zu leben haben. Weiterhin genehmigen sie Behandlungen, nach der Begutachtunganleitung, nur noch über zugelassene Ärzte.
Wir haben jetzt in der Selbsthilfegruppe sogar zwei Fälle, bei denen die Verlängerung der Kostenübernahme unter Verweis auf die neue Begutachtungsanleitung und entsprechende Urteile dazu verweigert wurde.
Es gibt zwar Bemühungen verschiedener Verbände ind Institutionen diese Begutachtungsanleitung, die für alle medizinischen Maßnahmen in Verbindung mit Transexualität gilt, zu kippen. Aber die KK wird sich erst mal danach richten.
Eventuell könnten im nächsten Jahr Änderungen kommen, da dann der ICD-10 nicht mehr gilt sondern dann ICD-11 und da gibt es die Diagnose F64.0 in der Form nicht mehr.

Ich hoffe es hilft dir ein wenig weiter, auch wenn es nicht so einfach geht, wie du es dir vorstellst.
Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg.

Liebe Grüße,
Diana.

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 13:50
von Tatjana_59
Hallo Nora,

Zu Dianas Aussagen kann ich nichts hinzufügen.
Ohne Diagnose F 64.0 und Gutachten von einem Psychiater wirst du nicht weiterkommen.
Selbst wenn du beides hast wird dir die Kasse versuchen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Achte bitte darauf dass du den richtigen Psychotherapeuten/tin hast.
Gutachten - Indikationen usw werden oft von den Kassen abgelehnt.
In aller Regel sollte es ein Psychiater sein.
Es gibt da allerdings Ausnahmen.

Bei mir ging die "dauerhafte" Bartentfernung mit Nadelepilation darauf hinaus dass ich nach etwa 150 Stunden keine weitere mehr genehmigt bekam.
Bartepilation zahlte ich ab da aus eigener Tasche, die Stunde 90 Euro bei einer Heilpraktikerin/Elektrolystin.
Kosmerikerinnen werden meines Wissens nicht mehr genehmigt, bei Ärzten Termine zu bekommen ist unheimlich schwer.
Es gibt wenige Hautärzte die Epi anbieten.
Zudem sind die Sitzungen häufig nur halbstündig oder kürzer.
Laserepilation ist billiger, geht aber nur bei dunklen Haaren.

LG Tatjana

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 14:10
von Engelchen
Ich habe heute meine Verlängerung der Nadelepilation bekommen.
Aber es ist eine Ärztin die es macht und wurde von der Krankenasse seinerzeit selber vorgeschlagen.
Damals wurde 75 Std. genehmigt und nun in der Verlängerung nochmal - aber auch das lief wieder über den MDK und dauerte...
Und ja - ohne Diagnose geht nichts...

Lisa

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 14:15
von Carrie_C
Tatjana_59 hat geschrieben: Mi 5. Mai 2021, 13:50 Hallo Nora,

Zu Dianas Aussagen kann ich nichts hinzufügen.
Ohne Diagnose F 64.0 und Gutachten von einem Psychiater wirst du nicht weiterkommen.
Selbst wenn du beides hast wird dir die Kasse versuchen Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Achte bitte darauf dass du den richtigen Psychotherapeuten/tin hast.
Gutachten - Indikationen usw werden oft von den Kassen abgelehnt.
In aller Regel sollte es ein Psychiater sein.

LG Tatjana
Tja, ich hatte ehrlich gesagt mit solchen Antworten gerechnet.
Es ist unglaublich, dass uns das Leben so zusätzlich schwer gemacht wird... als wäre die Transition ein Spaziergang mit Eisschlecken.
Danke, dass du direkt an den "richtigen Psychotherapeuten" denkst - da bin ich auf jeden Fall an der richtigen Stelle (Dr. Szukaj in Münster, dorthin wurde ich von meiner damaligen Psychologin hinüberwiesen, als klar war, dass sie mir nicht mehr weiterhelfen kann, sondern eben der "Experte" ran muss).
Nun gut, muss ich wohl weiterhin meine unglaublich ungeduldigen Füße still halten und mein Make Up perfektionieren.

