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Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 18:49
von Manu.66
Hi Mädels!
Hier im Forum kann frau ja ohne weiteres den Namen nutzen, der ihr gefällt.
Kommt aber der Wunschgedanke, gemäß aktueller Rechtslage auch offiziell eine Vornamensänderung durchführen lassen zu wollen, dann..... holla die Waldfee!
Gerichtskosten (nur gegen Vorkasse übrigens!), Gutachtenkosten (2 Stück, so ein Blödsinn!), Verwaltungskosten - da kommen ohne weiteres locker mal eben 3000,00 Euronen zusammen.
Was soll der Blödsinn? Warum diese immensen Kosten?
Das Bundesverfassungsgericht hat ja schon Teile des Transgendergesetzes außer Kraft gesetzt (von wegen frau darf nicht verheiratet sein, muss schon operiert sein), aber die Wahnsinnskosten bleiben dennoch. Vielleicht erlebe ich es noch, dass das Gesetz abgeändert wird, die dusseligen Gutachten und die unverschämte Anhörung bei Gericht wegfallen, die Vornamensänderung auf einfachen Antrag an das Standesamt (von mir aus mit entsprechender Warte-/Bewährungs-/Überlegungszeit) erfolgt und basta!
Meine Reaktion: Ich benutze wo es geht konsequent meinen weiblichen Vornamen (Familie, Freundeskreis, Sportverein, Facebook Account, E-Mail) und pfeife mir eins auf den Ausweis, der mich als Personal der Bundesrepublik Deutschland ausweist (genannt Personalausweis). Da behalte ich halt vorerst noch den männlichen Vornamen - das Ding will sowieso kaum jemand sehen und wenn, dann betrachten die das Plastikteil so oberflächlich, dass kaum jemand die Unterschiede bemerkt (war jedenfalls auf meinem Tripp nach Marokka so - keiner hat sich an dem männlichen Vornamen gestört!)
Wie seht ihr das?
Mich würden eure Erfahrungen bei der Vornamensänderung in unserem Verwaltungs- und Rechtsstaat sehr interessieren.
Liebe Grüße
Manuela
PS Ich weiss, dass frau Gerichtskostenhilfe beantragen kann - aber dazu muss sie bestimmt die Schlüpfer runterlassen!
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 19:34
von Katrin_F
3000 €?
Naja, da hast du jetzt aber den schlimmsten Fall dir zusammen konstruiert. Bei den meisten (jeweils zuständigen) Amtsgerichten 'kostet' die Vornamens- u. Personenstandsänderung weit unter 1500 €.
Variabel sind tatsächlich die Kosten für die beiden Gutachten. Die Gerichtskosten sind vergleich dazu relativ gering. Ich hatte damals weniger als 1300 € dafür bezahlt. Zudem kannst du auch Ratenzahlung vereinbaren (deswegen Prozesskostenhilfe beantragen, die dann offensichtlich abgelehnt wird, aber die Möglichkeit die vorraussichtlich entstehenden Kosten in Raten zu begleichen).
Meine Vornamens- u. Personenstandsänderung lief unspektakulär ab. Okay, einen Gutachter empfand ich persönlich als sehr übergriffig (ist aber meine Sache...).
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 19:50
von ab08
Manu.66 hat geschrieben: Fr 24. Mär 2017, 18:49
"als Personal der Bundesrepublik Deutschland ausweist (genannt Personalausweis)".
Hallo Manuela,
bzgl der ungerechtfertigten Kosten und der Kritik am TSG geb ich Dir natürlich Recht. -> Ansonsten hab ich mit dieser Art von Argumentation erhebliche Probleme, denn diese Sprache erinnert doch stark an die Sprache sogenannter "Reichsbürger". Trotz allem leben wir alle nämlich in einem doch ganz passabel
funktionierenden Rechtsstaat. ->
Das sollte bei aller sicher berechtigen Kritik nie übersehen werden.
Mit freundlichem Gruß
Andrea,
Beamtin im Ruhestand, die nach ihrem CO unter anderem auch ein Zwangspensionierungsverfahren überstand.
Anmerkung
Aus meiner Sicht ist die Argumentation sachlich falsch:
Personalpronomen = persönliches Fürwort
also
Personalausweis = persönlicher Ausweis
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 20:14
von Katrin_F
Ich seh gerade, du kommst aus dem ostfriesischen Hage ... Da ist dann das Amtsgericht Oldenburg (bei diesem hatte ich meine Vornamens- u. Personenstandsänderung auch beantragt). In der Regel sind die Amtsgerichte zuständig, wo auch das jeweilige Landgericht ist.
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 20:16
von Andrea aus Sachsen
.
