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Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 16:32
von exuserin-2017-01-16
Hallo ihr Lieben,
meine Kasse stellt sich quer will erst nach Namens und Personenstandsänderung die Karte umstellen.
Ich weiß das man die Kartenansicht auf Weiblich ändern lassen kann und bis zur Gerichtlichen Änderung bleiben die Daten auf dem Chip Männlich. Mir geht es nur um die Kartenansicht damit ich nicht bei jedem Arztbesuch zwangsgeoutet werde.
Wie sind eure Erfahrungen damit`? Was kann ich tun ?

LG Uta

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 17:49
von Anne-Mette
Moin,

ich würde dort noch einmal nachfragen, wenn es nicht hilft, dann "eine Stelle höher".
Falls Du einen dgti-Ausweis hast, so könntest Du denen eine Kopie davon zusenden und - was ich noch wichtiger finde: das Begleitschreiben.
Wenn das immer noch nicht helfen sollte, dann könnte bestimmt jemand von der dgti an die Krankenkasse schreiben und ein paar Hinweise geben; mag sein, dass Deine BearbeiterInnen nicht wissen, dass mehrere Krankenkassen kulanter sind.

Gruß
Anne-Mette

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 18:13
von exuserin-2017-01-16
Hallo Anne Mette , den Ausweis und ein Begleitschreiben hatte ich doch von dir bekommen. DGTi Ausweis haben sie mir geschrieben reicht nicht aus. Hab schon geantwortet mal sehen was zurück kommt.
LG uta

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 18:30
von Andrea aus Sachsen
.
Hallo Uta,
meine Krankenkasse hatte sich auch lange quer gestellt. Laut Aussage meiner Betreuerin verböten diverse Richtlinien und Vorschriften eine vorzeitige Änderung des Namens. Ich habe daraufhin auf der Webseite der Krankenkasse nachgefragt und darum gebeten, die betreffenden Dokumente mal konkret zu benennen.
Wenige Tage später meldete sich die Vorgesetzte meiner Betreuerin und sagte, dass es derartige Vorschriften nicht gibt. Mehrere Teile ihres Datenbestandes bauen jedoch auf der Rentenversicherungsnummer auf und in der ist bekanntlich das Geschlecht "versteckt". Eine Änderung von Hand sei zwar möglich, aber bei neuen Daten von der RV wird diese automatisch wieder rückgängig gemacht. Die Frau versprach, mir eine "weibliche" Versichertenkarte auszustellen, könne aber nicht garantieren, dass der neue Name konsequent im gesamten Schriftverkehr verwendet wird.
Seit dem wurde ich immer als Frau angesprochen und die neue Versichertenkarte ist auch da. Aufgedruckter Name und Bild sind weiblich und wenn ein Arzt die Daten ausliest, erscheint in seinen Dokumenten auch der weibliche Name. Wo da noch was männliches stehen soll, kann ich nicht erkennen.

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 18:52
von exuserin-2017-01-16
Hallo Andrea, das wäre ja mal was, wo bist du versichert ? Zur Not auch via PM Grüße Uta

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 22:04
von Beatrix
Wenn ich diese Diskussion richtig interpretiere, wird der männliche Vorname nur noch bei der Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse benutzt.

LG
Beatrix

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Di 28. Jun 2016, 22:19
von Anne-Mette
Moin,

@Karin61

Wer sich nicht auskennt, sollte so einen Tünkram nicht schreiben.

Gruß
Anne-Mette

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Mi 29. Jun 2016, 00:19
von Beatrix
Karin61 hat geschrieben:...die Krankenkasse handelt (für Dich leider) völlig richtig, wenn auch die Argumentation schief bzw. eher daneben ist.
Warum sollte sie daneben liegen? Letztendlich geht es doch auch um das Patientenwohl. Fühlt sich der Patient gut, braucht er weniger Antidepressiva, was dann die KK weniger Geld kostet.
Eine neue Gesundheitskarte wäre für mich allerdings nicht so wichtig. Alle Ärzte und Apotheken, mit denen ich zu tun haben, hatten bisher keine Probleme damit, mich mit dem neuen Namen anzusprechen. Selbst wenn das mal nicht klappen sollte, weil sich jemand verspricht, stehe ich da mittlerweile drüber.
...Ich habe mich hier schon gelegentlich gewundert, dass Banken Kreditkarten ändern...
Ich habe auch eine geänderte EC-Karte (Kreditkarte wäre noch leichter gewesen). Es ist auch über die Rechtsabteilung der Bank fest geklopft. Für die Bank ist nur wichtig, das sich die Spur des Geldes nachverfolgen läßt. Die Diskussion hatten wir aber schon mal (siehe hier). Nach Intervention unserer Bankenfachfrau JuliaS, sieht das bisher auch fast jede Bank ein.
Dazu zählt auch der dgti-Ausweis. Dieser ist ein Fantasieprodukt eines e.V. (!) und hat die gleiche "Rechtskraft" wie mein Mitgliedsausweis vom Kegelverein.
2. Auf welcher Rechtsgrundlage wird er ausgegeben?

