Ein Artikel von Chantal Louis in der Zeitschrift "EMMA" führte zu einem wütendem Aufschrei nicht nur aus den Kreisen der Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Trans*, Intergeschlechtlich und nicht-binär). Es war nicht das erste Mal, dass es seitens dieses Periodikums zu unqualifizierten bis hin zu bösartigen Ausfällen gegen diese Menschen kam. Anlass war dieses Mal das Gesetz zum Schutz vor sog. Konversions"therapien", welches maßgeblich durch die Aufklärungsarbeit der dgti um das Merkmal Geschlecht ergänzt worden ist.
Der Artikel beginnt schon mit zwei Fehlannahmen und Verdrehungen. Erstens meinen Menschen nicht, transsexuell zu sein, sie sind und bleiben es auch zu 99,55 %. 1 Zweitens bleibt die bisherige therapeutische Berufsausübung von diesem Gesetz unberührt. Auch das sehr euphemistisch umschriebene "gemeinsame Erforschen der Motive des Transitionswunsches" ist weiterhin möglich. Wobei die Autorin scheinbar noch nie mit Betroffenen gesprochen zu haben scheint. Bevor Betroffene eine Transition beginnen, haben sie sich schon sehr intensiv und oftmals schmerzhaft mit ihrer Geschlechtszugehörigkeit auseinandergesetzt. Hier haben therapeutisch tätige Menschen nichts zu "erforschen", sie haben zu begleiten und die Betroffenen zur Selbstreflexion zu animieren, eventuell noch Fehlannahmen aufzuzeigen. Nicht eine Therapie an sich, einzig und allein eine nicht ergebnisoffene Therapie, also das alleinige Aufzeigen des Verbleibens im zugewiesenen Geschlecht ist zukünftig untersagt. Da die Bundespsychotherapeutenkammer in ihrer Stellungnahme vom 5. März 20202 zu diesem Gesetz die im Beitrag angenommene Problematik nicht festgestellt hat, ist die Unterstellung, dass dies absichtlich durch die Verfasser_innen geschah, berechtigt.
Auf die weiteren inhaltlichen Ausführungen, insbesondere von Herrn Dr. Korte, möchten wir hier nicht noch einmal eingehen, sondern verweisen auf den Fachaufsatz von Fr. Weitzel vom 24. Februar 2020.3 Vielmehr möchten wir auf die durchaus als verleumderisch und bösartigen zu verstehenden Unterstellungen in dem Artikel eingehen. Dass der hier thematisierte Eindruck, dass dieses Gesetz in die Therapiefreiheit eingreift, konstruiert werden kann, ist nicht der "in Teilen fanatisierten und ideologisierten Translobby" anzulasten, sondern dem Unvermögen oder Unwillen des Gesetzgebers, auf die Expert*innen zu hören. Alle Sachverständigen in der Anhörung im Bundestag bemängelten die unscharfe und schwammige Formulierung des Verbotstatbestandes. Die dgti wies in ihrer Stellungnahme vom 2. März 20204 darauf hin, dass dieses aus den gleichen Gründen, wie dies für geschlechtsangleichende Maßnahmen geschah, auch für therapeutische Begleitungen erfolgen sollte. Es war allen Anwesenden in der Anhörung unwidersprochen bewusst, dass hier nur Handlungen untersagt werden, die nicht vom Berufs- und Standesrecht gedeckt sind. Nicht fehlen durften die Stellungnahme der DGSMTW (Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft) deren Mitglied Hr. Korte ist, und ein offener Brief der von Vorstandsfrauen von TERRE DES FEMMES (TDF) verfasst wurde, die allerdings Wert darauf legen, diesen als Privatmenschen und Psychotherapeutinnen geschrieben zu haben. Durch die Nennung der Funktion bei TDF fällt er trotzdem auf den Verein zurück und ist diesem als Meinungsäußerung zuzuordnen.
Da der offene Brief5 nicht ohne die Stellungnahme der DGSMTW zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität6 verständlich ist, ein paar klärende Worte hierzu.
