Rabea-Marie hat geschrieben: Mi 30. Okt 2019, 13:11
Sie hat das komplett gegenteilig geäußert. Und zwar dass ein selbstständiges vorpreschen, ohne auf eine Verordnung zu warten die Antragsstellung eher erschwert... Nach dem Motto "wer nicht warten kann zahlt halt selbst"
Hi Rabea,
meine Thera hatte eine extra Indikation für die Epilation geschrieben-da steht sogar ausführlich drin das ich selbst
zahlend damit begonnen habe und das auch weiter so mache, denn mit den Zeiten die die KK's bezahlen wirst ja nie
fertig...
der MDK hat alle eingereichten Unterlagen als positiv bewertet und daher hat meine Kasse auch zugestimmt.
Ich darf sogar lasern und zur Nadelepi-solange es ein Hautarzt macht, wegen dem Arztvorbehalt.
Die Krux ist, wie Jasmin schreibt, es gibt nicht viele die die Abrechnung über die Karte machen.
Tatsächlich habe ich nun eine Hautarztpraxis an der Hand die auch Nadelepi macht, mein Sachbearbeiter hat auch
geklärt das die Karte genutzt werden kann und am 11.11. schaue ich dort mal hin.
In dem Fall würde ich sagen und meine Thera auch, nehmen was die Kasse zahlt aber auch selbst parallel weiter
als Selbstzahlerin das Ganze beschleunigen.
Dazu, laut Gebührenziffern hat frau 160 min im Jahr (das ist pro "Krankheitsfall") die nutzbar sind beim lasern.
Eine Einheit Nadelepilation sind 5 min und wird als kleiner operativer Eingriff gewertet. Wie oft ich das so nutzen kann,
weiss ich wenn ich in der Praxis war-in 5 min schafft eine gute Kosmetikerin naja vielleicht 30, naja 35 Haare..
sooo..
weil du auch wegen der Logopädie gefragt hast..
grundsätzlich-zahlst du selbst, wer bekommt es mit?
Aber...
ich habe lange für mich selbst an der Stimmbildung gearbeitet und habe mich erst nach der Indikation F64.0
und naja fast 6 Monaten HRT um einen Logopädietherapieplatz gekümmert.
Letzte Woche habe ich mit der 3ten Verordnung angefangen..
meine Logopädin hat mir folgenden Weg genannt Überweisung vom Hausarzt in die Phoniatrie (sind im Grunde HNOs,
nur etwas spezieller) und von dort habe ich dann die Verordnung für die Logopädie bekommen. Und da steht
auch die F64.0 drauf als Behandlungsgrund.
Allerdings, sind auch alle meine betreuenden Ärzte in der Uniklinik angesiedelt und ich hatte auch von einer Psychologin
dort, eine 2te Indikation für die HRT bekommen. Gegenüber der KK ist das also wie aus einem Guss.
Wenn das jetzt zu wirr war, frag nochmal nach-ich weiss nicht mehr wer es mal zu mir sagte, aber und es scheint so zu sein,
wenn alles von der Uniklinik hier in die Hand genommen wird, gibt es kaum Probleme.
Ah, P.S. für die Logopädie, braucht es keinen Antrag-allerdings fand es meine Logopädin gut erst nach dem Beginn und einiger Zeit
HRT mit der Logopädie zu starten..
Alles Liebe Marie
