Hallo Nicole,
also, äh, in einer idealen Welt hast Du natürlich völlig Recht.
Von was weniger dürfte man bei der Formulierung von Zielen ausgehen, wenn es um die Gestaltung der Regeln einer Gesellschaft geht?
Du wirst trotzdem nicht annehmen, dass ich diesbezüglich unter Realitätsverlust leide. Und ich sehe natürlich auch, dass der Prozess nicht im Stadium des ersten Brainstormings ist, sondern schon ein paar, ihn zurechtstutzende, Diskussionen und Urteile hinter sich hat und, auch ganz klar, in einem gegebenen Umfeld stattfindet.
Andererseits sind die von mir genannten Aspekte auch nicht völlig neu, was daran deutlich wird, dass das obige Zitat von Frau Adamietz aus einem Text von 2012 stammt. Schon in einem Text zum 5. TSG-Urteil des BVerfG (soweit ich es erinnere war L. Adamietz auch an dem Text beteiligt) wurde ein breiteres Spektrum von Ansätzen für rechtliche Verbesserungen angedacht; das war 2005 (oder 06). Und 2012 wurde vom AK TSG-Reform ein Papier veröffentlicht, in dem die von dir genannten Punkte (Offenbarungsverbot, Namens- und Personenstandsänderung, Kostenübernahme) behandelt und dazu Möglichkeiten der Umsetzung ohne die Notwendigkeit eines Sondergesetz genannt wurden.
Das heisst für mich: Der seitdem laufende Prozess lief nicht wirklich auf der Basis einer möglichst umfassenden Vorstellung (von mir aus auch Utopie) von Gemeinschaft und Gemeinsinn, sondern wurde in wesentlichen Teilen unter der Voraussetzung (der Forderung, dem Wunsch) betrieben, dass das TSG, und zwar samt der es notwendig machenden Grundsätze und Probleme, erhalten bleiben soll.
Dafür spricht, dass der Diskurs weitestgehend aus Einlassungen besteht, in denen ein umfassenderer gesellschaftlicher Fortschritt keine sonderlich hohe Priorität hat bzw. gar nicht vorkommt. Und das, obwohl den Einlasser_innen die Probleme, meist sogar aus eigener Anschauung, bekannt sein müssen. Die dementsprechende Fokusierung der Debatte kann man zwar für einen ganz natürlichen Vorgang halten, weil es ja tatsächlich um die Anliegen einer Minderheit geht. Man kann es aber auch als fahrlässige (oder sogar vorsätzliche) Verengung eines viel breiteren Komplexes betrachten, wenn man erkennt, dass immer nur der eigene Ausschnitt des Gesamtkomplexes betrachtet und verhandelt wird. Zu diesem Schluss komme ich (fast) jedes Mal, wenn ich irgendwie mit dem innergemeinschaftlichen Diskurs in Berührung komme. Es gab und gibt unter den vielen Stimmen der (TS-)Community kaum Interesse an einer umfassenderen Lösung, die möglichst viele der Schwierigkeiten beseitigt, die sich aus der rechtlichen 'Geschlechts-Praxis' ergeben.
Ich bin mir sehr deutlich darüber bewusst, welche Widerstände bestehen und wie groß die Aufgabe im Ganzen ist. Und auch die Feststellung der derzeitigen Nicht-Umsetzbarkeit viel weitergehender Regelungen ist sachlich sicher richtig, sehe ich auch so. All das wären auch wirklich sehr gute Argumente, wenn die Umsetzung weitergehender Regelungen das eigentliche Ziel wäre. Nur scheitert es eben nicht nur an der nicht gegebenen Umsetzbarkeit und den bestehenden Widerständen, sondern daran, dass dieses Ziel gar nicht besteht.
Ich befürchte, dass eine TSG-Reform in der beschriebenen Art grade kein Schritt hin zu einer Befreiung vom rechtlichen Geschlechtsimperativ ist, sondern vielmehr genau dem Ziel derjenigen entspricht, die das binär-normative System erhalten wollen und die darin erreichbare amtliche Bestätigung ihres individuellen Seins höher bewerten, als die Schaffung von Freiräumen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle. Sie übersehen dabei allerdings, dass die amtliche Bestätigung keinen Ersatz für soziale Bestätigung und Anerkennung darstellt und diese auch kaum bis gar nicht befördert. Die soziale Anerkennung wäre m.E. wesentlich besser durch andere Massnahmen, auch andere gesetzliche Regelungen, zu beeinflussen, die zwar tatsächlich nur langfristig wirken und zur Zeit schwierig bis gar nicht durchsetzbar sind, die aber wenigstens schon beginnen könnten zu wirken, indem man sie als eigentliches Ziel benennt und verkündet.
Vor ein paar Jahren hätte es auch kaum jemand für relativ kurzfristig möglich gehalten, dass in Geburtsurkunden der Geschlechtseintrag (wenn auch nur in Ausnahmefällen) offen bleiben kann. Es ist jetzt möglich. Man kann es heute für möglich halten, dass in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren gar kein Eintrag mehr erfolgt. Aber dazu müsste man das wollen und es, wenn nicht fordern, wenigstens als Anspruch, als Ziel formulieren.
In der Zwischenzeit müssen wir dafür Sorge tragen, dass Trans* Personen während der Zeit der sukzessiven Änderung dieser ganzen Gesetze geschützt und mit besonderen Rechten ausgestattet bleiben, oder?
Ja, natürlich. Wo immer es geht und gewünscht ist, werde ich meinen Beitrag dazu leisten. Man darf aber auch fragen, welche Personen die Betonung auf 'in der Zwischenzeit' legen und welche die Betonung auf 'besondere Rechte' als Endstadium, und nicht als Zwischenstadium, legen. Die bisherigen Antworten darauf haben mich weit überwiegend enttäuscht.
"Besonnenheit"...... ja, da bin ich sehr dafür. Dafür, dass man sich besinnt, besonnen ist, alle Aspekte beleuchtet und alle Möglichkeiten auslotet und dann die insgesamt beste Lösung als Ziel formuliert und gemeinsam, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, dafür streitet. Ich sehe nur leider nicht, dass das bisher geschehen wäre oder bald geschehen könnte; dafür sind die Widerstände und Nicht-Umsetzbarkeiten innerhalb der Community (die, als solche, mal jemand ein 'rosa Einhorn' nannte) wohl zu groß.
Hab es gut
Marielle