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Rheinland-Pfalz mit neuem Vorschlag

Verfasst: Sa 13. Mai 2017, 14:58
von ChristinaF
Das Bundesland Rheinland-Pfalz, vertreten durch ihre Integrationsministerin Anne Spiegel, wird einen neuen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einbringen.
Hier Details: https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten ... 6/1lm143z/
LG
Christina

Re: Rheinland-Pfalz mit neuem Vorschlag

Verfasst: So 14. Mai 2017, 01:11
von Diana.65
Hallo.

Wenn ich diese Nachricht so lese, drängt sich mir irgendwie der Verdacht auf, dass sich doch einige kurz vor der Bundestagswahl noch bei den "Randgruppen" beliebt machen wollen. Ich hoffe für alle hier, dass dann auch nach der Wahl noch etwas weiteres passiert.

Einen schönen Sonntag wünscht euch,
Diana.

Re: Rheinland-Pfalz mit neuem Vorschlag

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 13:44
von Claudia-Luisa
Liebe Forenteilnehmerinnen!

Der Bundesrat hat heute mehrheitlich zugestimmt.

362/17 Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... =23#top-23

L G, Claudia-Luisa

Re: Rheinland-Pfalz mit neuem Vorschlag

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 17:18
von Michi
Claudia-Luisa hat geschrieben: Fr 2. Jun 2017, 13:44 Liebe Forenteilnehmerinnen!

Der Bundesrat hat heute mehrheitlich zugestimmt.

362/17 Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... =23#top-23
... "Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen, Thüringen, Brandenburg"

Schön auch zu lesen, wo die Toleranz zu Hause ist. (yes)

Danke dir Claudia-Luisa für den Hinweis und liebe Grüße
Michi

Re: Rheinland-Pfalz mit neuem Vorschlag

Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 21:05
von JaquelineL
Hallo ihr Lieben,

ein interessanter Antrag und eine schnell gefasster Beschluss. Das mag damit zusammenhängen, daß ein solcher Beschluss nicht bindend für die Bundesregierung ist und somit zwar publikumswirksam durch die Antragsteller verwertet werden kann, ohne jedoch in irgendwelcher Form zu "Irritationen" bei weiteren Beteiligten führen zu müssen - diese können ja sehr wohl auch aus dem politischen Umfeld der Antragsteller stammen...

Ganz klar wurde hier vor allem nicht vom gesetzgeberischen Initiativrecht des Bundesrates Gebrauch gemacht.

Es wäre allerdings wirklich schön, wenn dies ein weiterer Tropfen wäre, der zum (baldigen) Überlaufen des Fasse beitrüge.

Liebe Grüße
Jackie