Danke jedenfalls für die schnellen Antworten!
Liebe Grüße
Nora

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 14:32
von Patricia
Diana.65 hat geschrieben: Mi 5. Mai 2021, 11:56 Hallo Nora.

Nach meinem Wissenstand ist es derzeit leider so:
Nach der neuen Begutachtungsanleitung, die seit Herbst vorigen Jahres gültig ist, wirst du nicht drum herum kommen, vorher eine gesicherte Diagnose F64.0 zu haben. Zusätzlich wollen die Krankenkassen, bei gesetzlich Versicherten, auch noch ein Gutachten von einem Psychologen/ Psychiater über deinen dauerhaften Wunsch im andern Geschlecht zu leben haben. Weiterhin genehmigen sie Behandlungen, nach der Begutachtunganleitung, nur noch über zugelassene Ärzte.
Wir haben jetzt in der Selbsthilfegruppe sogar zwei Fälle, bei denen die Verlängerung der Kostenübernahme unter Verweis auf die neue Begutachtungsanleitung und entsprechende Urteile dazu verweigert wurde.
Es gibt zwar Bemühungen verschiedener Verbände ind Institutionen diese Begutachtungsanleitung, die für alle medizinischen Maßnahmen in Verbindung mit Transexualität gilt, zu kippen. Aber die KK wird sich erst mal danach richten.
Eventuell könnten im nächsten Jahr Änderungen kommen, da dann der ICD-10 nicht mehr gilt sondern dann ICD-11 und da gibt es die Diagnose F64.0 in der Form nicht mehr.

Ich hoffe es hilft dir ein wenig weiter, auch wenn es nicht so einfach geht, wie du es dir vorstellst.
Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg.

Liebe Grüße,
Diana.
Ein richtiges Gutachten ist nicht notwendig, ein Befund und Behandlungsbericht von einem Therapeuten mit Indikation ist ausreichend. Sollte der Therapeut kein Psychiater sein, so verlangt die Krankenkasse oft noch ein Befundbericht eines Psychiaters der Komorbiditäten ausschliesst oder als nicht hinderlich (ausreichend stabilisiert) befindet.

Ich habe den Antrag am 30 November bei der TK gestellt, es dauerte ein wenig und es wurden Unterlagen vom MdK angefordert. Folgende Unterlagen habe ich dann insgesamt einsenden müssen.

1. Persönliche Stellungnahme zu meiner Situation (Arbeit, Alltagstest, Wohnsituation)
2. Behandlungsbericht des HET-Arztes
3. Behandlungs und Befundbericht mit Indikation meines Therapeuten (ist auch zugleich Psychiater)
4. Fotodokumentation des Bartwuchses
5. Unterschriebener Antrag (Bei der TK kannst du die Unterlagen online einschicken, opder per App)
6. Kostenvoransachlag der dermatologischen Praxis die die Epilation durchführt. (Bei mir 300 Stunden Nadelepilation)
7. Optional. Ein Befund eines Urologen oder eines anderen Arztes der Intersexualität ausschliesst
8. Optional (Habe ich nicht wurde aber danach gefragt) Gutachten zur Namensänderung (sind dafür definitiv nicht notwendig)

Genehmigt wurden direkt ohne weitere Nachfragen 200 'Stunden Nadelepilation.
Aus dem vom MdK erstelltem Gutachten ergeht, dass die Epilation als eine der wichtigsten Maßnahmen angesehen wird und evtl. noch vor der HET genehmigt werden kann. Bei Interesse kann ich eine anonymisierte Version des Gutachtens zur Verfügung stellen.

Bei der TK wirdst du nciht drum rum kommen dir eine Arztpraxis zu suchen die die Epilation durchführt, denn die TK besteht auf den Arztvorbehalt.

