Grundbucheintragungen bei Trans*menschen
Verfasst: So 14. Jul 2019, 12:09
Die Rechtsunsicherheit hat ein Ende Der Bundesgerichtshof hat entschieden.
Bundesgerichtshof entscheidet zu Grundbucheintragungen nach Vornamensänderungen: Beschluss vom 7. März 2019 — V ZB 53/18
Grundbücher sind in Zukunft so zu ändern, dass ein neues Grundbuchblatt angelegt wird, mit jeweiligen Verweisen auf das alte und neue in der Grundbuchakte. Das alte Grundbuchblatt mit dem alten Vornamen wird umgeschrieben und geschlossen.
An das alte geschlossene Blatt kommt man nur bei berechtigten Interesse. So liegt mit dem neuen Grundbuchblatt tatsächlich ein Dokument vor, das nur den neuen Vornamen kennt.
Bundesgerichtshof entscheidet zu Grundbucheintragungen nach Vornamensänderungen: Beschluss vom 7. März 2019 — V ZB 53/18
Grundbücher sind in Zukunft so zu ändern, dass ein neues Grundbuchblatt angelegt wird, mit jeweiligen Verweisen auf das alte und neue in der Grundbuchakte. Das alte Grundbuchblatt mit dem alten Vornamen wird umgeschrieben und geschlossen.
An das alte geschlossene Blatt kommt man nur bei berechtigten Interesse. So liegt mit dem neuen Grundbuchblatt tatsächlich ein Dokument vor, das nur den neuen Vornamen kennt.