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Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 17:41
von Anne-Mette
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 17:55
von ab08
Immerhin mal ein positives Zeichen...
--> Mit Transsexuellen und Intersexuellen tun sie sich dort allerdings weiterhin schwer
http://www.velspol-bb.de/index.php/91-f ... -feuerwehr
vgl. die berühmt/berüchtigte "Hodenvorschrift"
Liebe Grüße
Andrea
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Mi 23. Nov 2016, 23:54
von Dolores59
Der direkte Zusammenhang zwischen dem Urteil und dem Umgang mit Trans-/Intersexuellen bei der Polizei/Feuerwehr erschließt sich mir nicht.
Das Urteil besagt lediglich, dass die Frau zur Polizei darf, weil ihre Implantate kein Ablehnungsrund sind.
LG
Dolores
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 08:11
von ab08
Liebe Dolores,
bin ja selber Beamtin und im Berufverband aktiv. Natürlich ging es im Urteil um Silikonbrüste... *)
Allerdings sind die
Einstellungsbedingungen in dem Bereich doch sehr gewöhnungsbedürftig bzw. aus berufspolitischer Sicht umstritten.
Einem Transmann wurde z.B. die Einstellung verweigert, weil er keinen funktionsfähigen Hoden hat... *)
Kollegen und Kolleginnen haben, bevor es zur Einstellung bei der Polizei kommt, seltsamste Bedingungen zu erfüllen...
Wird der Zusammenhang mit dem aktuellen Fall so verständlicher...?
Liebe Grüße
Andrea
*) Es handelt sich übrigens in beiden Fällen auch um das gleiche Regelwerk "
PDV 300"...
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 09:03
von ExUserIn-2026-04-08
Hier vielleicht noch ein erhellender Link, der auch auf die Gründe der Ablehnung eingeht:
http://www.fr-online.de/lesetipps/trans ... 42580.html
Die Reaktion des BVerfG ist hier dokumentiert (S.111):
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/ ... s_ENDF.pdf
Oder einfach gesagt: nicht zur Klage angenommen (ohne Begründung).
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 09:04
von ExuserIn-2021-09-13
Hallo zusammen,
vorab: Ich finde dieses Urteil in der Tat auch positiv. Es zeigt zumindest, dass deutsche Richter und Behörden doch nicht mehr in der Steinzeit leben.
Allerdings hab ich eine Verständnisfrage zu der "Hodenvorschrift". Hab mich gerade kurz in das Thema eingelesen und muss sagen, es gibt schon eigenartige Gesetze und Vorschriften in Deutschland.
Zur Frage: Was wäre, wenn ein männlicher Bewerber vor der Musterung
beide Hoden verliert? Z.B. ist mir ein Fall aus dem Bekanntenkreis in Erinnerung, bei dem jemand durch einen Hodenbruch einen Hoden verloren hat. Das könnte im schlimmsten Fall ja auch beide Hoden betreffen. Oder der Verlust der Hoden durch einen Unfall? Somit wäre er ja als Bewerber direkt raus. Verstehe ich das richtig?
Was ist, wenn ein Polizist der bereits vereidigt und im Dienst ist, durch sowas beide Hoden verliert? Sowas könnte rein theoretisch ja auch im Dienst passieren.
Liebe Andrea, als Fachfrau, kannst du dazu was sagen? Sind dir vielleicht solche oder ähnliche Fälle bekannt?
LG Emma
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 09:43
von ExUserIn-2026-04-08
Was ist, wenn ein Polizist der bereits vereidigt und im Dienst ist, durch sowas beide Hoden verliert? Sowas könnte rein theoretisch ja auch im Dienst passieren.
Darauf wird in einem Artikel auch eingegangen. Es ist ein Unterschied, ob man sich auf eine Stelle bewirbt oder ob die "Dienstfähigkeit" bescheinigt wird. Es gibt übrigens auch TS bei der Polizei, die haben aber erst nach der Einstellung ihre Sichtweise auf ihr Geschlecht bekannt gegeben.
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 09:46
von Anne-Mette
Moin,
wer sich über "Transsexualität und Polizeiarbeit" informieren möchte, sollte mal bei Svenja vorbeischauen:
http://mysvenja.blogspot.de/
Überhaupt: ein in meinen Augen unheimlich guter Lesestoff!
Gruß
Anne-Mette
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 09:49
von ab08
Hallo Emma,
leider wird es da für mich zu kompliziert. Zunächst weiß ich nur im Gymnasialbereich meines Bundeslandes einigermaßen Bescheid. Bei speziellen Fragen erkundige ich mich auch da stets zusätzlich beim Rechtsreferat meines Verbandes. Dort steht eine auf das Beamtenrecht spezialisierte Anwältin zur Verfügung.
Nun zum Thema:
--> Wie von Vicky bereits erwähnte, besteht ein Unterschied zwischen der
Einstellung neuer Beamten und
Beamten, die im Dienst sind.
- Bei der Einstellung wird es schwierig vgl. die oben bereits verlinkte Webseite.
http://www.velspol-bb.de/index.php/91-f ... -feuerwehr
- Einen Beamten z.B. wegen Transsexualität aus dem Dienst zu
entfernen, klappt eigentlich nicht. Dazu müßte
Dienstunfähigkeit vorliegen.