Der "Protest" erreichte den Bundestag nie. Die DGSMTW nahm an der weiteren Beratungen zu diesem Gesetz nach der 2. Fachkonferenz im Bundesgesundheitsministerium nicht mehr teil und ihre Stellungnahme wird scheinbar nur durch die AfD und EMMA erwähnt. Nach den Seite 1 füllenden Präliminarien und Selbstlob beginnt die eigentliche Stellungnahme der DGSMTW ab Seite 2 wie folgt:
"Die sexuelle Orientierung ist Teil der Sexualpräferenz, die in dem Gesetzentwurf unsachgemäß mit Fragen der Geschlechtszugehörigkeit bzw. dem Geschlechtszugehörigkeits-Empfinden (Geschlechtsidentität) vermengt wird. Diese Vermengung muss aus klinisch-sexualwissenschaftlicher Perspektive zurückgewiesen werden!"
Dies ist eine Fehlannahme, die aber zum Aufbau der nachfolgenden Einlassungen essentiell ist. In dem dieser Behauptung zu Grunde liegenden -§ 1 Abs. 1 des angedachten Gesetzes heißt es:
"Dieses Gesetz gilt für alle am Menschen durchgeführten Behandlungen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind (Konversionsbehandlung)."
Hier kann nur bei bewusster Fehlannahme eine Vermengung konstatiert werden. Es handelt sich um eine sehr wohl sachbezogene Verknüpfung. Das Gesetz behandelt die getrennten Felder der sexuellen Orientierung und der geäußerten Geschlechtszugehörigkeit vollkommen richtig.
"Dies möchten wir im Folgenden etwas näher erläutern. Im Gegensatz zur im Erwachsenenalter weitgehend stabilen Sexualpräferenz, inklusive der Achse der sexuellen Orientierung, stellt "Identität" ein psychologisches Konstrukt dar, welches gerade nicht lebenslang unverändert bleibt, sondern lebenslang individuellen Änderungen und Anpassungen unterworfen ist."
Dies ist ebenfalls eine Fehlannahme. Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung hadern nicht mit ihrer "Identität" sondern mit dem Wissen, dass ihr Geschlecht nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen übereinstimmt. Auch ist dieses ebenfalls unveränderlich.7 Dessen ungeachtet ist diese Frage hier vollkommen ohne Bedeutung. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) mit seinem Beschluss vom 15. August 1995 - 2 BvR 1833/94 — festgestellt, dass die individuelle Entscheidung über die Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren ist.8 Weiterhin hat das BVG am 11. Januar 2011 — 1 BvR 3295/07 — das Auseinanderfallen des Wissens um die Geschlechtszugehörigkeit und der körperlichen Geschlechtsmerkmale anerkannt.9
Grundlage des Gesetzes ist somit keine Entscheidung über medizinisch-psychologische Fragen, sondern es leistet einer bestehenden Rechtslage Folge.
Wenn es dann in der Stellungnahme weiter heißt:
""šIdentitätsarbeit"˜ ist nicht nur etwas, was von uns allen mehr oder weniger ein Leben lang geleistet wird, sondern ist meist auch etwas, was gerade in krisenhaften Situationen von vielen Menschen mit Hilfe Dritter angegangen wird. Arbeit an Identität/Persönlichkeit und deren Veränderung oder Anpassung ist integraler Bestandteil jedes lege artis durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungsprozesses. Die Geschlechtsidentität und individuell gelebter sozialer Ausdruck ist Teil der allgemeinen personalen Identität.",
so ist dies schon sehr nahe an einer Begründung für Veränderung und/oder Unterdrückung der geäußerten Geschlechtszugehörigkeit. Natürlich ist eine therapeutische Begleitung bei Identitätskrisen legitim und hilfreich. So wie es hier gemeint wird, aber nicht. Es geht nicht um ein Hadern mit der Identität, sondern wie bereits weiter oben ausgeführt, und das schmerzhafte Erleben des Auseinanderfallens des Wissens um die eigene Geschlechtszugehörigkeit und der Wahrnehmung des Körpers. Einer Fachgesellschaft sollte dieses bekannt sein, weshalb hier von bewusster und vorsätzlicher Fehlannahme auszugehen ist.
