Guten Abend,
das sollte keine Kritik an Dir sein
Dabei hat die Frage, was genau im Pass steht, große Folgen. Denn die Krankenkasse von de Buer will die Operationen zur Geschlechtsangleichung nur bezahlen, wenn im Pass auch Sybill Constance steht. Und nicht mehr Gernot-Peter.
Selbst in der alten "Begutachtungsrichtlinie" ist das, was im Pass steht, nicht Voraussetzung für die GaOP, sondern
Vor geschlechtsangleichenden Operationen sind folgende Voraussetzungen wesentlich:
1. Die Diagnose wurde durch einen Psychiater / Psychotherapeuten anhand der diagnostischen
Kriterien überprüft und gesichert.
2. Komorbiditäten (insbesondere psychische) sind ausreichend stabilisiert bzw. ausgeschlossen.
3. Die Behandlung beim Psychiater / Psychotherapeuten wurde nachweisbar in ausreichender
Intensität und Dauer durchgeführt (in der Regel mindestens 18 Monate) und der Therapeut ist
zu dem klinisch begründeten Urteil gekommen, dass die genannten Ziele der psychiatrisch- psychotherapeutischen Behandlung erreicht sind.
4. Der Patient hat das Leben in der gewünschten Geschlechtsrolle erprobt (Alltagstest in der Regel mindestens 18 Monate).
5. Die gegengeschlechtliche Hormonersatztherapie wurde in ausreichender Intensität und Dauer durchgeführt (in der Regel mindestens 6 Monate). Sollte eine hormonbehandlung aus medizinischen Gründen kontraindiziert sein, sind die Kontraindikationen im Gutachten darzulegen.
6. Ein krankheitswertiger Leidensdruck liegt vor.
7. Die Voraussetzungen und Prognose für die geplante geschlechtsangleichende Genitaloperation sind positiv. Hierzu gehören insbesondere auch Abwägung von Kontraindikationen und der Nachweis, dass der / die Versicherte über Nebenwirkungen und Risiken der Operation umfassend aufgeklärt ist
Dabei ist der insbesondere der "Alltagstest" diskussionswürdig und wird oftmals nicht mehr abgefragt.
Die Begutachtungsanleitung steht wohl auch vor einer Neufassung.
Allerdings wird sie vom MDK durchaus noch als Grundlage genommen.
Gruß
Anne-Mette