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Fünf Jahre "Kölner Urteil“: Eine Aufforderung zum Handeln

Verfasst: Di 13. Jun 2017, 18:52
von Olivia
Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" haben Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vorgelegt, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen. Ihr Text zeigt auf, dass die Politiker bei der Verabschiedung des Beschneidungsgesetzes von fehlerhaften Informationen ausgingen und dazu verleitet wurden, eine Einsicht zu ignorieren, die in einem modernen Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, nämlich dass der Intimbereich von Jungen ebenso unverfügbar sein muss wie der Intimbereich von Mädchen.

Sie finden den vollständigen, auf Anfrage der Giordano-Bruno-Stiftung verfassten Text von Eschelbach, Franz und Scheinfeld mit dem Titel "Zum Kölner Beschneidungsurteil und zur Schutzpflicht der Parlamentarier" unter diesem Link:
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/ ... schneidung

Über den "Worldwide Day Of Genital Autonomy" bzw. die Demo zum fünften Jahrestag des Kölner Urteils berichtete der Humanistische Pressedienst hier:
https://hpd.de/artikel/demonstration-ge ... oeln-14400

"Ein Armutszeugnis für die deutsche Politik" — Die Rede von Michael Schmidt-Salomon auf der Demo in Köln:
https://hpd.de/artikel/armutszeugnis-fu ... itik-14398

Re: Fünf Jahre "Kölner Urteil“: Eine Aufforderung zum Handeln

Verfasst: Di 13. Jun 2017, 22:31
von Michi
Vielen Dank für die "Erinnerung" zum 5. Jahrestag und die weiterführenden Informationen.

Ich finde es in höchstem Maße verwerflich, wenn ohne zwingende medizinische Nottwedigkeit in die körperliche Integrität von Kindern eingegriffen wird, sei es aus religiöser Motivation (Beschneidung kleiner Jungs) oder einer gesellschaftlichen, und intersexuelle Kinder zwangsweise in eine Geschlechterkathegorie hinein zu operieren.

Diese Praktiken müssen dringend abgestellt und explizit für grundgesetzwidrig erklärt werden.
Zuwiderhandlungen müssen außerdem mit spürbaren Strafen belegt, und als Offizialdelikt (also von Amts wegen) verfolgt werden.


Liebe Grüße
Michi