Kritische Anmerkungen zur BVT*„Umfrage
Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 21:07
Moin,
über einen Verteiler erreichten mich folgende Anmerkungen zur Umfrage, die auch hier im Forum verlinkt wurde (https://www.surveymonkey.de/r/J89P5PZ).
1. Im Sinne betroffenen-kontrollierter Forschung oder
partizipativer Forschung ist zu fordern, daß schon bei der
Erstellung (und auch bei der späteren Auswertung) einer
Befragung von intersexuellen Menschen eben intersexuelle
Menschen auch beteiligt werden. Das kann ich bei dieser
Umfrage nicht erkennen — aber korrigiert mich gerne!
2. Im Interesse der Befragten sind vorab alle Fragen offen
zu legen, also auch alle Fragen, die ggf. in Abhängigkeit
von vorherigen Antworten nicht angezeigt werden. Dies ist
hier offenbar nicht der Fall.
3. Die Umfrage ist nicht stabil programmiert; besonders
beim Klicken auf "Zurück" kann es passieren, daß höhere
Nummern bei den Fragen stehen als zuvor, worunter zumindest
der Überblick für Teilnehmer_innen leidet, die dann nicht
mehr nachvollziehen oder vergleichen können, welche
Antworten sie gegeben haben.
4. Die Umfrage konzentriert sich auf die Fragen, Wünsche
und Bedürfnisse von transgeschlechtlichen, transsexuellen,
transidenten und nicht-binären Menschen, bei denen keine
Intersexualität vorliegt. Erfahrungen und Forderungen
intersexueller Menschen sind darin unterrepräsentiert und
werden de facto marginalisiert oder gar nicht wahrgenommen.
5. Die Redeweise vom "bei Geburt zugewiesenen Geschlecht"
ist problematisch, weil "Geschlecht zuweisen" ein
medizinischer Euphemismus (=ein verharmlosender Begriff) für
medizinisch nicht-notwendige Operationen an intersexuellen
Kindern ist. Solche sind den meisten Leuten vom "bvt" jedoch
nicht widerfahren — darüber sollten sie froh sein und sich
keinen Begriff aneignen, worunter vielen intersexuellen
Menschen viel Leid widerfuhr.
6. Die von Medizinern verharmlosend "Geschlechstzuweisung"
genannten medizinisch nicht-notwendige Operationen erfolgen
meist an Säuglingen im Alter von einigen Monaten oder etwa
ein Jahr alt, also gerade nicht "bei Geburt".
7. Bei einer relevanten Zahl von intersexuellen Menschen wurde
bei Geburt erst ein Geschlecht eingetragen, aber später im
Alter von einigen Wochen oder Monaten oder auch noch bis zum
fünften Lebensjahr nach juristischen Begriffen "korrigiert",
oft verbunden mit medizinisch nicht-notwendige Operationen,
die viel an Leid verursachen, und ohne die betroffenen
Kinder zu fragen oder auch nur sinnvoll fragen zu können.
8. Diese intersexuellen Menschen können die Umfrage eigentlich
nicht sinnvoll beantworten, weil ja nur nach dem "bei Geburt
zugewiesenen Geschlecht" gefragt wurde, und nicht z.B. wie sie
dann aufgewachsen sind. Sie werden somit bei möglichst wahrer
Beantwortung vom bvt in der Auswertung willkürlich
(zwangs-)transsexualisiert, oder aber sie werden dazu genötigt,
diesen Umstand zu verleugnen, wodurch weitere intersexuelle
Lebenserfahrungen einiger Betroffener unsichtbar gemacht werden.
9. Die Umfrage berücksichtigt überhaupt nicht, daß manche
— insbesondere intersexuelle — Menschen ihren Geschlechtseintrag
korrigiert bekamen — sei es absichtlich oder ohne eigenes Zutun.