(Bei mir wurde die Zwangspensionierung schließlich rückgängig gemacht...--> Es war objektiv wahrscheinlich unnötig, aber, um sicher zu gehen, verschob ich die GAOP.)
Liebe Grüße
Andrea
P.S. Es gibt einige transsexuelle Polizeibeamte/Polizeibeamtinnen (vgl. Vicky)
(Eine liebe Kollegin traf ich übrigens vor einigen Jahren hier in Nürnberg persönlich.)
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 10:10
von ExuserIn-2021-09-13
Hallo zusammen,
@Andrea und Vicky_rose Vielen Dank für die Aufklärung! Wieder was gelernt
@Anne-Mette Das werde ich mir auf jeden Fall mal ansehen.
Und sorry, dass ich vielleicht vom ursprünglichen Thema abgelenkt habe. Aber irgendwie gehört das ja alles zusammen...
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 16:51
von triona
Hier geht es, so weit ich weiß, um den Kostenfaktor bei der Versorgung von Beamten. Wenn ein Beamter oder eine Beamtin z.B. kein Testosteron / Östrogen mehr erzeugt und damit dauerhaft auf eine Hormonversorgung von außen angewiesen ist, dann muß dies von der medizinischen Versorgung der Beamten, d.h. vom Staat als Arbeitgeber ganz oder zumindest teilweise bezahlt werden. "Versorgungsfälle", die schon vor der Einstellung absehbar sind, wollen sie eben gleich ausschließen. Was anderes ist, wenn dieser Fall erst nach der Einstellung eintritt. Dann können sie nichts mehr machen.
Wahrscheinlich ist dies nicht der einzige Grund, aber ein sehr wesentlicher. Beim Geld hört bekanntlich der Spaß auf.
liebe grüße
triona
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 17:33
von Anne-Mette
Moin,
ja, jeder Mensch kann eben auch zu einem Schaden werden
Gruß
Anne-Mette
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei „ Personen trotz brauner Masse im Kopf bei der Polizei?
Verfasst: Do 24. Nov 2016, 21:10
von Cybill
Ganz ehrlich...
wenn Silicon-Brüste und Transsexualität das einzige Problem der Polizei wären, dann könnte man von einem enormen Fortschritt reden. Wendt ich mir jedoch Gewerkschaftsführer ansehe, die sich nicht nur mit Rechtspopulisten treffen, sondern wie solche rumtrompeten, wenn Beamte engere Kontakte zu Reichsbürgern pflegen oder gar mit deren Verschwörungstheorien sympathisieren, wenn der Nachwuchs selbst mit Logopädiebedarf genommen wird, wenn die Aussrüstung veraltet und die Mannschaften dauerhaft überlastet sind, wenn die Vergütung die Einstellung von integeren und fähigen Kräften verhindert, dann ist können wir wohl kaum bei Brustimplantatetn und Trans*-Mitarbeitern von irgendwelchen Problemen sprechen.
Ich plädiere für eine genaue Überprüfung jedes Polizeiangehörigen, ob diese/r fest auf dem Grund der FDGO steht
-Cy
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Fr 25. Nov 2016, 00:22
von Marielle
....... Wendt ich mir jedoch Gewerkschaftsführer ansehe, die sich nicht nur mit Rechtspopulisten treffen, sondern wie solche rumtrompeten, wenn Beamte engere Kontakte zu Reichsbürgern pflegen........
sauber analysiert und formuliert. Wendt es denn nur anders wäre........
Ich wünsche mir mittlerweile fast nichts sehnlicher zurück (welch ein scheinbarer Frevel für eine linke Zecke), als den "Schupo an de Eck", der es, mit Augenmaß und erlernter und verstandener Weisheit, versteht, den Hohlbratzen die Grenzen ihrer Dummheit zu erklären und den anderen die Freiheit zu schützen.
Marielle
Re: Urteil Frau darf trotz Silikonbrüsten zur Polizei
Verfasst: Mo 28. Nov 2016, 11:56
von Magdalena
Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe, handelt es sich um eine Bio-Frau, welche sich aus kosmetischen Gründen Implantate hat einsetzen lassen. Somit hat es dann weniger etwas mit Transgendern zu tun. Bitte berichtigt mich, wenn ich daneben liege. Was mich aber bewegt ist die Frage, können durch die Implantate der Frau bei ihrem Einsatz im Polizeidienst gesundheitliche Schäden entstehen . Wer haftet dann für die Folgekosten?
Sollten einmal die Implantate den Belastungen durch einen Einsatz nicht stand halten. Es könnte ein Rechtsstreit entstehen zwischen der Klinik, welche die Implantate eingesetzt hat, oder dem Dienstherrn. Nun kenne ich mich in den unterschiedlichen Arten von Implantaten nicht aus, um beurteilen zu können ob ein Einsatz bei der Polizei ausgeschlossen werden kann oder nicht. Leiderist in der heutigen Zeit bei einigen Mitmenschen ja auch der Respekt im Umgang miteinander verloren gegangen, auch Polizei ist vermehrt mit Gewalt gegen Beamte konfrontiert. Dem müssen die Polizisten standhalten können.
Mit vielen Grüßen Magdalena