LG
Patricia

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 16:35
von Marit
Carrie_C hat geschrieben: Mi 5. Mai 2021, 10:21 Mein Drang, endlich richtige Fortschritte zu machen, ist unbeschreiblich groß und die Vorstellung, dass ich damit noch bis zu einem halben Jahr warten soll, schlicht unerträglich.
Wie schon oben beschrieben geht es über die Kasse nicht so schnell. Ich warte auch noch auf den Bescheid für die Epilation und hatte Mitte letzten Jahres angefangen, nach einem Psychotherapeuten zu suchen.
Wenn du vorher etwas tun willst und vorwiegend dunkle Haare hast, ist eine Laserbehandlung möglich. 10 Sitzungen im Abstand von 4...6 Wochen (bei der Praxis meines Vertrauens á 137,-€) helfen in jedem Fall und sind für dich hoffentlich auch finanzierbar. Ich habe jetzt eine Sitzung (netto 10 Minuten) hinter mir und da ist schon etwas passiert. Ich freue mich schon auf die nächste Runde.

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 16:51
von Momo58
Ich habe den Arztvorbehalt umgangen, indem ich die KK darauf hingewiesen habe, dass Ärzte wegen der Coronapandemie derzeit keine Bartepilation durchführen und dass ich deswegen die Bartepilation von einem Kosmetikstudio machen lassen möchte. Ansonsten habe ich die oben bereits erwähnten Unterlagen eingereicht und innerhalb von 5 Wochen die Kostenübernahme in der Hand gehalten.

Ich möchte noch etwas zum Begriff "dauerhafte Haarentfernung mit IPL" schreiben. Eine Haarentfernung gilt bereits als dauerhaft, wenn die Haare 4-12 Monate nicht nachwachsen. Den Bartschatten mit IPL zu entfernen, kann dann teuer werden, wenn du ihn z. B. nach Ablehnung der Kostenübernahme selbst finanziert. Der Kauf eines geeigneten IPL-Haarentfernungsgeräts kann da eine preiswerte Alternative sein.

LG Manuela

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 17:17
von Patricia
Momo58 hat geschrieben: Mi 5. Mai 2021, 16:51 Ich habe den Arztvorbehalt umgangen, indem ich die KK darauf hingewiesen habe, dass Ärzte wegen der Coronapandemie derzeit keine Bartepilation durchführen und dass ich deswegen die Bartepilation von einem Kosmetikstudio machen lassen möchte.
Hmm die Bartepilation bei Transsexualismus gilt als eine notwendige medizinische Maßnahme und darf deswegen auch während Corona durchgeführt werden. Auch dann wenn Kosmetikstudios oder andere körpernahe Dienstleistungen nicht erlaubt sind.

LG
Patricia

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 18:08
von Lavendellöwin
Patricia_cgn hat geschrieben: Mi 5. Mai 2021, 17:17 Hmm die Bartepilation bei Transsexualismus gilt als eine notwendige medizinische Maßnahme und darf deswegen auch während Corona durchgeführt werden. Auch dann wenn Kosmetikstudios oder andere körpernahe Dienstleistungen nicht erlaubt sind.

Mhm..

genauso ist es..und ich habe auch nicht gehört, das ein Arzt wegen Corona schliessen musste-die Kosmetikstudios allerdings schon..

es ist auch tatsächlich nicht das Problem mit den Unterlagen die schon erwähnt wurden die Bewilligung der Kasse für
Laser- und/oder Nadelepilation zu bekommen. Das Problem sind die Ärzte-viele haben Laser aber dann als IGel-Leistung
und nicht auf Karte oder es gibt eben keine Praxis die Nadelepilation anbietet (weder kassenärztlich noch privat).
Ich habe ewig darauf gedrängt, das mir meine Krankenkasse eine Praxis für die Nadelepilation vorschlagen soll
mit Widerspruchsverfahren das doch Kosmetikerin und Anwalt und dann aus heiterem Himmel im Dezember bekam
ich dann eine Praxis vorgeschlagen. Das war 16! Monate nach der Bewilligung ...

aber naja, jetzt will ich mich nicht mehr beschweren...

