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Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Ge burtenregister einzutragenden Angaben
Verfasst: Di 2. Okt 2018, 12:28
von Anne-Mette
B u n d e s r a t
Drucksache
429/18
Tagesordnungspunkt der Sitzung am 19.10.2018
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Re: Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Ge burtenregister einzutragenden Angaben
Verfasst: Di 2. Okt 2018, 13:04
von Marlene K.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2017 — 1 BvR 2019/16 — festgestellt, dass das in Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG normierte allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität schützt. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Dieser Personen-kreis ist auch gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts geschützt und wird in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als "weiblich" oder "männlich" zulässt.
Dieser Abschnitt der Drucksache wiederspricht dem dann folgenden Gesetzentwurf. Er diskriminiert alle, die sich keiner Identität dauerhaft zuordnen lassen wollen und damit nicht zuordnen lassen. Alles ander ist Diskriminierung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils.