Zufällig hat meine erste Ehe (das ist jetzt Gottseidank schon 35 Jahre her) auch 5 Jahre gedauert. Und zufällig hat meine damalige Frau auch zwei mal mein Leben bedroht (von den unzähligen, anderen, physischen wie psychischen Misshandlungen - bis hin zu ärztlich behandlungsbedürftigen Verletzungen - mal ganz abgesehen). Und zwar beide Male, als ich für mich allein nackt in der Badewanne lag - also ganz sicher nicht aktuell von mir provoziert... Das erste mal hat sie ein an Netzstrom angeschlossenes Kofferradio zu mir in die Badewanne geschmissen. Da der Trafo zum Glück in den Netzstecker eingebaut war (damals eher die Ausnahme, die modernen, kleinen Schaltnetzteile gab's damals noch nicht), überlebte ich den Anschlag. Das zweite Mal hat sie mit einem 30 Zentimeter langen Dachdeckerschraubenzieher die vor ihr verschlossene Badtür aufgebrochen (nein, sie mußte
nicht aufs Klo - es gab noch eine zweite Toilette im Haushalt) und kam mit dem zum Zustechen erhobenen Mordinstrument auf mich zu, als ich nackt aus der Wanne stieg.
Nun ist es immer schwierig, so etwas zu vergleichen: waren das wirklich ernsthafte Mordversuche? Ich selber habe das damals jedenfalls nach der Gesamtlage sehr ernst genommen: nach der ersten Episode habe ich allen näheren Freunden eindringlich erklärt, wenn ich durch einen Stromschlag in der Badewanne ums Leben käme, dass das dann höchstwahrscheinlich KEIN Unfall, sondern Mord sein würde - und dass sie sich darum kümmern müßten. Das zweite Ereignis (es gelang mir, unter äußerster Selbstbeherrschung wenigstens äußerlich Ruhe zu bewahren und sie rein verbal zur Besinnung zu bringen) bedeutete dann in der Folge das unmittelbare und endgültige Ende der Ehe.
Eine Bewährungsstrafe für den Täter - wie im Fernseh-Fall - ist jetzt nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass der im Fernsehen beschriebene Fall schlimmer gewesen wäre als der meine: wer - zumal als männlicher, deutschstämmiger Täter - wirklich, nachweisbar gleich zwei ernsthafte, geplante Mordversuche auf dem Gewissen hat, der kommt in unserer Justiz ganz sicher nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Und wenn ich damals meiner Frau all das angetan hätte, was sie mir (nachweisbar!) angetan hat, und mich danach vor Gericht dafür hätte verantworten müssen, wäre ich vermutlich auch nicht mit einer Bewährungsstrafe davongekommen - trotz der doch etwas unklaren Motivlage.
Ich habe damals meine (Ex-)Frau wegen dieser Geschichten nicht mal angezeigt. Ich fand es sinnvoller, mich zwecks Behandlung meiner psychischen Folgeschäden (die mich noch viele Jahre verfolgten) in psychotherapeutische Behandlung zu begeben; dort habe ich dann auch die (eigentlich gar nicht erwartete) Diagnose "Transsexualismus" gekriegt, mit der ich mein Leben schließlich insgesamt in bessere Bahnen leiten konnte. Schon gar nicht wäre ich auf die Idee gekommen, meine höchstpersönlichen, üblen Erfahrungen (nicht nur mit der Ehefrau, sondern in der Folge auch mit dem gesamten, sozialen Umfeld, in dem ich - als Mann - mit meiner Not einfach nicht wahrgenommen wurde) dann gleich noch medienwirksam zu einem "Maskuzid" aufzublasen. Die bloße Vorstellung, das so herum so zu benennen, entlarvt doch schon, wie lächerlich übertrieben das ist.
Noch ein Wort zu den angesprochenen Statistikdaten: da wird mit Erhebungen operiert, nach denen angeblich 80% der ehelichen "Gewalttaten" vom Mann ausgehen - und damit suggeriert, dass das Verhältnis der Gattenmorde ähnlich sei.
Nicht erwähnt wird dabei, dass es sich bei den allermeisten der zitierten "Gewalttaten" um Taten wie "Schubsen", "Stoßen", Ohrfeigen u. ä. (laut anonymer Befragungen, über deren Repräsentativität man sehr unterschiedlicher Meinung sein kann) handelte. Ich versuche mir gerade das Gelächter auf der Polizeiwache vorzustellen, wenn ich als Mann jemals den Versuch gemacht hätte, solche (tatsächlich nahezu täglich erlittenen) "Gewalttaten" meiner Exfrau zur Anzeige zu bringen..."Ihre Frau hat Sie geschuubst? Und gar noch gestoooßen - eideidei... Hat sie Sie auch mit Wattebällchen beworfen?" Bei vollendetem Gattenmord (bei dem's ja kaum eine verfälschende Dunkelziffer gibt, sondern allenfalls eine geschlechtsspezifisch unterschiedliche Einstufung der Tatmotive durch Strafgerichte - zu wessen Gunsten dann wohl?) ist dagegen das Geschlechterverhältnis ziemlich ausgeglichen, es liegt zumindest in derselben Größenordnung.
Für mich - gerade, weil ich selber einschlägige Erfahrungen machen mußte! - ist dieser Artikel nichts weiter als die schon seit Jahrzehnten übliche, männerfeindliche Hetze. Eigentlich sogar ein
wirklicher Fall strafrechtlicher "Volksverhetzung": pauschale Herabwürdigung nach schicksalhaftem Geschlecht, bewußte und gewollte Breitenwirkung mit handfesten, negativen Folgen für die pauschal Verleumdeten - also wirklich alles da, was zum Straftatbestand einer Volksverhetzung gehört. Trotzdem werde ich das jetzt genausowenig anzeigen, wie ich damals die Gewalttaten meiner Exfrau angezeigt habe - auch aus ganz ähnlichen Gründen
Herzliche Grüße
Wally