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Transsexuell? Regelungen in Österreich

Verfasst: Mi 12. Mai 2010, 15:51
von Anne-Mette
Diagnose + Therapie:

Diagnose und medizinische Behandlung der Trans-­sexualität orientiert sich an den Empfehlungen des Gesundheits-­ministeriums (Bundes-­ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) für den Behandlungs-­prozess von Trans-­sexuellen in Österreich aus dem Jahr 1997. Die Empfehlungen sind eine Orientierungs-­hilfe, kein Gesetzestext. Ein Vorgehen, das in der grossen Linie den Vorschlägen des Ministeriums folgt, ist aber üblich: Eine Person ist trans-­sexuell, wenn ihr Körper klar die Merkmale des einen Geschlechts zeigt, sie sich mental (seelisch) aber deutlich und bleibend dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt. Beides, die körperliche Zugehörigkeit zum einen Geschlecht und die seelische zum anderen, müssen vor einer körperlichen Geschlechts-­angleichung durch Befunde bzw. Gutachten belegt werden.

Körperliche Abklärung: Zum Einen genaue Bestimmung des Geschlechts: Es kommt vor, dass das von Ärzten oder Hebammen bei der Geburt eines Kindes bestimmte körperliche Geschlecht, sich bei genauerer Untersuchung als unrichtig herausstellt. Man unterscheidet 3 Ebenen: Geschlechts-­organe, Geschlechts-­hormone und Geschlechts-Chromosomen.

mehr: http://graz.transgender.at/regelungen.html