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Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 16:43
von Olivia
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst entschieden. In dem Verfahren ging es um eine Frau, die 1948 als Mann geboren worden war. 1995 hatte si sich zum Mann umoperieren lassen. Von ihrer Frau ließ sie sich damals allerdings nicht scheiden. Daher wurde die Geschlechtsumwandlung nicht vollständig von den Behörden bescheinigt. Als die Transfrau das in ihrem Land geltende Rentenalter von 60 Jahren erreicht hatte, wollte sie in Altersrente gehen. Das lehnte die Behörde mit Verweis auf die fehlende Bescheinigung ab. Nach Ansicht des EuGH zu Unrecht. Sie dürfe nicht anders gestellt werden als andere Menschen ihres neuen Geschlechts - Az C-451-16.
zitiert aus VER.DI publik 5/2018
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 17:35
von Svetlana L
"... 1948 als Mann geboren ..." und "...1995 hat sie sich zum Mann umoperieren lassen" - frei nach dem Motto "Doppelt hält besser".
Ich weiß, es steht so in der ver.di publik drin. Vielleicht hätte sich die Redaktion da vorher mal von ver.di queer beraten lassen sollen.
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 17:43
von Michelle_Engelhardt
Wußte ich doch, das jemand auf "umoperieren lassen" anspringt....aber Du hast schon recht, Svetlana....ein schwaches Bild von ver.di
Liebe Grüße
Michelle
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 17:56
von Svetlana L
Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 17:43
Wußte ich doch, das jemand auf "umoperieren lassen" anspringt....
Ich weise jede Schuld von mir. Ich bin doch gar nicht auf umoperieren angesprungen, sondern darauf, dass ein Mann sich zum Mann "umoperieren" lässt. Das "umoperieren" steht ja nun mal so da drin.
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 18:35
von Martin-a
Ein Mann kann sich gar nicht zum Mann umoperieren lassen.

Da hat die Korrektur total versagt.

Und "Umoperieren" tönt so schal.
Prüfung klar nicht bestanden. Setzen!
LG Martin-a
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 20:46
von Inga
Hi,
ja, mei, Mann, Frau - Gewerkschaften sind auch ein Abbild der Gesellschaft. Da ist ver.di nicht ausgenommen. Wer in ver.di noch nicht drin ist, kann jetzt eintreten und helfen, es zukünftig besser zu machen.
Liebe Grüße
Inga
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 06:23
von Conny-Andrea
Ich kenne einige Männer, die es nötig hätten sich zu einem richtigen Mann umoperieren zu lassen (nicht sexuell gemeint).
LG Conny-Andrea
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 07:16
von Martin-a
Conny-Andrea hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 06:23
Ich kenne einige Männer, die es nötig hätten sich zu einem richtigen Mann umoperieren zu lassen (nicht sexuell gemeint).
LG Conny-Andrea
Lieber nicht, wir brauchen nicht noch mehr Langweiler.

Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 07:19
von Laura R
Moin,
1948 als Mann geboren dann zur Frau ( steht ja da geht um eine Frau) und nun 1995 wieder zum Mann. So habe ich das verstanden. Na ja und der Rest mal nicht so kleinlich sein, wir wissen ja was gemeint ist.
Einen schönen

Tag noch
Laura
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 07:40
von Martin-a
Da im Text von "sie" die Rede ist, tippe ich dennoch auf eine Frau. Sonst wäre "er" gestanden.
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 08:12
von Exuser-2019-01-04
Da der Text offenbar diverse Interpretationsmöglichkeiten und Erklärungsversuche ermöglicht, dürfte das einer der wenigen Texte sein, von denen sich die ganze Welt angesprochen fühlen könnte

Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 11:57
von Olivia
Hallo zusammen,
dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.
...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
Re: Benachteiligung nicht zulässig
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 17:28
von Luna
Olivia hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 11:57
Hallo zusammen,
dass der Text der Meldung gelinde gesagt "nur so mittel" ist, war mir klar. Ich habe die Meldung nur deshalb zitiert, weil die Essenz ja lautet:
Transmenschen dürfen beim Rentenbezug nicht benachteiligt werden.
...und weil der EuGH da sehr eindeutig Recht gesprochen hat und das bei VER.DI immerhin in positivem Kontext vermeldet wurde.
Liebe Grüße in die Runde von Olivia
Alles easy, wer sinnerfassend lesen kann bekommt auch mit was gemeint ist, und wer nicht, kapiert die Entscheidung sowieso nicht.
Alles Liebe
Luna