Vor der Einführung des Ausweises wurde er dem Bundesinnenministerium vorgestellt, mit der ausdrücklichen Anfrage, ob Rechtsbedenken bestehen, vor allem im Bezug auf:

a) Verwendung der Nummer des amtlichen Dokumentes, auf das er bezogen ist
b) Darstellung des amtlichen Namens und des Zusatz-, bzw. Vornamens im Zielgeschlecht
c) Verwendung des Ausweisformates
d) Erreichen der Fälschungssicherheit

Wichtigste Rechtsgrundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und dort speziell der Punkt 9. Da seither keine Deutsche Bundesregierung diese Forderung aufgriff, geschweige denn versucht hätte sie umzusetzen, hat sich die dgti entschlossen dies zu tun. Das BMI bestätigte uns schriftlich, dass wir uns damit ausdrücklich auf dem Boden geltenden Rechtes befinden.

Die ist lediglich herausgebende Stelle dieses Ausweises. Er ist ein Dokument zur Verhinderung von Diskriminierung von Amtswegen, erhöht dabei auch die Rechtssicherheit staatlicher Organe im Umgang mit Transgendern.
Zum besseren Verständnis hier noch ein Info-Magazin der Polizei NRW (siehe Seite 12).

-> Das schafft dein Kegelverein nicht

Ich werde diesen Ausweis auch sehr gern nehmen und vorzeigen, aber immer Personalausweis oder Reisepass in der Handtasche haben.
Den Personalausweis solltest Du dann auch immer dabei haben, da der Ergänzungsausweis alleine keine Aussagekraft hat.
...Tatsache ist jedoch, dass nur und erst nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils, die Namensänderung gültig ist und somit erst dann ein Personalausweis beantragt werden kann.

Mit dieser Aussage hast Du natürlich recht.



LG
Beatrix

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Mi 29. Jun 2016, 08:33
von Katarina
Hallo

Meine Krankenkasse hat sich auch zunächst geziert, mein Geschlecht und den Vornamen auf der Versicherungskarte zu ändern. Der TGNS (tgns.ch) hier in der Schweiz vertritt die Auffassung, dass "¦

In der Schweiz ist die Verwendung des neuen, selbstgewählten Vornamens erlaubt unabhängig davon, ob man bereits eine offizielle Namensänderung hat oder nicht. Nur im sogenannten amtlichen Verkehr muss der offizielle Name verwendet werden. Das heisst:

— private Papiere wie zum Beispiel Zeitschriftenabonnemente, Mitgliederausweise, Halbtax/GA, Bankkonto, Mietvertrag oder Krankenkassenausweis dürfen bereits vor der offiziellen Namensänderung auf den neuen Namen ausgestellt werden

— alle amtlichen Papiere wie beispielsweise Pass, Identitätskarte oder Fahrausweis können erst nach der amtlichen Namensänderung angepasst werden.


Ausserdem hat die Rechtsberatung des TGNS klar die Meinung vertreten, dass die Krankenkasse (die ja in der Grundversicherung einen gesetzlichen Auftrag ausführt) es in jedem Falle zu vermeiden hat, jemanden gegen seinen Willen zu outen. D.h. die Krankenkasse muss den Namen und das Geschlecht anpassen.

Ausserdem habe ich von meinem Psych ein Befund /Bestätigungsschreiben, dass mein Geschlechtsempfinden und Identitätsgeschlecht weiblich ist und den Befund ICD F64.0 Es steht auch darin, dass ich in jedem Falle bei Krankenkassen und Ärzten als Frau zu behandeln bin.

Die Auffassung des TGNS sowie der Befund meines Psych haben die Krankenkasse dann veranlasst, mich als Frau Katarina zu führen und auf der Versicherungskarte steht als Geschlecht Frau.

Uta: wenn du bei einem Pysch oder Therapeuten in Behandlung bist, dann sprich ihn/sie darauf an und bitte um so einen Befund. Wenn dieser ICD F64.0 lautet, kann sich meines Erachtens die Krankenkasse nicht mehr verweigern, den Namen und das Geschlecht zu ändern.

