BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"
Verfasst: Do 4. Aug 2016, 17:26
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Sie ist "nicht möglich", was aber nicht bedeutet, dass sie, nach objektiven Tatsachen beurteilt, nicht geboten wäre.Nach Auffassung des BGH ist eine Änderung der Eintragung im Geburtenregister in "inter" bzw. "divers" nach geltendem Recht nicht möglich.
Im rechtlichen Sinn "geschaffen" hat der Gesetzgeber es nicht, aber es existiert womöglich, was durch die Formulierung "die sich den bekannten Geschlechtern nicht zuordnen lassen" sehr deutlich offen gelassen wird. Die weitere Einschränkung "insbesondere nach den Regeln des Familienrechts" ist ein offenes Scheunentor, durch das konstruktiver Widerstand nur hindurchlaufen müsste.Eintragungen in Personenstandsregistern haben lediglich eine dienende Funktion; sie enthalten Angaben, die insbesondere nach den Regeln des Familienrechts grundlegende Bedeutung für die persönliche Rechtsstellung besitzen. Das Familienrecht gehe von einem binären Geschlechtersystem aus (Mann oder Frau). Der Gesetzgeber habe zwar mit der Neuregelung des -§ 22 Abs. 3 PStG für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Er habe damit jedoch kein weiteres Geschlecht geschaffen.
wäre das in meinen Augen eine "Revolution".Die Zeit schreibt sogar: "...da Intersexuelle seit 2013 jede Geschlechtsangabe im Geburtenregister streichen lassen könnten."
Anke, mit der Politik hast du natürlich vollkommen Recht. Was den Sinn von Klagen angeht, da gehen wir ein wenig auseinander. Wenn jede*r nur klagt, wenn 100%ig Aussicht auf Erfolg besteht, dann wären die Gerichte wahrscheinlich ziemlich entlastet. Andererseits kann man eine Klage vor dem BVerfG nur dann einreichen, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, das heißt alle Instanzen durchlaufen sind. Das dauert in der Regel einige Jahre und bedarf großen Durchhaltevermögens. Wenn man sich aber auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm berufen möchte, dann ist das m. E. wohl der einzige Weg um evtl. doch noch zu seinem Recht zu kommen.Anke hat geschrieben:Es ist eben eine Sache der Politik die Realitäten endlich anzuerkennen und im Grundgesetz und in anderen Gesetzen abzubilden. Deshalb halte ich solche und ähnliche völlig aussichtslose Klagen auch für kontraproduktiv. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt und die Politik kann sich dann wieder anderen Themen zuwenden.
Die Leute im Parlament werden es, so nehme ich an, überwiegend für einen ganz kommodigen* Zustand halten, wenn mal kein Handlungsbedarf besteht; ganz unabhängig davon, ob grade ein Gericht über irgendetwas geurteilt hat oder nicht. Ich kann das sogar verstehen. Wenn mein Laden rund läuft und sich niemand beschwert, fange ich doch auch nicht aus lauter Übermut an, die Arbeitsabläufe zu ändern oder bewährte Produkte auszulisten. Wie irre müsste man dazu auch sein?In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt und die Politik kann sich dann wieder anderen Themen zuwenden.
Das sehe ich nicht soStruktur? Team? Plan? Haben wir nicht, können wir nicht, können wir vergessen.