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Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
Verfasst: Di 20. Apr 2021, 18:43
von NikolaAusR
zur Behandlungs- und Begutachtungsanleitung des MDS
Das geht runter wie Öl.
Der MDS wird zur Rücknahme der Richtlinie aufgefordert!
In der unter der Stellungnahme verlinkten Stellungnahme der S3- Macher gibt es eine 'richtige Watschn' für die MDS- Autoren.
https://www.bptk.de/keine-zwangs-psycho ... 8933370450
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/ ... -Final.pdf
Re: Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
Verfasst: Mi 21. Apr 2021, 09:24
von Anne-Mette
Moin,
das Ärzteblatt zum gleichen Thema:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ssexuellen
Gruß
Anne-Mette
Re: Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
Verfasst: Mi 21. Apr 2021, 12:44
von NikolaAusR
"Als ,krank' im Sinne des SGB V gelten Betroffene laut BSG nur dann, wenn die innere Spannung zwi-schen dem biologischen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, dass ein krankheitswertiges psychisches Leiden vorliegt",
So ist es wohl an uns, dem Wahlvolk, die richtigen personellen Weichenstellungen für die mit der Einführung der ICD 11-GM einhergehenden Anpassungen der Sozialgesetzgebung vorzunehmen.
Re: Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
Verfasst: Mi 21. Apr 2021, 13:29
von lexes
Nur wenn psychiatrische und psychotherapeutische Mittel das Spannungsverhältnis nicht zu lindern oder zu beseitigen vermögen, gehöre es dem BSG zufolge zu den Aufgaben der Krankenkassen, die Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation zu tragen
Das ist ja wohl ein Witz ...welcher Mensch , der ein GaOP bekommt ( selbst-finanziert ) wäre denn evtl. mit Psych.-Mitteln davon abzubringen ??
Das ist doch ein Hohn
Lexi