"Wenn eine Person unter einer Inkongruenz, also einer fehlenden Übereinstimmung zwischen ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einerseits und ihrem realen körperlichen So-Sein bzw. den an sie herangetragenen sozialen Rollenerwartungen in klinisch relevantem Ausmaß leidet (sogenannte "Störung der Geschlechtsidentität" oder aktueller: "Geschlechtsdysphorie"), dann ist es psychotherapeutisch indiziert und notwendig, dieses psychische Leiden vor allem psychotherapeutisch zu behandeln und zu versuchen, das psychische Leiden einer Person auf diese Weise zu lindern."
Soweit richtig. Nur dass hier eine andere "Behandlung" gemeint wird und nicht eine Begleitung auf dem Weg, das Wissen um die Geschlechtszugehörigkeit mit Leben zu erfüllen. Auf keinem Fall ist dies eine "Versöhnung" mit den körperlichen Gegebenheiten. Entscheidend ist das Wissen um die Zugehörigkeit und nicht der körperliche Zustand.
"Nur im Zuge einer solchen, grundsätzlich ausgangsoffenen, psychotherapeutischen Behandlung kann die betroffene Person Klarheit über die Notwendigkeit weiterer (organ-) medizinischer Behandlungsmaßnahmen, z. B. Hormonbehandlung oder körperverändernder Operationen, erlangen. Solche körperverändernden Maßnahmen können aus klinisch-sexualwissenschaftlicher Perspektive also ausschließlich als Ergebnis eines ausgangsoffnen, supportiven, psychotherapeutischen Begleitungs- und Behandlungsprozesses sein und stellen überhaupt regelmäßig bei nur einem kleinen Teil der betroffenen Personen ("Transsexuelle" in einem klinisch engeren Sinne) eine tatsächlich indizierte und damit notwendige Behandlungsmaßnahme dar."
Hier wird die alte Mär der nach körperlicher Veränderung gierenden Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung kolportiert. Dies ist schon lange widerlegt und wird auch in der kommenden Behandlungsrichtlinie entsprechend berücksichtigt. Dessen ungeachtet ist es die Entscheidung der betroffenen Person, ob und welche körperlichen Anpassungen gewünscht und angebracht sind. Die unsachgemäße Bezeichnung als "körperverändernd" an Stelle der tatsächlich richtigen als "körperanpassend" zeigt die offensichtlich mangelnde Sachkompetenz.
"Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form würde das aktuelle sozialmedizinische Vorgehen einer begleitenden Psychotherapie bei Personen, die unter einer Geschlechtsdysphorie leiden, quasi unter Strafe stellen. Wir erlauben uns daher anzuregen folgende Änderung im Gesetzestext vorzunehmen:
-§ 1 (2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung, sofern die behandelte Person unter einer medizinisch anerkannten Störung der Sexualpräferenz oder einer medizinisch anerkannten Störung der Geschlechtsidentität leidet und die Behandlung hierauf gerichtet ist. Insoweit bleibt es bei den allgemeinen Regelungen zur Einwilligung in eine Behandlung."
Dem ist nicht so. Sowohl aus der Gesetzesbegründung als auch dem Gesetzestext ist keine Unterbindung einer sachgerechten und fachlichen Begleitung während des Weges in ein Leben gemäß der gewussten Geschlechtszugehörigkeit zu finden. Hier kommt erneut die veraltete und falsche Auffassung zu Tage, dass Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an einer therapiebedürftigen Störung leiden.10 Die gewünschte textliche Ergänzung würde in der Praxis den angedachten Schutz von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vollständig eliminieren.
"Des Weiteren bitten wir dringend darum, verschiedene medizinische Unkorrektheiten im Begründungstext des Gesetzes (z. B. Gleichsetzung von sexueller Identität, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Transsexualität und Intersexualität) zu korrigieren."