Hallo Manu,
ich sehe die Vornamensänderung genauso als reine Abzocke. So sehr ich mir auch einen Ausweis mit dem "richtigen" Name wünsche, so viel Geld ist mir dafür einfach zu schade. Ich warte deshalb lieber noch eine Weile auf eine Vereinfachung des Transsexuellengesetzes, zumindest bis 2022, wenn mein derzeitiger Personalausweis abläuft. Einen neuen "männlichen" möchte ich aber dann doch nicht. Ob ich mich kurz zuvor doch noch zu der aufwändigen Prozedur entschließen kann — das überlege ich mir noch.
Ich habe allerdings auch das Glück, dass ich bei fast allen Behörden, Vereinen, Firmen und Institutionen meinen Namen auch ohne amtlichen "Stempel" ändern konnte.
Wenn ich doch mal meinen Ausweis vorzeigen soll (z.B. in Hotels), reicht meist schon der dgti-Ergänzungsausweis.
Nur ein einziges Mal hatte ich ein echtes Problem: Beim Postident-Verfahren zur Eröffnung eines Kontos bei einer Onlinebank konnte die Frau am Postschalter keine Übereinstimmung zwischen Ausweis und meinem äußeren Erscheinungsbild feststellen. Dadurch war keine Kontoeröffnung möglich, egal unter welchem Namen. Genauso wenig funktionierte die Identifikation per Videotelefonie. Halb so schlimm — ich brauche dieses (zweite) Konto nicht zwingend.
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 20:58
von Claudia H.
Hallo Manu,
mir ist es auch zu teuer und deshalb bleibt in meinem Personalausweis der männliche Name.Das Bild darauf ist mittlerweile weiblich und wenn ich mal drauf angesprochen werde sage ich immer,ja das ist mein offizeller Name.Bei meinem Scheidungstermin,wo ich als Frau erschien(das reimt sich sogar)machte mich die nette Richterin auch darauf aufmerksam das es doch möglich wäre seine Vornamen zu ändern.Sie fand es aber auch recht teuer.
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 21:59
von Britt
Hallo Manu,
ich habe die Gutachten selber machen lassen und diese dem Gericht in Berlin vorgelegt, mit der Bitte diese anzuerkennen. Mein Verfahren ist durch. Ich warte auf den offiziellen Beschluss. Zusammen hat mir das ganze dann etwa 1000 eur gekostet.
Da die Vorgehensweise länderabhängig ist, kann ich dir nur empfehlen dich zu erkundigen wie es die Mädels bei deinem zuständigen Amtsgericht gemacht haben. Als Selbstzahlerin kannst du Gutachten meist vorlegen. Da wird es billiger. Bei Kostenerstattung sind die Gutachten teurer, da si e vom Gericht in Auftrag gegeben werden. Du brauchst sie aber dann auch nicht bezahlen. Aber wie gesagt was geht ist Ländersache.....
Liebe Grüße,
Britt
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 22:06
von Michelle_Engelhardt
Was es nun im einzelnen bei mir gekostet hätte, kann ich nicht sagen. Im rechtskräftigen Beschluß stand was von 5.000. Ich hatte allerdings Prozesskostenbeihilfe, da Geringverdienerin. So hat es mich keinen Cent gekostet.
LG
Michelle
Edit: Ich stimme euch aber absolut zu. Die Kosten sind der absolute Horror und entbehren meiner Meinung nach jeder Grundlage. Da muss sich dringend was ändern!
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 22:21
von Britt
Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Fr 24. Mär 2017, 22:06
Was es nun im einzelnen bei mir gekostet hätte, kann ich nicht sagen. Im rechtskräftigen Beschluß stand was von 5.000. Ich hatte allerdings Prozesskostenbeihilfe, da Geringverdienerin. So hat es mich keinen Cent gekostet.
LG
Michelle
Edit: Ich stimme euch aber absolut zu. Die Kosten sind der absolute Horror und entbehren meiner Meinung nach jeder Grundlage. Da muss sich dringend was ändern!
Die 5000 euro sind der Streitwert für die pä/ vä. Das hat nichts mit den Gerichtskosten zu tun.
Britt
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 22:24
von Michelle_Engelhardt
Huhu Britt,
ja wie ich schon schrieb, die einzelnen Kosten kenne ich nicht.
Liebe Grüße
Michelle
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 23:05
von Tatjana_59
Es sind einfach unglaubliche Kosten die nicht gerechtfertigt sind.
Mir war es trotzdem wichtig meinen Namen ändern zu lassen, sehr wichtig.
Kosten in München Amtsgericht incl beider Gutachten ca 1500/Euro.
Gruß Tatjana
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: So 26. Mär 2017, 13:57
von Manu.66
Hallo Mädels - hallo insbesondere ab08!
