Re: Anderes Land, andere Regeln.
Verfasst: Sa 25. Nov 2017, 11:32
Hallo Delfinium,
grundsätzlich ist es so, dass du dich in Europa maximal drei Monate (quasi als Tourist) in einem anderen Land aufhalten kannst und dabei alle Sozialleistungen weiter aus Deutschland beziehst, also auch bei der deutschen KK versichert bist und Kosten von der deutschen KK getragen werden. Allerdings musst du - je nach Aufenthaltsort - dich der staatlichen Krankenversorgung in dem anderen Land bedienen, hast also z.B. in England keine freie Arztwahl sondernmusst dort den NHS (National Health Service) nutzen, der sehr bürokratisch arbeit und nicht alle Leistungen erbringt, die du aus Deuschland gewohnt bist ...
Wenn du länger als drei Monate in einem anderen EU-Staat bleibst und dort arbeitest, bekommst du auch die KV-Leistungen wie in dem Land üblich. Aber jetzt wird es schwierig, denn um zu beurteilen, was du wo an Leistungen bekommst, hängt von dem jeweiligen Land und deinen Lebensumständen ab ...
Ich hoffe, dass dir dies weiterhilft.
Liebe Grüße
Brigitta
grundsätzlich ist es so, dass du dich in Europa maximal drei Monate (quasi als Tourist) in einem anderen Land aufhalten kannst und dabei alle Sozialleistungen weiter aus Deutschland beziehst, also auch bei der deutschen KK versichert bist und Kosten von der deutschen KK getragen werden. Allerdings musst du - je nach Aufenthaltsort - dich der staatlichen Krankenversorgung in dem anderen Land bedienen, hast also z.B. in England keine freie Arztwahl sondernmusst dort den NHS (National Health Service) nutzen, der sehr bürokratisch arbeit und nicht alle Leistungen erbringt, die du aus Deuschland gewohnt bist ...
Wenn du länger als drei Monate in einem anderen EU-Staat bleibst und dort arbeitest, bekommst du auch die KV-Leistungen wie in dem Land üblich. Aber jetzt wird es schwierig, denn um zu beurteilen, was du wo an Leistungen bekommst, hängt von dem jeweiligen Land und deinen Lebensumständen ab ...
Ich hoffe, dass dir dies weiterhilft.
Liebe Grüße
Brigitta