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"Wahlprüfsteine" zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2016
Verfasst: Mi 7. Sep 2016, 13:48
von Anne-Mette
Moin,
hier geht es zum ausführlichen pdf-Dokument:
http://berlin.lsvd.de/wp-content/upload ... rteien.pdf
Gruß
Anne-Mette
Re: "Wahlprüfsteine" zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2016
Verfasst: Mi 7. Sep 2016, 14:30
von Svetlana L
Ich tue mich irgendwie schwer mit dem Begriff "sexuelle Identität". Ist das jetzt eine (m. E. nicht zielführende) Zusammenfassung von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität? Wenn ich mich als lesbisch bezeichne betrifft das meine sexuelle Orientierung und wenn ich mich als trans*-Frau bezeichne, dann betrifft das meine Geschlechtsidentität. Beides hat ja erst mal nichts miteinander zu tun und ich wäre schon dafür, dass man beide Aspekte auch so benennt.
Re: "Wahlprüfsteine" zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2016
Verfasst: Mi 7. Sep 2016, 17:06
von Marielle
Hast ja Recht, Svetlana. Aber pfeif dir mal das hier rein, das ist wie Geschichtsunterricht im 3D-Kino mit Dolby-Surround auf Speed.
nachwuchsprod.jpg
Für Führer, Volk und Vaterschaft!
Zu finden auf Seite 26. Und um Himmels Willen nicht von 'Menschen' oder 'Partnerschaftsform' reden. 'Lebensform' muss reichen! Bahhh!!
Empfohlenes Gegenmittel:
https://www.youtube.com/watch?v=GICbuIHMGrQ[/youtube]
Re: "Wahlprüfsteine" zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2016
Verfasst: Mi 7. Sep 2016, 17:27
von Claudia-Luisa
Da ist das BMFSFJ mit seinem Gesetzentwurf zukunftsweisend:
http://www.bundestag.de/blob/436696/fa3 ... 3-data.pdf
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 28.06.2016
"Darüber hinaus können Personen mit männlichem Geschlechtseintrag erfasst werden, die ihren Personenstand
nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen
Fällen ("Transsexuellengesetz" - TSG) ihrem Geschlecht angepasst haben und ein Kind bekommen.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 128, 109 ff.) sind die Normen des -§ 8 Absatz
1 Nummer 3 und 4 des TSG nicht mehr anwendbar, wonach vor einem Personenstandswechsel die Person
dauernd fortpflanzungsunfähig sein und sich einer ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen
Eingriff unterzogen haben musste. "