Gudn Namd,
darüber muss ich sicherlich nochmal in Ruhe nachdenken. Irgendwie hab ich aber den Verdacht, dass in der Meldung jede Menge Stoff für abseitigen Humor (und mehr) steckt.
Wenn ich es auf die Schnelle richtig verstanden habe, bedeutet es, dass man bislang an Prostatakrebs
verrecken eingehen konnte, weil auf der Krankenversicherungskarte der diesbezüglich falsche Buchstabe stand und di_er Doc deswegen nicht sicher sein konnte, ob die Kohle für den Aufwand auch fliesst? Na super.
Die Ärtzezeitung schreibt:
"... können seit Juli unabhängig von der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung abgerechnet werden. Entscheidend ist der organbezogene Befund, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung."
Aha... der
organbezogene Befund also. Der ist seit Juli 2017, aufgemerkt!,
n.Chr., das Mass der Dinge. Das ist zwar irritierend, weil es doch zu selbstverständlich erscheint, als dass es bis 2017 gedauert haben könnte, dass gesundheitliche Probleme an objektiv vorhandenen, wenngleich kaputten Organen und nicht an einem Buchstaben auf einer Plastikkarte festgemacht werden, aber wie sagte Oma immer: "
Besser spät als nie".
Irgendwie mach ich mir aber auch Sorgen; und zwar um den Bezugsstoff des Bürostuhls von Frau Lüders. Die rutscht darauf doch bestimmt schon wieder nervös hin und her und denkt darüber nach, wie sie im Fall des Falles reagieren soll. Immerhin ist es nicht ausgeschlossen, dass jemand auf dem Vorliegen eines Diskriminierungstatbestandes beharrt, wenn er nach dem 1. Juli 2017 an Prostatakrebs erkrankt, obwohl das laut Kennzeichnung auf der Krankenkassenkarte bis Ende Juni gar nicht möglich war.
Man möchte ihr, voller Mitleid, auch mit Stolz, vor allem aber in Sorge um den Bezugsstoff, zurufen: "
Bleiben Sie locker Frau Lüders. Schuld sind eh die linksgrünalternativversifften Genderideolog_innen."
Aber das würde, erstens, zu kurz greifen und ist, zweitens, eitel. Also freuen wir uns darüber, dass die Abrechnungsstrateg_innen der KKs den '
organbezogenen Befund' entdeckt haben und jetzt niemand mehr, nur wegen eines falschen, oder grade des richtigen*, Buchstabens, an Prostatabeschwerden leiden muss.
Habt es gut
Marielle
*) Ungeklärt bleibt leider, warum es überhaupt von Buchstaben auf Plastikkarten abhängig war oder sein könnte, wer wegen welcher objektiv vorhandenen Beschwerden an objektiv vorhandenen Körperteilen eine abrechnungsfähige Leistung des medizinischen Betriebs nötig hat. Naja ... ein Schuft, wer böses dabei denkt.