Erst einmal vielen Dank für die interessanten Stellungnahmen von euch!
Auf eines lege ich allerdings wirklich gesteigerten Wert, da habe ich auch keinerlei Toleranzschwelle - weder in der Vergangenheit als Lehrer noch jetzt oder in Zukunft!
Wenn irgendjemand - aus welchem Sachzusammenhang auch immer - mir Nähe zu den meiner Ansicht nach leicht bis mittelschwer koknitiv beschädigten "Reichsbürgern" unterstellt, reagiere ich sehr sauer.
Also, dem Zitat "Ansonsten hab ich mit dieser Art von Argumentation erhebliche Probleme, denn diese Sprache erinnert doch stark an die Sprache sogenannter "Reichsbürger"" entnehme ich mal unter positiven Aspekten, dass mir auf keinen Fall in irgendeiner Form eine eine wie auch immer geartete Nähe zu dieser unsäglichen Randgruppe der bundesrepublikanischen Bevölkerung unterstellt wird.
Meine Äußerungen bezüglich des Personalausweises waren als scherzhafte Interpretation des Namens dieses Legitimationsdokumentes zu verstehen und auf keinen Fall eine Anlehnung an Sichtweisen der sogenannten "Reichsbürger"!
Alles klar soweit? Danke!
Liebe Grüße
Manuela
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: So 26. Mär 2017, 14:31
von Svetlana L
Manu.66 hat geschrieben: Fr 24. Mär 2017, 18:49
Hier im Forum kann frau ja ohne weiteres den Namen nutzen, der ihr gefällt.
Nicht nur hier im Forum ... Auch im richtigen Leben kannst du mit dem von dir gewählten Vornamen fast alles machen. Es gibt nur ganz wenige Bereiche, wo tatsächlich der amtliche Vorname benutzt werden muss, z. B. bei einer Kontoeröffnung (Abgabenordnung und Geldwäschegesetz verlangen eine eindeutige Identifizierung) sowie bei einigen Strafrechtsparagrafen und im OWi-Recht. Zur Führung des Vornamens auch ohne amtliche Änderung gibt es verschiedene Gutachten und Stellungnahmen, so z. B.
- ADS - Verwendung des gewählten Namens von trans*Studierenden an Hochschulen unabhängig von einer amtlichen Namensänderung — Rechtliche Einschätzung —
- Maria Sabine Augstein - Zur Situation transsexueller Kinder in der Schule vor der offiziellen (gerichtlichen) Vornamensänderung
- Diverse Info-Materialien zum Projekt "Trans* in der Arbeitswelt"
Die amtliche Änderung ist in meinen Augen daher nur noch das i-Tüpfelchen und zumindest für mich daher aktuell ohne Belang, schon gar nicht unter den diskriminierenden Bedingungen des TSG in seiner jetzigen Fassung.
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 10:22
von Anja
Hallo Manu,
die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten (bei mir unter € 150,-), sowie den Kosten für die Gutachter.
Was die Gutachter betrifft, da kannst du dem Gericht zwei vorschlagen. Das Gericht berücksichtigt i.d.R deine Vorschläge. Hierbei war mir persönlich wichtig, das die Gutachter schnell arbeiten und günstig sind. Es gibt durchaus welche, die teuer sind und du auch noch über 6 Monate auf dein Gutachten warten darfst...
Hierbei fand ich es hilfreich, das "mein" Amtsgericht den Gutachtern von vornherein eine Frist von 3 Monaten gesetzt hat um die Gutachten bei Gericht vorzulegen. Somit ging das Verfahren bei mir recht zügig durch. Die Gutachter mussten mir wegen der Frist ja zeitnahe Termine einräumen.
Welche Gutachter in deiner Nähe zu empfehlen sind, kannst du sicher hier im Forum rausbekommen.
Insgesamt habe ich knapp unter € 1.400,- für das Verfahren bezahlt. 90% hiervon gehen auf die Konten der Gutachter.
Entweder man kann sichs leisten oder man beantragt Prozesskostenhilfe. Ob man sich das leisten möchte, kann ja jeder selbst entscheiden...
So weit mir bekannt, kann man diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Da meine VÄ/PÄ letztes Jahr war, kann ich dazu erst Genaueres sagen, wenn ich Antwort vom Finanzamt habe
Grüße
die Anja
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 10:32
von Tatjana_59
Anja hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 10:22
So weit mir bekannt, kann man diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Da meine VÄ/PÄ letztes Jahr war, kann ich dazu erst Genaueres sagen, wenn ich Antwort vom Finanzamt habe
Grüße
die Anja
Mein Steuerberater hat die Kosten eingereicht da man es geltend machen kann.
Gruß Tatjana