Kapuzenkleid hat geschrieben: Sa 29. Jun 2019, 03:34ist das jetzt gut oder schlecht mit dem Stop des Gesetzes?
Dass _dieser_ Entwurf erst mal auf Eis liegt (und hoffentlich komplett entsorgt wird) ist aus meiner Sicht erst mal gut.
Erst mal vorweg: Es geht bei dem Gesetz nicht um Medizin, Angleichungen, begleitende Therapie, Folgenbewältigungen oder Orientierung im Lebensumfeld. Es geht um amtlichen Personenstand, Namen, damit (blöderweise immer noch) verbundene soziale Rolle, Elternschaft und die paar verbliebenen Gesetze und Vorschriften, die nach amtlichem Geschlecht unterscheiden. Also eigentlich nur Daten oder Farbe auf Papier, was prinzipiell jederzeit wieder geändert werden könnte. Und das würden die geplanten Änderungen komplizierter machen und über viele Paragraphen im BGB und anderswo verteilen, dass es nach Verschleierungstaktik aussieht. Motto: Statt eines TSG als Angriffsziel ein Paragraphengewirr von einzelnen Absätzen.
Die Forderungen der IMAG und vieler Trans-Aktivist*innen gehen in eine ganz andere Richtung, nämlich Komplexität abszuchaffen. Personenstand und Vornamen für alle einfach per Erklärung beim Standesamt änderbar zu machen - so wie jetzt fast schon erreicht mit dem 45b.
Die Änderung von Personenstand und Name wäre im Vergleich zum Stand jetzt - -§45b - wieder schlechter. Das ist vermutlich auch der Grund für die Eile. Die BMI-Hardliner ("Wir wollen ein beweisbares Geschlecht!!!!1elf!!") beissen sich in den Hintern, dass sie den 45b handwerklich so vermurkst haben und viele Transpersonen sich den Gutachtensprozess ersparen.
Es sieht zwar im Gesetz einfacher aus - Beratungsgespräch, kostenfrei; in der Praxis würden die Beratungen aber die gleichen Personen machen, die jetzt die Gutachten schreiben, nur dass sie dann noch ein Zertifikat des BMI brauchen, womit wieder künstliche Verknappung und Gesinnungsprüfung der Beratenden verbunden sein dürfte. Eine Beratung sollte zudem neben den möglichen sozialen Konsequenzen auch die rechtlichen Folgen beleuchten. Das ist nicht die Kompetenz von Therapeut*innen.
Die Entscheidung liegt dann immer noch beim Gericht und die Kriterien sind die gleichen wie jetzt im TSG: "Ernsthaft und dauerhaft" ... "sich das Zugehörigkeitsempfinden nicht mehr ändern wird". Was für ein Quatsch. Das heisst aber auch, dass das Gericht den Antrag ablehnen kann. Und damit einen erneuten Antrag für die nächsten drei Jahre verhindern kann.
Die Unterscheidung zwischen trans und inter beim Personenstand ist vollkommen idiotisch. Wenn auf der einen Seite die empfundene und gelebte Identität für (binären) Personenstandswechsel ausreicht, wieso sollen die beiden anderen Optionen ("divers" und Streichung) dann von der angeborenen Körperlichkeit abhängen? Noch dazu wo wissenschaftlich belegt ein Drittel aller Transpersonen (die in Therapien auftauchen) sich als nicht-binär verorten? Die meisten inter Personen sortieren sich eh binär ein und wechseln ggf auch binär. Da zu unterscheiden aus welchem Grund das Geburtenregister geändert wird ist einfach unverständlich.
Die Idee von "eindeutig männlichem oder weiblichem Körperbild" (wörtlich!) zieht sich durch die ganzen Regelungen. Da wird ein antiquiertes binäres Konzept zementiert und "Eindeutigkeit" postuliert, die es so weder medizinisch, noch sozial mehr gibt und die für ein amtliches Register auch völlig unerheblich sein muss, wie das BVerfG festgestellt hat (Verbot der Zwangssterilisation, Probejahr, etc.). Der Körper hat für den Personenstand keine Rolle mehr zu spielen. Punkt.
Die Ehepartner anzuhören wäre auch eine perfide Sache. Häufig ist die Ehe und Partnerschaft eh in der Krise. Sind Kinder dabei, steht Trennung, Sorge- und Besuchsrecht im Raum, kommt da ein ganz gemeines Druckmittel ins Spiel. Siehe auch die Dreijahressperre oben.
Die Elternschaft wäre nicht neu geregelt. D.h. die gebärende Person wird automatisch als Mutter eingetragen, die zeugende als Vater. Auch wenn das nicht zu ihrem amtlichen Geschlechtseintrag passt. Das heisst bis in die nächsten Generationen wäre die Angabe der Eltern und Großeltern stets mit deren Zwangsouting verbunden in Schulen, Unis, etc. Bei Reisen mit den Kindern gibt es (jetzt ja schon) Probleme, usw.
Offenbarungsverbot würde nicht geändert. Wäre nach wie vor nur für amtliche Stellen und Dokumente und nicht strafbewehrt. "Ach, da hab ich Sie doch tatsächlich mit ihrem alten Namen geoutet. Naja, passiert"...
Und natürlich ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit für inter Kinder immer noch nicht gesetzlich festgeschrieben.
Soweit mal die kurze Zusammenfassung. Aktuell ist die personenstandsrechtliche Seite mit dem 45b tatsächlich ziemlich nahe am Ideal. Auf der medizinischen Seite sieht es anders aus und es gibt wohl auch schon Fälle, in den der MDK nach einer 45b-Personenstandsänderung ohne Gutachten die Kostenübernahme verweigern wollte. Das wird sich hoffentlich noch verbessern, auch für Menschen mit nicht-binärem Personenstand. Vermutlich leider erst nach Prozessen.