In Österreich fehlt das neutrale Geschlecht
Verfasst: Do 5. Nov 2015, 22:02
Moin,
... da würde ich gern einige ??? dahintersetezen; fehlt das wirklich, oder muss die Frage eine andere sein?
Andere Länder - und gleiche Probleme wie bei uns:
in Österreich muss man sich - so sieht es jedenfalls das Personenstandsgesetz vor - noch immer für "männlich" oder "weiblich" entscheiden. In der Alpenrepublik intersexuell zu sein, ist schwierig und fast unmöglich.
http://www.krone.at/Wissen/In_Oesterrei ... ory-480653
Die Frage ist auch hier: was will jeder (intersexuelle) Mensch in seinem Personenstand eingetragen haben? Frau/Mann/intersexuell/nix...?
"Andere Länder" spielen auch in dem Artikel eine Rolle (aber wenig darüber nachgedacht(?)) So:"Auch in Deutschland kann seit 2013 die Angabe zum Geschlecht bei der Geburt offengelassen werden. Die Gesetzgebung in Österreich hinkt diesbezüglich noch nach...".
Deutschland hinkt auch; denn seit der geringfügigen Änderung hat sich NIX getan!!! Das ist kein Vorbild!
Weder an der Situation der vor dem November 2013 Geborenen wurde etwas geändert, noch an "Wiedergutmachung (falls es das überhaupt geben kann) für erlittenes Unrecht" gedacht - ganz zu schweigen von einer Verankerung der körperlichen Unversehrtheit auch für Intersexuelle.
Gruß
Anne-Mette
... da würde ich gern einige ??? dahintersetezen; fehlt das wirklich, oder muss die Frage eine andere sein?
Andere Länder - und gleiche Probleme wie bei uns:
in Österreich muss man sich - so sieht es jedenfalls das Personenstandsgesetz vor - noch immer für "männlich" oder "weiblich" entscheiden. In der Alpenrepublik intersexuell zu sein, ist schwierig und fast unmöglich.
http://www.krone.at/Wissen/In_Oesterrei ... ory-480653
Die Frage ist auch hier: was will jeder (intersexuelle) Mensch in seinem Personenstand eingetragen haben? Frau/Mann/intersexuell/nix...?
"Andere Länder" spielen auch in dem Artikel eine Rolle (aber wenig darüber nachgedacht(?)) So:"Auch in Deutschland kann seit 2013 die Angabe zum Geschlecht bei der Geburt offengelassen werden. Die Gesetzgebung in Österreich hinkt diesbezüglich noch nach...".
Deutschland hinkt auch; denn seit der geringfügigen Änderung hat sich NIX getan!!! Das ist kein Vorbild!
Weder an der Situation der vor dem November 2013 Geborenen wurde etwas geändert, noch an "Wiedergutmachung (falls es das überhaupt geben kann) für erlittenes Unrecht" gedacht - ganz zu schweigen von einer Verankerung der körperlichen Unversehrtheit auch für Intersexuelle.
Gruß
Anne-Mette