LG
Katarina

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Fr 1. Jul 2016, 14:01
von exuserin-2017-01-16
Hi hallo
auch hier hat sich was geändert nach der ersten proforma Ablehnungs Email.
Kann nun doch mit dem dgti ausweis und einem Foto das ganze auf weibliche Person umgestellt werden. Aok
Lg Uta

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Do 7. Jul 2016, 01:03
von Andrea aus Sachsen
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Beatrix63 hat geschrieben:Wenn ich diese Diskussion richtig interpretiere, wird der männliche Vorname nur noch bei der Abrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse benutzt.
Nein, die Abrechnung mit der Krankenkasse und die eindeutige Identifikation laufen über die Versichertennummer.
Ich hab mal meine Logopädin gefragt, die auch über Chipkarte abrechnet. In ihrem System konnte sie nur meinen weiblichen Namen finden, auch in den Daten, die an die Krankenkasse rausgehen. Nirgendwo Hinweise auf meine (männliche) Vergangenheit!

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Do 7. Jul 2016, 06:39
von exuserin-2017-01-16
Moin , laut der netten Dame bei der Aok hat sie mein ganzes Profil auf weibl. umgestellt. Nur die Rentennummer bzw. was damit zusammenhängt bleibt bis zur gerichtl. Entscheidung beim alten Namen.
LG Uta

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Fr 8. Jul 2016, 01:32
von Saskia.shewulf
Hallo Uta,

Toll das es geklappt hat .Bei meiner Kasse war das auch kein Problem die waren sehr zuvorkommend 1 Jahr später bekam ich dann noch ein
Kärtle nach der Vornamens und Personenstandsänderung :()b

LG Saskia (flo)

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Fr 8. Jul 2016, 12:44
von Lieschen
"Krankenkartenkasse" ist nett. Erinnert mich an "Gleichgefühlsgewicht" aus alten (Sauf-)Zeiten.

Lieschen (heut' mal nüchtern)

Re: Krankenkartenkasse

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 16:34
von Claudia-67
Hallo,

ich weiss dass das ein uralter Diskussionsfaden ist, aber hier passt das wohl gut rein...
exuserin-2017-01-16 hat geschrieben: Di 28. Jun 2016, 16:32 meine Kasse stellt sich quer will erst nach Namens und Personenstandsänderung die Karte umstellen.
Ich weiß das man die Kartenansicht auf Weiblich ändern lassen kann und bis zur Gerichtlichen Änderung bleiben die Daten auf dem Chip Männlich. Mir geht es nur um die Kartenansicht damit ich nicht bei jedem Arztbesuch zwangsgeoutet werde.
Wie sind eure Erfahrungen damit`? Was kann ich tun ?

Gerade habe ich bei der AOK Nordwest angerufen und gefragt, ob es möglich sei eine neue Karte zu bekommen, wo das Foto und der neue Vorname drin steht. Anscheinend geht das ja auch vor der offiziellen Änderung von Vornamen und Personenstand, wie man hier und woanders lesen konnte. Es ging beim Telefonat erst einmal darum zu klären, wie das abläuft. Aber so weit kam ich gar nicht. In die örtliche AOK-Geschäftsstelle kann man auch nicht gehen, weil wegen Corona geschlossen.
Die eher pampige Dame an der Hotline lehnte das kategorisch ab und als ich das dann als schriftliche Bestätigung forderte, war die noch pampiger. Da könnte ja jeder kommen und ohne die amtliche Änderung ginge nichts. Darauf, dass die erste Sitzung beim Therapeuten leider erst Mitte August ist, da die eine extreme Wartezeit haben, habe ich erwähnt.

Antwort der AOK-Zicke: "Das bekommen Sie per Brief im Laufe der Woche, Herr xxxx. Schönen Tag noch."

Dreister geht`s nimmer. (ag) (ag) (ag) (ag)

Beim Hausarzt werde ich nach einem dezenten Hinweis jedenfalls als Frau angesprochen, was absolut kein Problem sei, wie man mir versicherte. Dort kam heute auch der Hinweis auf die mögliche Anpassung der Karte. Das Foto auf der Karte ist alt und halt sehr männlich. Muss ja nicht sein...

Was kann man da machen und wie sind die Erfahrungen anderer Personen bei der AOK Nordwest mit dem Thema?
Karte als verloren melden und einfach ein neues Bild hin senden? Dann wäre zumindest das Bild schon mal passend zur äußeren Erscheinung. Der Name dann zwar nicht, aber das wäre der nächste Schritt.

Ich wollte diese Woche nach Abholung der neuen Brille dann ohnehin zum Fotografen, um neue Passbilder machen zu lassen, auch wegen der Gesundheitskarte.

LG
Claudia