Diese Unklarheiten wurden in den Stellungnahmen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer weder gesehen noch bemängelt. Auch wir sehen keine Unkorrektheiten.
Zusammenfassend sehen wir in dieser Stellungnahme keinen sachdienlichen und zeitgemäßen Beitrag im Ringen um einen allumfassenden und bestmöglichen Schutz von Menschen, die dem unseligen Treiben sog. "Konversionshandlungen" ausgesetzt sind. Vielmehr erscheint sie uns als letztes Aufbäumen einer überholten und nicht mehr vertretbaren Haltung zu diesem Themenkomplex, um einer Minderheitenmeinung eine ihr nicht zustehende Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Die weiter in dem sich hierauf stützenden offenen Brief aufgeworfene Fragestellung, ob es die im Gesetz unter Strafe gestellten Unternehmungen überhaupt in Deutschland durchgeführt werden, muss mit einem klaren: "Ja, leider" beantwortet werden. Alleine unter unseren Mitgliedern sind zwei Fälle bekannt, welche dies erleiden mussten. Ebenfalls ist uns mindestens ein Handelnder aus dem medizinischen Bereich bekannt, der zumindest in auffällig verdächtiger Nähe zur Justiziabilität agiert. Da dieses Tun jedoch noch nicht strafbedroht ist, können wir es noch nicht offenlegen und einer gerichtlichen Klärung zuführen.
Wie bereits auch hier ausgeführt, beruht die explizite Ausnahme der geschlechtsangleichenden, medizinischen Gesundheitsleistung nicht auf dem Wunsch unseres Verbandes, sondern der medizinischen Fachgesellschaften - aus unserer Sicht war dies nie zweifelhaft. Auch die immer wieder vorgehaltene Unterstellung, dass die Transition der einfachere Weg sei, mit seiner sexuellen, insbesondere homosexuellen Orientierung umzugehen, ist so alt wie falsch. Auch Homosexualität ist zwar den uns wohlvertrauten Anfeindungen und einem Änderungsdruck ausgesetzt, aber sie wird nicht grundsätzlich, auch nicht staatlich, angezweifelt.
De-Transitionen kommen vor, sie haben vielfältige Gründe und sind mehr als ärgerlich, da objektiv im Vorfeld der Transition etwas suboptimal geschehen ist. Sie sind aber nicht so häufig, wie neuerdings allenthalben behauptet wird. Alle uns bekannten Zahlen, auch aus eigener Erhebung, zeigen, dass sie 0,45 %, auf jeden Fall unter 1 % der transitionierten Fälle darstellen. Unsere Beratungen und Begleitungen sind explizit De-trans* inkludierend. Transition wird hier nicht als geradliniger Prozess verstanden. Abbrüche und Pausen sind ausdrücklich erwünscht, denn nichts ist fataler, als wenn von therapeutischer Seite binäre Transitionen eingefordert und forciert werden.11 Übrigens verdoppelt sich das Suizidrisiko für De-trans*, wenn sie wieder in ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht leben. Die Rate von Suizidversuchen in der 12-Monatsprävalenz erhöht sich auf fast 12 Prozent, verglichen mit 6,7 Prozent derjenigen, die keine "De-Transition" durchgeführt haben 12
Die seit Jahren ansteigende Zahl von Transitionen haben vielfältige Gründe. Diese liegen zwar auch in gesellschaftlichen Gegebenheiten, aber vor allem in den sich in den letzten Jahren veränderten rechtlichen Bestimmungen. Auch gab es historisch Unterschiede in den Bedingungen für trans*männliche und trans*weibliche Menschen, die zu unterschiedlichen Zahlen führten. Zudem ist nicht zu vergessen, dass die in diesem Zusammenhang von ihnen üblicherweise herangezogenen Studien sich auf ausländische Verhältnisse beziehen. Auf Deutschland sind diese nicht immer anwendbar. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen die in den letzten Jahren leichter und breiter verfügbaren Informationen, auch für Jugendliche, die zu einem früheren Beginn der Transition führen. Um es erneut klar zu formulieren: kein uns bekannter Verband wirbt für eine Transition oder ist auch nur irgendwie geneigt, einem Jugendlichen eine Transition einzureden. Wir verteidigen allerdings das Recht von Jugendlichen in einem strukturierten, reflektierten und begleiteten Rahmen, selbstbestimmt die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit und daraus folgend den Vornamen berichtigen zu lassen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, geschlechtsangleichende, medizinische Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich dabei vor allem um Hormonblocker als Vorstufe der gegengeschlechtlichen Hormontherapie, um das Erleben der als falsch wahrgenommenen körperlichen Veränderungen zu ersparen, und nicht in erster Linie um chirurgische Eingriffe, da diese ohnehin wegen des noch nicht voll ausgebildeten Körpers keinen Sinn ergeben würden. Die Richtlinien für diese Interventionen sind sehr rigide und die Vorbedingungen werden auch durchgehend sehr stringent eingefordert. Abschließend sei noch bemerkt, dass wir keine rein trans*-affirmative Begleitungen, insbesondere Therapien, sondern eine trans*-akzeptierende und nicht-exkludierende Begleitung fordern.
