Muß ich die VÄ/PÄ meiner Ex mitteilen?
Verfasst: So 17. Jun 2018, 18:14
Hallo zusammen,
ich habe beim AG den Antrag auf VÄ/PÄ eingereicht und nun im nachhinein stellt sich mir eine Frage.
Muß ich meiner Exfrau beides mitteilen wenn es offiziell ist?
Ich möchte zu Ihr so wenig bis gar keinen Kontakt mehr, doch wird ja soweit ich weiß ein neues Scheidungsurteil ausgefretigt, oder?
Auch sind aus der Ehe zwei Kinder entstanden welche seit keinen Kontakt zu mir wünschen, da sie im "Rosenkrieg" gegen mich verwendet wurden.
(Genaus dazu will ich an dieser Stelle nicht schreiben.)
Ich möchte mich persönlich aus der ganzen Geschichte lösen, da ich merke das mich dieser Teil meiner Vergangenheit wurmt und
ich will nicht das die Frau auch nur ein quentchen Einblick in meine jetziges, neues Leben bekommt.
Nachname, Adresse, Bankverbindung bleibt ja alles gleich... werd also nicht "untertauchen".
Danke Euch schon mal im vorraus.
Tanja
ich habe beim AG den Antrag auf VÄ/PÄ eingereicht und nun im nachhinein stellt sich mir eine Frage.
Muß ich meiner Exfrau beides mitteilen wenn es offiziell ist?
Ich möchte zu Ihr so wenig bis gar keinen Kontakt mehr, doch wird ja soweit ich weiß ein neues Scheidungsurteil ausgefretigt, oder?
Auch sind aus der Ehe zwei Kinder entstanden welche seit keinen Kontakt zu mir wünschen, da sie im "Rosenkrieg" gegen mich verwendet wurden.
(Genaus dazu will ich an dieser Stelle nicht schreiben.)
Ich möchte mich persönlich aus der ganzen Geschichte lösen, da ich merke das mich dieser Teil meiner Vergangenheit wurmt und
ich will nicht das die Frau auch nur ein quentchen Einblick in meine jetziges, neues Leben bekommt.
Nachname, Adresse, Bankverbindung bleibt ja alles gleich... werd also nicht "untertauchen".
Danke Euch schon mal im vorraus.
Tanja