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Muß ich die VÄ/PÄ meiner Ex mitteilen?

Verfasst: So 17. Jun 2018, 18:14
von Tanja78
Hallo zusammen,
ich habe beim AG den Antrag auf VÄ/PÄ eingereicht und nun im nachhinein stellt sich mir eine Frage.
Muß ich meiner Exfrau beides mitteilen wenn es offiziell ist?
Ich möchte zu Ihr so wenig bis gar keinen Kontakt mehr, doch wird ja soweit ich weiß ein neues Scheidungsurteil ausgefretigt, oder?
Auch sind aus der Ehe zwei Kinder entstanden welche seit keinen Kontakt zu mir wünschen, da sie im "Rosenkrieg" gegen mich verwendet wurden.
(Genaus dazu will ich an dieser Stelle nicht schreiben.)
Ich möchte mich persönlich aus der ganzen Geschichte lösen, da ich merke das mich dieser Teil meiner Vergangenheit wurmt und
ich will nicht das die Frau auch nur ein quentchen Einblick in meine jetziges, neues Leben bekommt.
Nachname, Adresse, Bankverbindung bleibt ja alles gleich... werd also nicht "untertauchen". :wink:

Danke Euch schon mal im vorraus. (smili)
Tanja

Re: Muß ich die VÄ/PÄ meiner Ex mitteilen?

Verfasst: So 17. Jun 2018, 19:30
von Aria
Meines Wissens musst du keine privaten Dinge von dir preisgeben.
Dennoch gibt es die Informationspflicht bei Unterhaltspflichtigen, die du ja sehr wahrscheinlich bist.
Somit wird es früher oder später eh rauskommen, dass sich dein Vorname geändert hat.

Re: Muß ich die VÄ/PÄ meiner Ex mitteilen?

Verfasst: So 17. Jun 2018, 20:04
von ab08
Normalerweise wird kein neues Scheidungsurteil angefertigt.
Jedenfalls bei mir war es nicht der Fall.
--> Änderungen von Urkunden/ Unterlagen gingen immer von mir aus.

Mit folgender Ausnahme:
Das Amtsgericht teilte meiner Geburtsstadt die Änderung mit und ich erhielt die geänderte Geburtsurkunde.
Natürlich änderte ich meine beruflichen Unterlagen, informierte Versicherungen, die Bank usw.

Liebe Grüße
Andrea

P.S. Ansonsten gilt das "Offenbarungsverbot" --> Also entscheidest Du, was öffentlich wird und was nicht.
-> Die Informationspflicht bei Unterhaltspflichtigen, bei bestehenden Schulden und anderen Verpflichtungen besteht natürlich.