Das Kind äußere, lieber ein Mädchen sein zu wollen
Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 14:26
Moinsen,
ist zwar ein Menge zu lesen, ich fand es aber ganz interessant.
Die Mutter unterstützt das Verlangen des Kindes nach weiblicher Kleidung, der Vater lehnt es ab. Die Eltern leben getrennt, teilen sich aber das Sorgerecht.
"Während des anhängigen Sorgerechtsverfahrens erließ das Amtsgericht am 28. August 2015, einen Tag vor der Einschulung des Kindes, auf Antrag des Kindesvaters eine einstweilige Anordnung, mit der diesem die Entscheidung allein übertragen wurde, ob das Kind in mädchentypischer Kleidung an schulischen Veranstaltungen teilnehmen solle."
Das Amtsgericht und auch das Oberlandesgericht ließen aber eines außer acht, dem erst das Bundesverfassungsgericht entsprechend Gewicht beimaß:
"Das Kind ist als ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den besonderen Schutz des Staates gestellt"
Bei Interesse könnt ihr hier den ganzen Beschluss lesen.
Grüße
die Anja
ist zwar ein Menge zu lesen, ich fand es aber ganz interessant.
Die Mutter unterstützt das Verlangen des Kindes nach weiblicher Kleidung, der Vater lehnt es ab. Die Eltern leben getrennt, teilen sich aber das Sorgerecht.
"Während des anhängigen Sorgerechtsverfahrens erließ das Amtsgericht am 28. August 2015, einen Tag vor der Einschulung des Kindes, auf Antrag des Kindesvaters eine einstweilige Anordnung, mit der diesem die Entscheidung allein übertragen wurde, ob das Kind in mädchentypischer Kleidung an schulischen Veranstaltungen teilnehmen solle."
Das Amtsgericht und auch das Oberlandesgericht ließen aber eines außer acht, dem erst das Bundesverfassungsgericht entsprechend Gewicht beimaß:
"Das Kind ist als ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den besonderen Schutz des Staates gestellt"
Bei Interesse könnt ihr hier den ganzen Beschluss lesen.
Grüße
die Anja