Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verfasst: Fr 25. Mai 2018, 18:14
Moin,
Anfragen bezüglich der Neuregelung des
Personenstandsgesetzes (PStG), u.a.:
Abgeordnete
Doris Achelwilm
(DIE LINKE.)
Wie und mit welchem Zeitplan plant die Bundes-
regierung, die Vorgaben des Bundesverfassungs-
gerichts im Beschluss vom 10. Oktober 2017
(vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/Shared
Docs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_
1bvr201916.html) bezüglich der Neuregelung des
Personenstandsgesetzes (PStG) umzusetzen?
- und die Antwort dazu
Antwort des Parlamentarischen St
aatssekretärs Dr. Günter Krings
vom 16. Mai 2018
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 bis 15 zusam-
men beantwortet.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitet ein Ge-
setz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vom 10. Oktober 2017 — 1 BvR 2019/16 — vor. Die Ressort-
abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Umfang und Inhalt der beab-
sichtigten Regelungen werden noch diskutiert. Die Beteiligung der Ver-
bände und Länder ist nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgese-
hen. Eine Einbeziehung des Transsexuellengesetzes ist ebenfalls derzeit
Gegenstand der Diskussion innerhalb der Bundesregierung. Zu der im
Koalitionsvertrag weiter angesprochen
en gesetzlichen Klarstellung be-
züglich geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern
wird das Bundesministerium der Jus
tiz und für Verbraucherschutz nach
Prüfung der offenen Fragen zeitnah einen Vorschlag erarbeiten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher
Bundestag — 19. Wahlperiode
—
9
—
Drucksache
19
/
2217
Die vom BVerfG in der Entscheidung gesetzte Frist (31. Dezember
2018) wird nach aktueller Planung eingehalten.
Als Grundlage für weitere Diskussionen und Aktionen:
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 14. Mai 2018
eingegangenen Antworte
n der Bundesregierung
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/022/1902217.pdf
Gruß
Anne-Mette
Anfragen bezüglich der Neuregelung des
Personenstandsgesetzes (PStG), u.a.:
Abgeordnete
Doris Achelwilm
(DIE LINKE.)
Wie und mit welchem Zeitplan plant die Bundes-
regierung, die Vorgaben des Bundesverfassungs-
gerichts im Beschluss vom 10. Oktober 2017
(vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/Shared
Docs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_
1bvr201916.html) bezüglich der Neuregelung des
Personenstandsgesetzes (PStG) umzusetzen?
- und die Antwort dazu
Antwort des Parlamentarischen St
aatssekretärs Dr. Günter Krings
vom 16. Mai 2018
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 12 bis 15 zusam-
men beantwortet.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitet ein Ge-
setz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) vom 10. Oktober 2017 — 1 BvR 2019/16 — vor. Die Ressort-
abstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Umfang und Inhalt der beab-
sichtigten Regelungen werden noch diskutiert. Die Beteiligung der Ver-
bände und Länder ist nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgese-
hen. Eine Einbeziehung des Transsexuellengesetzes ist ebenfalls derzeit
Gegenstand der Diskussion innerhalb der Bundesregierung. Zu der im
Koalitionsvertrag weiter angesprochen
en gesetzlichen Klarstellung be-
züglich geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern
wird das Bundesministerium der Jus
tiz und für Verbraucherschutz nach
Prüfung der offenen Fragen zeitnah einen Vorschlag erarbeiten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher
Bundestag — 19. Wahlperiode
—
9
—
Drucksache
19
/
2217
Die vom BVerfG in der Entscheidung gesetzte Frist (31. Dezember
2018) wird nach aktueller Planung eingehalten.
Als Grundlage für weitere Diskussionen und Aktionen:
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 14. Mai 2018
eingegangenen Antworte
n der Bundesregierung
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/022/1902217.pdf
Gruß
Anne-Mette