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Intersexualität: Informationsfluss „ abgehängt?

Verfasst: Mi 25. Apr 2018, 19:25
von Anne-Mette
Moin,

manchmal ist es nötig, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen.
Mir stellte sich die Frage: wie muss eine Intersexualität "nachgewiesen" werden - und muss sie das überhaupt?

Ich bin ein intersexueller Mensch und muss es nicht beweisen...
...der Mensch ist in erster Linie Geist und nicht Geschlecht.
Diesen Geist kann man individuell in jedes Gefäß geben. Er bleibt sowieso erhalten.

Das schrieb Gorji Marzban 2012

Allerdings vermute ich mal, dass diese Aussage als Referenz kaum Gültigkeit hat(?)

Ich habe bei einem Gericht gefragt und noch keine Antwort erhalten.
Eine Korrespondenz mit einem Standesamt blieb bisher auch ohne verwertbare Ergebnisse.
Für "Betroffenenvertretungen" scheint die Frage auch nicht so einfach zu beantworten zu sein oder es gibt Hemmnisse, vorhandene Informationen weiterzugeben(?)

Ein Rat, der im Zuge meiner "Hilferufe" gegeben wurde: "Abwarten, bis die neuen gesetztlichen Regelungen verabschiedet worden sind".
Es bleibt die Frage, ob sich das Warten lohnt.

Gruß
Anne-Mette

Re: Intersexualität: Informationsfluss „ abgehängt?

Verfasst: Mi 25. Apr 2018, 19:45
von Mina
Ich war heute mit meinem "Transmann - Praktikanten" bei einem Kunden. Nach der Vorstellungsrunde wurde gefragt: Und heute ist also Girlsday?

Ich habe ihn als Praktikanten und mit männlichen Namen vorgestellt, das er mich begleitet.

Der persönliche Eindruck geht scheinbar über den erzeugten/vorgenommenen.

Ziemlich ernüchternd und klärend, wie es im Alltag funktioniert.

Ob meiner Stimmlage, werde ich auch permanent mit "Herr" angesprochen. Soll ich so jemanden erstmal nen zweistündigen Einführungskurs in "Enbylogogie" erteilen ehe ich meinen Job machen kann?

Mir kommt das alles viel zu schnell vor im Moment, obwohl ich natürlich weiß, das nur die andauernde und stehte Konfrontation im Wechselfeld der Öffentlichkeit eine Änderung herbeiführen kann.