10. Die Umfrage scheint auch nicht zu berücksichtigen, daß sowohl
Vornamen als auch Geschlechtseinträge in Geburtsurkunden sowohl
korrigiert als auch geändert werden können, weil das zuständige
Standesamt sie ja auf Grund der ihm vorliegenden Daten jeweils
neu ausfertigt. (Für viele Zwecke darf ein vorzulegende Geburts-
urkunde nicht älter als ein Jahr sein, zB Landesprüfungsamt).
11. Neutraler wäre als alternativer Vorschlag, von einer
Geschlechtseinschätzung oder einer Geschlechtsdiagnose oder
einer Geschlechtseintragung bei Geburt zu sprechen, so auch
bei Menschen, deren Intersexualität bei Geburt noch nicht
bekannt war oder erkannt wurde.
12. Ich sehe keine Frage zu der Forderung, medizinisch nicht-
-notwendige Operationen an Säuglingen und Kindern zu verbieten,
bzw. ob die Ausfüllenden das auch so fordern. Schade!
13. Wer schon an der Umfrage teilgenommen hat, dies nun aber
nicht mehr gut findet, kann m.E. an die Forscherethik appelieren
und fordern, daß sein bzw. ihr Datensatz gelöscht wird.
14. Praktisch niemand hat eine gute Erinnerung an die eigene
Geburt oder an die ersten ein bis zwei Lebensjahre. Darum
bekommen einige intersexuelle Menschen erst später als
Erwachsene heraus, daß ihr ursprünglicher Geschlechtseintrag
("bei Geburt") in diesen ersten Lebensjahren "berichtigt"
wurde.
15. Weitere intersexuelle Menschen finden als Erwachsene
Hinweise oder Indizien, die auf eine derartige frühe
"Berichtigung" hindeuten, können aber letztlich nicht klären,
ob so eine "Berichtigung" durchgeführt wurde oder nicht. Dies
wird von der Umfrage nicht berücksichtigt, vielmehr werden
intersexuelle Menschen genötigt, sich auf eine spekulative
oder gar falsche Aussage festzulegen.
über einen Verteiler erreichten mich folgende Anmerkungen zur Umfrage, die auch hier im Forum verlinkt wurde (https://www.surveymonkey.de/r/J89P5PZ).
1. Im Sinne betroffenen-kontrollierter Forschung oder
partizipativer Forschung ist zu fordern, daß schon bei der
Erstellung (und auch bei der späteren Auswertung) einer
Befragung von intersexuellen Menschen eben intersexuelle
Menschen auch beteiligt werden. Das kann ich bei dieser
Umfrage nicht erkennen — aber korrigiert mich gerne!
2. Im Interesse der Befragten sind vorab alle Fragen offen
zu legen, also auch alle Fragen, die ggf. in Abhängigkeit
von vorherigen Antworten nicht angezeigt werden. Dies ist
hier offenbar nicht der Fall.
3. Die Umfrage ist nicht stabil programmiert; besonders
beim Klicken auf "Zurück" kann es passieren, daß höhere
Nummern bei den Fragen stehen als zuvor, worunter zumindest
der Überblick für Teilnehmer_innen leidet, die dann nicht
mehr nachvollziehen oder vergleichen können, welche
Antworten sie gegeben haben.
4. Die Umfrage konzentriert sich auf die Fragen, Wünsche
und Bedürfnisse von transgeschlechtlichen, transsexuellen,
transidenten und nicht-binären Menschen, bei denen keine
Intersexualität vorliegt. Erfahrungen und Forderungen
intersexueller Menschen sind darin unterrepräsentiert und
werden de facto marginalisiert oder gar nicht wahrgenommen.
5. Die Redeweise vom "bei Geburt zugewiesenen Geschlecht"
ist problematisch, weil "Geschlecht zuweisen" ein
medizinischer Euphemismus (=ein verharmlosender Begriff) für
medizinisch nicht-notwendige Operationen an intersexuellen
Kindern ist. Solche sind den meisten Leuten vom "bvt" jedoch
nicht widerfahren — darüber sollten sie froh sein und sich
keinen Begriff aneignen, worunter vielen intersexuellen
Menschen viel Leid widerfuhr.
