Re: vorgehen nach VÄ/PÄ Rentenversicherungsnummer
Verfasst: Sa 26. Okt 2019, 06:22
Liebe *,
keine Angst. In Deutschland ist jede*r dem Grunde nach per Gesetz versichert. Der Krankenkasse geht es nun um Aufklärung, wie die Weiterversicherung erfolgt. Das hat in der Regel erst einmal keine großen Auswirkungen auf laufende Leistungsangelegenheiten. Heutzutage läuft die Kommunikation zwischen den Sozialversicherungsträgern hoch automatisiert per Datenaustausch. Auf der anderen Seite gibt es auch Prüfalogrhythmen mit Plausibilitätsprüfungen in den Systemen, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Es gibt tausende Menschen mit gleichem Namen, hunderte mit gleichen Namem und Geburtsdatum und auch einige mit gleichem Namen und gleicher Anschrift (jun., sen.). Da können solche Meldungen auf einen Fehler laufen und menschliches Eingreifen ist erforderlich. Sprich: Die Abmeldung wurde verarbeitet, die Wiederanmeldung läuft auf einen Fehler, welcher noch nicht abgearbeitet wurde.
Der Fehler der Rentenversicherung war, dass solch eine Änderung offensichtlich einfach maschinell erfolgte. Mein Rat an den Rentenversicherungsträger wäre künftig solch eine Meldung vorab telefonisch mit der Krankenkasse abzusprechen, ggf. diese dann nach Absprache altmodisch mit Papier und manueller Erfassung vorzunehmen. Hilft Dir jetzt natürlich nicht weiter.
Daher mein Rat an Dich: Schick noch eine kurze E-Mail an Deine Krankenkasse. Teile denen mit, dass Du eine neue Rentenversicherungsnummer bekommst, die Rentenversicherung dies derzeit meldet, die Rente nicht eingestellt wurde, die dort bitte einmal nächste Woche anrufen mögen und Du einen Leistungsantrag XY bei der Krankenkasse laufen hast und der oder die Empfänger*in der Mail diese Information dort bitte auch der Sachbearbeitung für Deinen Leistungsantrag weitergeben mag.
Tipp Nr. 2: In einem anderen Thread hatte ich bereits gestern geschrieben: Anstelle einer Spontanberatung würde ich immer eine Terminvereinbarung bzw. einen Rückruf vereinbaren. Beratungsfehler zu allen möglichen Themen sind aber gang und gäbe, weil jede*r meint zu jedem Thema sofort etwas aus dem Ärmel schütteln zu müssen. Wobei auch die Kundenerwartung dies leider fördert. Daher hätte ich eine Mail geschrieben, "ich wünsche eine Beratung zu dem Thema XY, weil ich eine neue Rentenversicherungsnummer erhalte; bitte rufen Sie mich zurück". Dann hätte sich die Expertin oder der Experte für das Thema das vor der Auskunft einmal in Ruhe angucken und eine qualifizierte Auskunft geben können. Die mündliche Aussage zu der Ablehnung ist einfach nur quatsch und führt bei mir zu innerem Kopfschütteln.
Liebe Grüße
keine Angst. In Deutschland ist jede*r dem Grunde nach per Gesetz versichert. Der Krankenkasse geht es nun um Aufklärung, wie die Weiterversicherung erfolgt. Das hat in der Regel erst einmal keine großen Auswirkungen auf laufende Leistungsangelegenheiten. Heutzutage läuft die Kommunikation zwischen den Sozialversicherungsträgern hoch automatisiert per Datenaustausch. Auf der anderen Seite gibt es auch Prüfalogrhythmen mit Plausibilitätsprüfungen in den Systemen, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Es gibt tausende Menschen mit gleichem Namen, hunderte mit gleichen Namem und Geburtsdatum und auch einige mit gleichem Namen und gleicher Anschrift (jun., sen.). Da können solche Meldungen auf einen Fehler laufen und menschliches Eingreifen ist erforderlich. Sprich: Die Abmeldung wurde verarbeitet, die Wiederanmeldung läuft auf einen Fehler, welcher noch nicht abgearbeitet wurde.
Der Fehler der Rentenversicherung war, dass solch eine Änderung offensichtlich einfach maschinell erfolgte. Mein Rat an den Rentenversicherungsträger wäre künftig solch eine Meldung vorab telefonisch mit der Krankenkasse abzusprechen, ggf. diese dann nach Absprache altmodisch mit Papier und manueller Erfassung vorzunehmen. Hilft Dir jetzt natürlich nicht weiter.
Daher mein Rat an Dich: Schick noch eine kurze E-Mail an Deine Krankenkasse. Teile denen mit, dass Du eine neue Rentenversicherungsnummer bekommst, die Rentenversicherung dies derzeit meldet, die Rente nicht eingestellt wurde, die dort bitte einmal nächste Woche anrufen mögen und Du einen Leistungsantrag XY bei der Krankenkasse laufen hast und der oder die Empfänger*in der Mail diese Information dort bitte auch der Sachbearbeitung für Deinen Leistungsantrag weitergeben mag.
Tipp Nr. 2: In einem anderen Thread hatte ich bereits gestern geschrieben: Anstelle einer Spontanberatung würde ich immer eine Terminvereinbarung bzw. einen Rückruf vereinbaren. Beratungsfehler zu allen möglichen Themen sind aber gang und gäbe, weil jede*r meint zu jedem Thema sofort etwas aus dem Ärmel schütteln zu müssen. Wobei auch die Kundenerwartung dies leider fördert. Daher hätte ich eine Mail geschrieben, "ich wünsche eine Beratung zu dem Thema XY, weil ich eine neue Rentenversicherungsnummer erhalte; bitte rufen Sie mich zurück". Dann hätte sich die Expertin oder der Experte für das Thema das vor der Auskunft einmal in Ruhe angucken und eine qualifizierte Auskunft geben können. Die mündliche Aussage zu der Ablehnung ist einfach nur quatsch und führt bei mir zu innerem Kopfschütteln.
Liebe Grüße