Alles Liebe Marie (flo)

ah übrigens-da die Datenbanken der KVen weder vollständig noch aktuell sind ist es auch schwierig dort nachzufragen
welche Praxis was wie macht-und diesen Umstand nutzen die Kassen auch um so manches auszubremsen..

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 18:33
von Patricia
Ja, das ist oft so. Wir haben hier n Köln Gott sei dank ein arztgeführtes Kosmetikstudio was für die Krankenkasse dann über die dermatologische Praxis abrechnet.

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 20:28
von Carrie_C
Momo58 hat geschrieben: Mi 5. Mai 2021, 16:51 Der Kauf eines geeigneten IPL-Haarentfernungsgeräts kann da eine preiswerte Alternative sein.

LG Manuela
Darüber habe ich tatsächlich auch schon nachgedacht - mich haben dann aber Herstellerangaben wie "nicht geeigneet für männlichen Bartwuchs wegen ungleichmäßiger Ergebnisse" doch abgeschreckt.
Hat hier eine von euch diese "Selbstbehandlung" ausprobiert und mit einem eigenen IPL-Gerät den Bartschatten behandelt?
Hier wäre ein Erfahrungsbericht spannend (welches Gerät, wie erfolgreich...)

LG Nora :)

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 20:45
von heike65
es gibt keine IPL Geräte (die so erhhältlich sind) die bei männlichem Bartwuchs wirkliche Erfolge bringen, es mag sein das die Behaarung dünner wird wenn es richtig gut läuft, aber der Bartschatten wird bleiben

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Mi 5. Mai 2021, 20:47
von Momo58
Ich habe mir den IPL Haarentferner Luminea von Philips gekauft. Das Gerät hat einen Aufsatz für Gesicht, Achseln, Bikinizone und Körper. Das Ergebnis ist bei mir im Gesicht aufgrund des ungleichmäßigen Bartwuchs nicht ganz zufriedenstellend, allerdings sind die Barthaare dünner geworden. An den Armen, Beinen und Körper habe ich seit 3 Monaten keinen Haarwuchs. Im Intimbereich habe ich das Gerät noch nicht verwendet, da dort die Haut empfindlicher ist als in anderen Körperregionen.

LG Manuela

Re: Epilation und Krankenkasse

Verfasst: Do 6. Mai 2021, 14:40
von Rominalein
Ich bin es langsam auch schon leid für meine Kostenübernahme zu kämpfen... Es ist nicht viel Geld, das kann ich auch selber zahlen, wenn es sein muss, weil es bei mir nur eine Laser-Behandlung im Rahmen von 1200-2000€ wäre. Ich habe meinen Antrag auf Kostenübernahme im Oktober gestellt und immer noch keine Zusage. Letztes Mal hat ihnen nur noch die "Risikoaufklärung" gefehlt, die ich ihnen dann nachgereicht habe. Natürlich war das aber nicht genug, weil die Risikoaufklärung von einem Vertragsarzt kommen muss. Jetzt muss ich die Praxis wechseln und einen Vertragsarzt finden, der die Epi macht, weil meine KK sagt, dass die Behandlung von einem Kosmetiker nicht übernommen wird. Jetzt hab ich einen Vertragsarzt gefunden und einen Termin für Ende Juli bekommen, wo ich dann meine Risikoaufklärung bekomme. Und dann darf das nochmal zum MDK. Ganz ehrlich...? Ich bin echt kurz davor, es selbst zu zahlen. Weiß jemand, ob es Nachteile/Konsequenzen hat, wenn man den Antrag wieder zurückzieht und die Kosten selbst übernimmt?