Entscheidung des BSG zu Leistungen der Krankenkassen
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 16:46
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Transsexualität begrenzt.
Bezahlt wird nur, was der "Anpassung an das andere Geschlecht" dient, wie das BSG am Dienstag in Kassel entschied.
Ausgangsfrage war:
Hat eine Versicherte mit einer Geschlechtsidentitätsstörung in Form einer Zisidentität oder
Interidentität einen Anspruch auf operative Änderung ihrer primären Geschlechtsmerkmale in
bestimmter Weise?
Das Urteil in seinem Wortlaut wird erst später auf der Internetseite des BSG veröffentlicht werden:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... bsg&Art=en
Bezahlt wird nur, was der "Anpassung an das andere Geschlecht" dient, wie das BSG am Dienstag in Kassel entschied.
Ausgangsfrage war:
Hat eine Versicherte mit einer Geschlechtsidentitätsstörung in Form einer Zisidentität oder
Interidentität einen Anspruch auf operative Änderung ihrer primären Geschlechtsmerkmale in
bestimmter Weise?
Das Urteil in seinem Wortlaut wird erst später auf der Internetseite des BSG veröffentlicht werden:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... bsg&Art=en