Schutz sexueller und geschlechtlicher Identität soll im Grundgesetz verankert werden, fordert eine neue Kampagne
Verfasst: Do 25. Feb 2021, 09:26
Ein TAGESSPIEGEL-Artikel: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 47616.html
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Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nun, liebe Vanessa,VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
... außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden haben ... (private Meinung)
Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...
Alles Liebe
Vanessa
Es gibt, da sind wir uns vermutlich einig, nicht nur reine Männer und reine Frauen. Wir sind uns einig hier, wie wir den Begriff Frau definieren als cis und trans Frau umfassend. Das ist im Augenblick auch Lesart des BGH. Was ist, wenn andere gesellschaftliche Sichtweisen stärker werden?(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
"seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,": diese Begriffe, die in der Abstammung enthalten sind, würde ich ersatzlos streichen.(2) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, einer körperlichen, seelischen oder mentalen Erkrankung benachteiligt oder bevorzugt werden.
Diese einfache und genaue Definition würde auch das Ausspielen von einer Marginalisierungsfrage gegen die andere verringern. Schwarze Frauen mit nicht christlicher Religion und nicht im deutschen Kulturkreis normgerechtem Namen, die 50 Jahre alt sind fühlen die Herabsetzung durch Ablehnung oder Herabsetzung ihres Aussehens, ihres Glaubens, ihres Namens, ihrer Herkunft und ihres Alters von weiten Teilen der in dieser Gesellschaft lebenden Menschen, oft auch sich selber gegenüber durch eigene verinnerlichte Vorurteile.(3)Menschen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von allen Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Sollte es wirklich so sein, dann sind sie selber schuld. Ich konnte mich schon erfolgreich gerade auf den Artikel 3 berufen um nicht in einer Form benachteiligt zu werden.außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden ... (private Meinung)
Liebe Vanessa, Liebe Mitdiskutierede,VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25 Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...
... außer, das wohl die meisten in unserer Gesellschaft diese drei Artikel noch nie gelesen haben, bzw. verstanden haben ... (private Meinung)
Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...
Alles Liebe
Vanessa
Also zum einen muss im Satz 2 das "Männer und Frauen" so ersetzt werden, dass alle Menschen geschlechtsunabhängig gleichberechtigt sind und der Staat sich um die Umsetzung und Durchsetzung zu kümmern hat. Aktuell hätten inter und nicht-binäre Menschen Schwierigkeiten, sich wegen systematischer Benachteiligung bzw Nichtbeachtung auf Satz 2 zu berufen. Das würde möglicherweise schnell pragmatisch und sinngemäss angewandt oder aber Satz 3 herangezogen, aber es steht eben nicht explizit da.VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25Was genau muss denn da geändert werden? Ich bin da vielleicht betriebsblind, aber mir fällt da kein "Fehler im System" auf ...Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das eine schliesst das andere nicht aus, sondern folgt einander.VanessaB hat geschrieben: Fr 26. Feb 2021, 06:25Ich persönlich fände statt einer permanenten Änderungsdiskussionen eine konsequentere Umsetzung hilfreicher ...