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Begutachtungsanleitung Geschlechtsangleichende Maßnahmen...

Verfasst: Fr 2. Jul 2010, 10:29
von Anne-Mette
Kurzinformation:
Der Begriff "Transsexualität" steht für eine "Geschlechtsidentitätsstörung" und ist u.a. gekennzeichnet durch die dauerhafte Gewissheit, sich dem biologisch anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen. Seit 1980 können nach dem "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)" auf Antrag die Vornamen einer Person auf Grund ihrer transsexuellen Prägung von einem Gericht geändert werden. Das TSG regelt allerdings nur die Änderung des Vornamens und des Personenstandes bei Transsexualität, nicht jedoch Fragen der medizinischen Behandlung.
Aus dem Leidensdruck der betroffenen Personen ergibt sich häufig auch der Wunsch zur Durchführung medizinischer, geschlechtsangleichender Maßnahmen. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahrzehnten den Rahmen umrissen, in dem die gesetzliche Krankenversicherung für solche Maßnahmen leistungszuständig ist.
Begutachtungen zu medizinischen Fragestellungen der Transsexualität werden von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt, um den Krankenkassen Entscheidungen zu beantragten medizinischen Leistungen zu ermöglichen. Die Begutachtungen beziehen sich dabei auf die Notwendigkeit verschiedenster Maßnahmen wie Hormonersatztherapie, Epilation (Haarentfernung), genitalangleichende Operationen, Brustchirurgie, Stimmlagen- und Kehlkopfkorrekturen, Hilfsmittelversorgungen u.a.
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) => http://www.mds-ev.org/
26.06.2009 - MDS/ste,ko

mehr: http://infomed.mds-ev.de/sindbad.nsf/87 ... enDocument