6. Die von Medizinern verharmlosend "Geschlechstzuweisung"
genannten medizinisch nicht-notwendige Operationen erfolgen
meist an Säuglingen im Alter von einigen Monaten oder etwa
ein Jahr alt, also gerade nicht "bei Geburt".
7. Bei einer relevanten Zahl von intersexuellen Menschen wurde
bei Geburt erst ein Geschlecht eingetragen, aber später im
Alter von einigen Wochen oder Monaten oder auch noch bis zum
fünften Lebensjahr nach juristischen Begriffen "korrigiert",
oft verbunden mit medizinisch nicht-notwendige Operationen,
die viel an Leid verursachen, und ohne die betroffenen
Kinder zu fragen oder auch nur sinnvoll fragen zu können.
8. Diese intersexuellen Menschen können die Umfrage eigentlich
nicht sinnvoll beantworten, weil ja nur nach dem "bei Geburt
zugewiesenen Geschlecht" gefragt wurde, und nicht z.B. wie sie
dann aufgewachsen sind. Sie werden somit bei möglichst wahrer
Beantwortung vom bvt in der Auswertung willkürlich
(zwangs-)transsexualisiert, oder aber sie werden dazu genötigt,
diesen Umstand zu verleugnen, wodurch weitere intersexuelle
Lebenserfahrungen einiger Betroffener unsichtbar gemacht werden.
9. Die Umfrage berücksichtigt überhaupt nicht, daß manche
— insbesondere intersexuelle — Menschen ihren Geschlechtseintrag
korrigiert bekamen — sei es absichtlich oder ohne eigenes Zutun.
10. Die Umfrage scheint auch nicht zu berücksichtigen, daß sowohl
Vornamen als auch Geschlechtseinträge in Geburtsurkunden sowohl
korrigiert als auch geändert werden können, weil das zuständige
Standesamt sie ja auf Grund der ihm vorliegenden Daten jeweils
neu ausfertigt. (Für viele Zwecke darf ein vorzulegende Geburts-
urkunde nicht älter als ein Jahr sein, zB Landesprüfungsamt).
11. Neutraler wäre als alternativer Vorschlag, von einer
Geschlechtseinschätzung oder einer Geschlechtsdiagnose oder
einer Geschlechtseintragung bei Geburt zu sprechen, so auch
bei Menschen, deren Intersexualität bei Geburt noch nicht
bekannt war oder erkannt wurde.
12. Ich sehe keine Frage zu der Forderung, medizinisch nicht-
-notwendige Operationen an Säuglingen und Kindern zu verbieten,
bzw. ob die Ausfüllenden das auch so fordern. Schade!
13. Wer schon an der Umfrage teilgenommen hat, dies nun aber
nicht mehr gut findet, kann m.E. an die Forscherethik appelieren
und fordern, daß sein bzw. ihr Datensatz gelöscht wird.
14. Praktisch niemand hat eine gute Erinnerung an die eigene
Geburt oder an die ersten ein bis zwei Lebensjahre. Darum
bekommen einige intersexuelle Menschen erst später als
Erwachsene heraus, daß ihr ursprünglicher Geschlechtseintrag
("bei Geburt") in diesen ersten Lebensjahren "berichtigt"
wurde.
15. Weitere intersexuelle Menschen finden als Erwachsene
Hinweise oder Indizien, die auf eine derartige frühe
"Berichtigung" hindeuten, können aber letztlich nicht klären,
ob so eine "Berichtigung" durchgeführt wurde oder nicht. Dies
wird von der Umfrage nicht berücksichtigt, vielmehr werden
intersexuelle Menschen genötigt, sich auf eine spekulative
oder gar falsche Aussage festzulegen.