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Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 17:00
von Claudia-Luisa
https://www.openpetition.de/petition/on ... schliessen

Diese Petition habe ich eben unterschrieben. Eine Initiative von Dorothea Zwölfer, Pfarrerin / Seelsorgerin, Unterzeichnerin der "Stuttgarter Erklaerung".

Re: Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 17:38
von ab08
Herzlichen Dank, liebe Claudia-Luisa, für Deinen Hinweis

gerade unterschrieben.
Liebe Grüße
Andrea )))(:

P.S. Unsere liebe unermüdliche Dorothea betreut inzwischen eine Gemeinde im Dekanat Bamberg. :wink:

Re: Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 19:31
von LolaL
Hallo Claudia-Luisa,
danke für diesen Beitrag.
Ich habe diese Petition auch gerade unterschrieben.

Grüße
Lola

Re: Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 20:20
von geraldine
Danke!
Eben unterschriebenen! 🎈
L G Geraldine

Re: Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 22:25
von Inga
Hi,

Ebenso Danke für den Hinweis auf die Online-Petition!
Ich habe sie auch unterschrieben und weiter empfohlen.

Liebe Grüße
Inga

Re: Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 23:22
von Marielle
'Nabend zusammen,

ich kann die Euphorie nicht teilen.

Der zugrundeliegende Gesetzentwurf ist ein Neu-Aufguss eines Entwurfes, den Grüne/B90 vor einigen Jahren schon mal eingebracht haben.


Zitat aus dem jetzigen Entwurf (der Satz stand in dem älteren Entwurf aber sinngemäß auch so drin):

-§ 3
Wirkungen der Berichtigung
(1)
Vom Zeitpunkt der Berichtigung des Geschlechtseintrages nach -§ 1 an richten sich die vom Geschlecht
abhängigen Rechte und Pflichten der Antrag stellenden Person nach dem neuen Geschlecht.


Das ist mindestens schlechtes Handwerk.

In -§1, Abs.2, Satz 1 geht der Entwurf von drei möglichen Eintragungen im PStReg aus, nämlich M, W und Keines. Das deutsche Recht kennt allerdings nichtmal eine Definition von M und W, geschweige denn von 'Keines'. Es stellt sich also die Frage, welche Rechte und Pflichten 'Keines' denn dann so haben. Alle? Gar keine? Heiraten dürfen sie jedenfalls nicht, Mutter oder Vater können sie laut -§1591 und 1592 BGB auch nicht sein..... Aha.


Und mal abgesehen davon: Wie kommt man im Jahre 2017 überhaupt auf die Idee, Geschlecht als Kategorie für Rechte und Pflichten zu benennen? Haben die schlechten Shit geraucht? 200 Jahre Feminismus und Kampf für Gleichberechtigung scheinen an manchen Leuten bei den B90/Grünen spurlos vorbeigegangen zu sein.


So schmackhaft der Entwurf manchen Binären auch erscheinen mag: Aus meiner Sicht ist das Murks und fällt deutlich hinter die Ergebnisse der Gutachten des DIMR und der HU Berlin zurück.

Habt es gut

Marielle