Kanadische Ehe gleichgeschlechtlicher Paare in D nur..
Verfasst: Do 17. Jun 2010, 19:28
Lebenspartnerschaft
Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen
Dies folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage, mit dem das Gericht der Klage eines Mannes teilweise zum Erfolg verholfen hat.
Der deutsche Kläger hatte 2006 mit einem Spanier in Kanada eine nach dortigem Recht rechtsgültige Ehe geschlossen. Seinen Antrag auf Eintragung ins deutsche Melderegister als "verheiratet" lehnte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab, weil eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland nicht anzuerkennen sei. Die Behörde verweigerte auch die Eintragung des Familienstandes als "Lebenspartnerschaft", da eine solche Umdeutung der kanadischen Ehe nicht möglich sei, und führte den Kläger als "ledig".
mehr: http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 99395.html
Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen
Dies folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage, mit dem das Gericht der Klage eines Mannes teilweise zum Erfolg verholfen hat.
Der deutsche Kläger hatte 2006 mit einem Spanier in Kanada eine nach dortigem Recht rechtsgültige Ehe geschlossen. Seinen Antrag auf Eintragung ins deutsche Melderegister als "verheiratet" lehnte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab, weil eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland nicht anzuerkennen sei. Die Behörde verweigerte auch die Eintragung des Familienstandes als "Lebenspartnerschaft", da eine solche Umdeutung der kanadischen Ehe nicht möglich sei, und führte den Kläger als "ledig".
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