Kinderehen
Verfasst: Mo 27. Jun 2016, 08:00
Im Regensburger Wochenblatt fand sich am letzten Mittwoch 22.06. folgender Artikel:
"Der Schock war groß, als das Wochenblatt aufdeckte: Mindestens vier Kinder-Ehen, die nach Scharia-Recht in einem islamischen Land geschlossen wurden, sind nach der Flüchtlingskrise auch der Stadt und dem Landkreis Regensburg bekannt geworden. Der Fall von Amir und Alia wird wahrscheinlich sogar das oberste deutsche Gericht beschäftigen: Die 13-Jährige heiratete in Syrien den damals 19-Jährigen nach Scharia- Recht. Sie kamen nach einer Flucht über das Mittelmeer in Regensburg an, wurden dann nach Franken verlegt. Dort entschied das Jugendamt, die Obhut für das Mädchen zu übernehmen, ihr "Ehemann" klagte dagegen — in erster Instanz verlor er, doch das Oberlandesgericht Bamberg entschied: Ehe gültig, das heute 15-jährige Mädchen soll zu dem heute 21-Jährigen.Bekannt ist noch die Scharia-Ehe zweier Minderjähriger, die nun die Stadt Regensburg und die zuständigen Familiengerichte beschäftigte. Sie wurden schließlich in den Erwachsenen-Trakt des Michlstifts verlegt. Im Landkreis wurden zwei Fälle von Mädchen bekannt, bei denen die Mädchen jeweils im Jahr 2000 geboren wurden. Man entschied, sie bei ihren Scharia- Ehemännern zu lassen. Doch was ist eigentlich, wenn beispielsweise ein 13-Jähriges Mädchen mit ihrem Volljährigen Ehemann nach Deutschland kommt? Ist das im Zweifel nicht sexueller Missbrauch? Das Wochenblatt hat sich mit Oberstaatsanwalt Markus Knoblach (Landshut) über solche Fälle unterhalten. "Die Heirat an sich ist noch kein Straftatbestand", sagt Knoblach. Vielmehr müsse es Hinweise darauf geben, dass der Sex vollzogen wurde. "So ein Hinweis wäre beispielsweise die Schwangerschaft eines 13- jährigen Mädchens." Dann sei der Fall klar: Das ist sexueller Missbrauch eines Kindes. Der Scharia-Ehemann würde strafrechtlich verfolgt. Viel komplizierter sei es, wenn das Mädchen über 14 Jahre alt ist —dann kommt es auf das Abhängigkeitsverhältnis an, in dem sich das Mädchen möglicherweise befindet. "Dabei stellt der Gesetzgeber aber natürlich nicht auf die Heirat ab, denn das würde ja bedeuten, dass man durch Heirat ein solches Verhältnis legitimieren könnte, das ansonsten strafbar wäre", so Knoblach. Abhängig ist all dies auch vom Alter des Ehemannes — ist der, wie im Fall von Amir (21) und Alia (15), dann falle das für die Strafbarkeit nötige Abhängigkeitsverhältnis weg — aber wie beschrieben: Ohne Schwangerschaft fehle der Nachweis, dass es Sex zwischen dem Paar gegeben habe. Heikel ist auch, dass im deutschen Strafrecht unter bestimmten Umständen bei Straftaten, die im Ausland begangen wurden, das Recht des Herkunftslandes herangezogen wird. Da Kinder-Ehen in Syrien legal sind, haben es die deutschen Ermittler schwer, ihnen habhaft zu werden. Übrigens: Die Zahl dieser "Ehen" steigt durch die Flüchtlingskrise: Laut einer Studie des Kinderhilfswerks Eunice waren es zu Beginn des Syrien- Konflikts noch 13 Prozent der unter 18-jährigen Mädchen, Anfang 2014 waren es bereits 32 Prozent, die verheiratet waren —laut Studie zumeist freiwillig, weil die Familien der Mädchen sich nach der Sicherheit eines Ehemannes für ihr Kind sehnen
Justizminister fordert Kinderehen-Verbot
Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat allerdings nun gefordert, dass Kinderehen von Flüchtlingen in Deutschland nicht anerkannt werden dürften. "14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht
vor den Traualtar", sagte Bausback. Bausback sieht dringenden Handlungsbedarf: "Es ist unsere Aufgabe als Justizminister, unseren Gerichten, die zunehmend mit der Problematik konfrontiert werden, klare und handhabbare Regelungen zur Verfügung zu stellen", sagte der Minister.