Die im weiteren Verlauf von Ihnen genannten Risiken sind uns alle bekannt und bewusst. Wir sind aber durchaus in der Lage, diese verantwortungsvoll zu berücksichtigen. Wir verneinen nicht, dass es gesellschaftliche Missstände und Strukturen gibt, die verändert werden müssen. Aber dass Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und unser Verband diese untermauern und stützen, ist absurd. Gerade wir brechen diese Grenzen und Rollenklischees auf und hinterfragen sie. Die Folgen einer Transition zeigen sich auch darin, dass diese dazu führt, mit einer Wahrscheinlichkeit von über 20 %. arbeitslos zu werden. Die von Ihnen angewandte rein und ausschließlich frauenrechtliche Betrachtung ist zu kurz gedacht und unangemessen.
Die fortdauernden Anfeindungen und Unterstellungen durch EMMA und insbesondere diese Autorin sind unerträglich. Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sind die geborenen Mitstreitenden im Ringen um die wirksame Durchsetzung von Menschenrechten. Die dgti ist gerne bereit, dies auch mit Frauenrechtsverbänden gemeinsam zu tun, aber nicht um jeden Preis. Und erst Recht nicht unter Aufgabe unserer ureigensten Anliegen. Die letzten beiden Absätze des offenen Briefes von TERRE DES FEMMES lassen uns jedoch an dieser Zusammenarbeit zweifeln, da diese in einer verdächtigen Nähe zum Werben für eine Unterdrückung der geäußerten Geschlechtszugehörigkeit stehen. Auch die bösartigen Ausfälle mit expliziten als auch impliziten Unterstellungen sind nicht förderlich. Die dgti ist nicht Teil einer fanatisierten und ideologisierten Translobby, wir nehmen lediglich am öffentlichen Diskurs zu gesellschaftspolitischen Fragen teil. Ein Teil dieser Beteiligung ist auch die Vertretung im politischen Diskurs.
Eine Zusammenarbeit der dgti, auch mit Frauenrechtsverbänden und die Haltung zu EMMA hängen für uns von eigentlich selbstverständlichen Bedingungen ab.
- Geschlecht ist immer die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit. Diese kann weiblich, männlich, offen oder die Bandbreite des Eintrages "divers" sein. Hierbei ist es unerheblich, ob bei Geburt zugeschrieben oder nachträglich berichtigt - auf keinen Fall jedoch durch körperliche Gegebenheiten begründet.
- Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Trans*, Intergeschlechtlich und nicht-binär) sind nicht in ein Geschlecht eingewandert noch haben sie dieses gewechselt oder umgewandelt. Sie wurden schlicht bei der Geburt falsch zugeordnet.
- Sowohl der EMMA-Artikel als auch der offene Brief von TERRE DES FEMMES müssen öffentlich, als auf Fehlannahmen beruhende Falschaussagen, zurückgenommen werden.