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Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Do 6. Apr 2017, 09:39
von Manu.66
Hi Mädels!
Heute, 06.04., fällt der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein für uns interessantes Urteil:
Er urteilt über die Voraussetzungen für eine Änderung der offiziellen Geschlechtsangabe von Transsexuellen.
Die Kläger sind drei französische Transsexuelle, die Vornamen und Geschlechtsangabe in ihrer Geburtsurkunde ändern wollen.
Wir dürfen gespannt sein auf dieses Urteil!
Einen schönen Tag wünscht Euch
Manuela
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Fr 7. Apr 2017, 14:23
von Manu.66
Hi Mädels!
Das Urteil des EGMR vom Donnerstag, 06.04. in Kurzform:
Im Ausweis den Vornamen und das Geschlecht ändern - für Transsexuelle ist das mit einigem Aufwand verbunden. Eine Operation darf der Staat ihnen aber nicht abverlangen, entschied nun der EGMR.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte von Transsexuellen gestärkt, die Straßburger Richter gaben am Donnerstag den Klagen von drei französischen Transsexuellen teilweise statt. Es ging dabei um die Frage, an welche Bedingungen eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten geknüpft werden darf. Die französischen Gerichte hatten dafür eine geschlechtsangleichende Operation verlangt.
Der Gerichtshof hielt dies für eine Verletzung der Privatsphäre. Im Übrigen räumten die Richter den Staaten allerdings einen weiten Beurteilungsspielraum ein - vor allem mit Blick darauf, ein medizinisches Gutachten zu verlangen (Beschwerde-Nr. 79885/12 u.a.).
Geschlechtsumwandlung bis 2011 auch in Deutschland nötig
Auch das deutsche Transsexuellengesetz hatte für die Änderung der Geschlechtsangabe eine Operation verlangt. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung 2011 für verfassungswidrig (Urt. v. 11.01.2011, Az. 1 BvR 3295/07).
"Eine Operation ist nicht mehr nötig", sagt Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte dazu. Eine Reform des Transsexuellengesetzes stehe dennoch nach wie vor aus. Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist, so die Expertin. "Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig als belastend empfinden." Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.
cvl/dpa/LTO-Redaktion
Liebe Grüße
Manuela
PS Der Wortlaut des Urteils ist vom EGMR noch nicht online gestellt worden - letzte Aktualisierung der Seite beim EGMR ist vom 31.3.2017 - ich bleibe dran
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 14:44
von Manu.66
Hi Mädels!
Leider ist - Stand 20.04. - das Urteil bislang nur in französischer Sprache näher ausgeführt. Der Text ist auf der Seite des EGMR einsehbar.
Ich kann leider kein französisch und mit dem google Übersetzer haut das überhaupt nicht hin.
Liebe Grüße
Manuela
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 15:21
von Olivia
Hallo Manuela,
danke für diese Informationen - solltest Du doch noch irgendwo auf eine Urteilsfassung in deutsch stoßen (auch ich kann nicht französisch), stell es bitte hier ein.
Vielen Dank nochmals an Dich und viele Grüße von Olivia
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 15:37
von ab08
Hallo Manuela,
könntest Du bitte den Link trotzdem angeben, denn ich find es nicht.
Französisch wäre bei mir weniger das Problem, das versteh ich einigermaßen...
nur bis zur exakten Simultanübersetzung reicht es nicht.
Liebe Größe
Andrea
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Fr 21. Apr 2017, 22:52
von Claudia-Luisa
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 01:41
von Lina
Olivia hat geschrieben: Fr 21. Apr 2017, 15:21
Hallo Manuela,
danke für diese Informationen - solltest Du doch noch irgendwo auf eine Urteilsfassung in deutsch stoßen (auch ich kann nicht französisch), stell es bitte hier ein.
Vielen Dank nochmals an Dich und viele Grüße von Olivia
Vielleicht solltet ihr daran denken, dass die offiziellen Übersetzer auch nicht einfach den Text durch Google-Translate jagen.
Re: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs heute
Verfasst: Sa 22. Apr 2017, 12:52
von Manu.66
Hi Mädels!
Bin auf der Suche nach dem Link - hab leider den falschen runtergeladen
Liebe Grüße
Manuela
PS Ein Kurzartikel aus der FAZ dazu:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte von Transgender-Personen gestärkt, ihr neues Geschlecht offiziell registrieren zu lassen. Die Straßburger Richter gaben in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zwei Franzosen Recht. Ihnen hatten die französische Behörden eine Änderung des im Geburtsregister eingetragenen Geschlechts verweigert, weil die Betreffenden keine genauen Angaben zu Art und Umfang ihrer medizinischen Behandlung bei der Geschlechtsveränderung machen wollten. Hier habe der Staat das Recht auf Schutz der Privatsphäre nicht angemessen berücksichtigt, so der Menschenrechtsgerichtshof.
Die Klage einer dritten Transgender-Person wiesen die Richter dagegen ab. Er hatte nach eigenen Angaben in Thailand eine geschlechtsverändernde Operation durchführen lassen und sich dann der Aufforderung der französischen Behörden verweigert, die Geschlechtsumwandlung auch durch französische Mediziner bestätigen zu lassen.