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Opposition fordert Abschaffung des TSG

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 18:43
von Svetlana L
Wie queer.de berichtet, fordern Linke und Grüne erneut die Abschaffung des TSG und wollen ihren Kampf für ein modernes Gesetz auf Basis der geschlechtlichen Selbstbestimmung verstärken. Hintergrund ist die bevorstehende Streichung von Transsexualität als psychische Erkrankung. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ein - sagen wir mal - schwieriges Unterfangen.

Ergänzend hier noch ein Link auf die Seite von Doris Achelwilm: Seehofers Minimallösung zur "Dritten Option" ist denkbar weit von einem fortschrittlichen Geschlechtervielfaltsgesetz entfernt (weiß gerade nicht, ob wir das hier schon hatten)

Re: Opposition fordert Abschaffung des TSG

Verfasst: Di 19. Jun 2018, 19:51
von Lea92
An sich eine gute Sache. Nur habe ich ziemliche Bedenken gegen eine hürdenlose Selbstbestimmung. Ein System wie in Belgien, das vorsieht, dass man die Entscheidung nach mehreren Monaten noch einmal bestätigt, bevor sie endgültig in Kraft tritt, fände ich auf jeden Fall gut. Auch würde ich eine verpflichtende psychologische Beratung (die allerdings kein Gutachten sein soll, sondern lediglich eine Möglichkeit bieten soll, gemeinsam mit dem Betroffenen etwaige Zweifel abzuklären) gutheißen. Andernfalls würde ich chaotische Zustände befürchten, wenn manche Menschen jedes Jahr ihren Namen ändern.

Konkret würde ich folgendes Verfahren bevorzugen:
Schritt 1: Antrag auf Änderung des Vornamens und ggf. Personenstands beim Einwohnermeldeamt. Dieser Antrag darf nicht abgelehnt werden, sondern leitet nur das folgende Verfahren formell ein.

Schritt 2: Beratung durch einen Psychologen, der jedoch keine Entscheidungen treffen darf.

Schritt 3: Meldung des neuen Namens. Dieser darf ab sofort verwendet werden, der alte verbleibt aber in den Melderegistern, wird lediglich mit Vermerk auf künftige Änderung versehen.

Schritt 4: Nach 6 Monaten Bestätigung oder Rücknahme der Entscheidung. Bei Bestätigung ist der alte Name aus den Registern zu streichen und durch den neuen zu ersetzen.

Sollte nach Schritt 4 irgendwann doch noch einmal der Wunsch bestehen, den Namen zurück oder erneut zu ändern, wäre aber zumindest ein psychologisches Gutachten vonnöten, das darlegt, warum es wichtig ist, den Namen erneut zu ändern.

Im Falle, dass der erste Vorname bestehen bleibt und nur weitere ergänzt oder geändert werden sollen, würde ich ein einfacheres Verfahren parallel dazu empfehlen.