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Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Verfasst: Mo 8. Mai 2017, 19:58
von Anne-Mette
Moin,

... habe ich noch nicht gelesen, aber hier ist der Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811612.pdf

Gruß
Anne-Mette

Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Verfasst: Mo 8. Mai 2017, 21:10
von Bianca D.
Anne-Mette hat geschrieben: Mo 8. Mai 2017, 19:58 habe ich noch nicht gelesen,
Moin,

ist auch ziemlich umfangreich,ne abendfüllende Lektüre!

LG Bianca

Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 14:04
von Manu.66
Hi Mädels!

Bei schnellem Querlesen keinerlei Hinweise gefunden, dass dieser Gesetzesentwurf etwas mit unseren speziellen Problemen bezüglich der Personenstandsregelung zu tun haben könnte.

Bin aber in jedem Fall lernfähig, falls jemand von Euch einen Hinweis darauf findet. (moin)

Liebe Grüße
Manuela

Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 15:07
von Jasmine
Ich war ehrlich bemüht das Dokument zu lesen.
Aber nach ein paar Abschnitten wusste ich warum ich nie Politiker werde.

Liebe Grüße, Jasmine

Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 15:25
von ab08
Hallo,

bin mir nicht sicher, aber es könnte sein, dass sich bei verheirateten Paaren (ein Partner TS) die Ausstellung von Heiratsurkunden vereinfacht.
vgl. queer.de -> http://www.queer.de/detail.php?article_id=28786
Zitat
"Allerdings plant die Bundesregierung minimale Änderungen am bestehenden Gesetz, im Rahmen eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften, das am 18. Mai am späten Abend abschließend beraten und verabschiedet werden soll (PDF). Das Gesetz schafft auch Eheurkunden, in denen "Ehegatten" statt "Ehefrau" und "Ehemann" gelistet werden — allerdings nur, wenn es sich um "Ehegatten gleichen Geschlechts" handelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einigen Jahren entschieden, dass sich transsexuelle Eheleute nicht scheiden lassen müssen, wenn ihr rechtliches Geschlecht angepasst wird."

Liebe Grüße
Andrea

Info:
Hier das Urteil des BVerfGs vom 27. Mai 2008, dem nun endlich Rechnung getragen werden soll... :wink:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 01005.html