Von Christian Eckl"
"Der Schock war groß, als das Wochenblatt aufdeckte: Mindestens vier Kinder-Ehen, die nach Scharia-Recht in einem islamischen Land geschlossen wurden, sind nach der Flüchtlingskrise auch der Stadt und dem Landkreis Regensburg bekannt geworden. Der Fall von Amir und Alia wird wahrscheinlich sogar das oberste deutsche Gericht beschäftigen: Die 13-Jährige heiratete in Syrien den damals 19-Jährigen nach Scharia- Recht. Sie kamen nach einer Flucht über das Mittelmeer in Regensburg an, wurden dann nach Franken verlegt. Dort entschied das Jugendamt, die Obhut für das Mädchen zu übernehmen, ihr "Ehemann" klagte dagegen — in erster Instanz verlor er, doch das Oberlandesgericht Bamberg entschied: Ehe gültig, das heute 15-jährige Mädchen soll zu dem heute 21-Jährigen.Bekannt ist noch die Scharia-Ehe zweier Minderjähriger, die nun die Stadt Regensburg und die zuständigen Familiengerichte beschäftigte. Sie wurden schließlich in den Erwachsenen-Trakt des Michlstifts verlegt. Im Landkreis wurden zwei Fälle von Mädchen bekannt, bei denen die Mädchen jeweils im Jahr 2000 geboren wurden. Man entschied, sie bei ihren Scharia- Ehemännern zu lassen. Doch was ist eigentlich, wenn beispielsweise ein 13-Jähriges Mädchen mit ihrem Volljährigen Ehemann nach Deutschland kommt? Ist das im Zweifel nicht sexueller Missbrauch? Das Wochenblatt hat sich mit Oberstaatsanwalt Markus Knoblach (Landshut) über solche Fälle unterhalten. "Die Heirat an sich ist noch kein Straftatbestand", sagt Knoblach. Vielmehr müsse es Hinweise darauf geben, dass der Sex vollzogen wurde. "So ein Hinweis wäre beispielsweise die Schwangerschaft eines 13- jährigen Mädchens." Dann sei der Fall klar: Das ist sexueller Missbrauch eines Kindes. Der Scharia-Ehemann würde strafrechtlich verfolgt. Viel komplizierter sei es, wenn das Mädchen über 14 Jahre alt ist —dann kommt es auf das Abhängigkeitsverhältnis an, in dem sich das Mädchen möglicherweise befindet. "Dabei stellt der Gesetzgeber aber natürlich nicht auf die Heirat ab, denn das würde ja bedeuten, dass man durch Heirat ein solches Verhältnis legitimieren könnte, das ansonsten strafbar wäre", so Knoblach. Abhängig ist all dies auch vom Alter des Ehemannes — ist der, wie im Fall von Amir (21) und Alia (15), dann falle das für die Strafbarkeit nötige Abhängigkeitsverhältnis weg — aber wie beschrieben: Ohne Schwangerschaft fehle der Nachweis, dass es Sex zwischen dem Paar gegeben habe. Heikel ist auch, dass im deutschen Strafrecht unter bestimmten Umständen bei Straftaten, die im Ausland begangen wurden, das Recht des Herkunftslandes herangezogen wird. Da Kinder-Ehen in Syrien legal sind, haben es die deutschen Ermittler schwer, ihnen habhaft zu werden. Übrigens: Die Zahl dieser "Ehen" steigt durch die Flüchtlingskrise: Laut einer Studie des Kinderhilfswerks Eunice waren es zu Beginn des Syrien- Konflikts noch 13 Prozent der unter 18-jährigen Mädchen, Anfang 2014 waren es bereits 32 Prozent, die verheiratet waren —laut Studie zumeist freiwillig, weil die Familien der Mädchen sich nach der Sicherheit eines Ehemannes für ihr Kind sehnen
Justizminister fordert Kinderehen-Verbot
Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat allerdings nun gefordert, dass Kinderehen von Flüchtlingen in Deutschland nicht anerkannt werden dürften. "14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht
vor den Traualtar", sagte Bausback. Bausback sieht dringenden Handlungsbedarf: "Es ist unsere Aufgabe als Justizminister, unseren Gerichten, die zunehmend mit der Problematik konfrontiert werden, klare und handhabbare Regelungen zur Verfügung zu stellen", sagte der Minister.
Von Christian Eckl"