Seite 1 von 1

GäG „ Geschlechtsänderungsgesetz in der Verbändebeteiligung

Verfasst: Mi 25. Jul 2018, 23:56
von Marielle
Guten Abend,

OII Deutschland und BVT* haben ihre Stellungnahmen zum Seehofer-Gesetzentwurf abgegeben.

https://oiigermany.org/geschlechtseintr ... produktiv/

http://www.bv-trans.de/wp-content/uploa ... reiben.pdf


Der miserable, unwürdige und respektlose Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Inneres, heimatliche Gartenzwerge und bauliche Leitkultur kommt dabei, zu Recht, nicht gut weg.

Habt es gut, Widerstand ist Handarbeit

Marielle

Re: GäG „ Geschlechtsänderungsgesetz in der Verbändebeteiligung

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 01:50
von Simone 65
Wozu brauchen wir ein Geschlechtseintrag ?
Einfach weglassen .

Re: GäG „ Geschlechtsänderungsgesetz in der Verbändebeteiligung

Verfasst: Do 26. Jul 2018, 05:06
von Jaddy
Tja, weglassen ist die andere Variante, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil angeboten hat.

Aber ich würde nicht darauf wetten, dass gerade das BMI das in Erwägung ziehen würde. Aus politisch-ideologischen Gründen. Und das BM Justiz wohl aus praktischen Erwägungen nicht. Im Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte von 2014 wurden so ziemlich alle deutschen Gesetze nach geschlechtsspezifischen Unterschieden durchsucht. Sie haben das Ergebnis dokumentiert in der "Excelliste aus der Hölle", wie die beiden von der Aktion sie in ihrer Präsentation hier in Bremen nannten.

Nicht alle der 643 Fundstellen sind wirklich dramatisch, aber bei einer Streichung des offiziellen Geschlechts müssten sofort alle Gesetze überarbeitet werden und die Änderungen durch Ausschüsse und Parlament gehen. Ein riesiger Berg Arbeit, der auf einmal fällig wird.

Sukzessiv Regelungen für die ca. 1,8% (oder mit Enbys vielleicht 3%) zu finden, ist aktuell die einfachere Alternative für die Gesetzgebung.

Ausserdem möchten viele Menschen sich wohl auch weiterhin auf ein bestimmtes Geschlecht berufen können. Also wäre es doch nett, den Forderungen des Gutachtens, der Dritten Option und der Aktion Standesamt 2018 zu folgen, und den Eintrag selbstbestimmt zu machen. Das bedeutet, dass dort ein Freitextfeld steht und jede Person völlig frei entscheiden kann, ob und was dort steht :)