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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 18:21
von Jaddy
Anne-Mette hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 15:14
Jaddy hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 13:04 Der amtliche Eintrag spielt überall entweder keine oder eine nachgeordnete Rolle.
Bei mir entsteht das Gefühl, dass du, Jaddy denkst oder sogar weißt, "Geschlecht hat keine Bedeutung".
Allerdings sehe ich das als Utopie; denn in der heutigen Form des Zusammenlebens ist nicht alles nach Geschlechtern geordnet,
aber es spielt (noch) eine wichtige Rolle - jedenfalls wenn ich "im richtigen Leben unterwegs bin".
Dann ist das völlig falsch rüber gekommen. Geschlecht im Sinne von Gender hat Bedeutung für sehr viele Menschen. Genauso - und die Analogie passt fast immer -, wie Religion für viele Bedeutung hat. Obwohl Gender und Religion beide keine physikalischen Realitäten sind, sondern gesellschaftliche Konstrukte. Streng genommen fiktiv. Aber der feste Glaube daran und dass so viele mitspielen machen sie real. Mit tw sehr realen Folgen für eins selbst und eben auch andere.

Ich will auch weder Geschlecht noch Religion abschaffen. Viele Leute brauchen das und ausserdem können sie für sich immer machen, was sie wollen. Ich will lediglich, dass sich Leute nicht mehr aufgrund ihrer "festen Überzeugung" einfach Dinge anderen gegenüber herausnehmen, im Widerspruch zu deren gleichen Rechten und Freiheiten. Auch nicht mit "Mehrheit" als Begründung. Da braucht es schon triftigere Gründe und mindestens eine faire Aushandlung auf gleicher Höhe.

Was ich oben schrieb ist, dass der amtliche Eintrag so gut wie keine Rolle spielt, weil Geschlecht als Merkmal in quasi allen Fällen des Alltags anders entschieden und behandelt wird. Eine trans Person (oder CD oder TV) mit ausreichendem Passing wird (fälschlich) als cis wahrgenommen und behandelt. Egal was in ihrem Geburtsregister steht. Ihr Erscheinungsbild und ihre Selbstaussage samt Namen werden akzeptiert, weil Menschen es so gewohnt sind.

Umgekehrt kann eine Person noch so lange mit der neuen Geburtsurkunde wedeln - oder mit dem Reisepass bei der Einreise nach Dubai, Russland, Iran, USA: wenn die Erscheinung nicht dazu passt, gibt es mindestens Irritationen, und ob ihr die amtliche Aussage überhaupt für die Akzeptanz - "dass andere es mit-glauben" - hilft, ist sehr fraglich.

Deshalb mein Merksatz: "Geschlecht wird an der (metaphorischen) Backtheke konstruiert" - und nicht auf dem Standesamt. So wie die Leute dich da wahrnehmen, einsortieren, behandeln, ist deine geschlechtliche Realität im Alltag.

Ich möchte Geschlecht nicht abschaffen als "Gesellschaftsspiel"(2), sondern die Freiheit eines jeden Leut, sich die eigene Spielfigur zu wählen, oder auch auf das mitspielen verzichten zu können. So wie (die allermeisten Menschen) sich ziemlich frei entscheiden können, welcher Religion sie sich zuordnen oder auch keiner. Das ist meine Utopie. Und das wird noch reichlich dauern. Bis dahin versuche ich, diese Fiktivität von Gender (und Religion) bewusster zu machen, und die Unfairness, wenn Menschen nicht mit den ihnen zugeschriebenen Rollen klarkommen.



(1) Gender meint den ganzen Überbau, der mit biologischen Eigenschaften nicht zwingend was zu tun hat. Beispiel: Ja, Menschen mit Uterus können Kinder zur Welt bringen. Die Rolle "Mutterschaft" mit alle ihren Anforderungen und Facetten ist aber nicht zwingend naturgegeben damit verbunden.
(2) Spiel im Sinne von "es gibt mehr oder weniger klare Spielregeln, unterschiedliche mögliche Spielzüge je nach Figur und Position und Konsequenzen".

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 18:35
von HeikeCD
Jaddy hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 18:21 Eine trans Person (oder CD oder TV) mit ausreichendem Passing wird (fälschlich) als cis wahrgenommen und behandelt. Egal was in ihrem Geburtsregister steht.
Was ich persönlich auch so möchte, mindestens neutral. Ich vermute das es mindestens 99,99% aller so geht. Und wenn das so erreicht ist bei meinen Mitmenschen bin ich zufrieden damit.

LG Heike

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 18:42
von Joo
Hallo Jaddy, hallo Anne Mette,
ich fürchte ihr habt beide recht und genau das zeigt die Spanweite des Konflikts, in dem das Selbstbestimmungsgesetz steckt. Ich habe auch schon des öffteren darüber nachgedacht, konnte den 'Knoten' aber noch nicht durchdenken.

LG Joo

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 18:54
von Jaddy
HeikeCD hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 18:35
Jaddy hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 18:21 Eine trans Person (oder CD oder TV) mit ausreichendem Passing wird (fälschlich) als cis wahrgenommen und behandelt. Egal was in ihrem Geburtsregister steht.
Was ich persönlich auch so möchte, mindestens neutral. Ich vermute das es mindestens 99,99% aller so geht. Und wenn das so erreicht ist bei meinen Mitmenschen bin ich zufrieden damit.
Kann ich absolut nachvollziehen. Wenn's gelingt und binäre Deutung okay ist: Prima. Freut mich sehr und viel gutes Leben sei allen gegönnt.

Für nicht wenige Menschen löst das leider ihre Probleme nicht. Jene, die nie ein "glaubhaftes" Passing hinkriegen werden, weil ihnen das Geld, die Möglichkeiten oder schlicht die körperlichen Voraussetzungen fehlen. Dazu allen, die nicht, nicht vollständig oder nicht dauerhaft genau Mann oder Frau sind, d.h. allen nichtbinären, agender, genderfluiden usw. Menschen.

Deshalb sehe ich nur die langfristige Möglichkeit, im Zweifel, auf Nachfrage oder Ansage, die Selbstaussage einer Person zu akzeptieren. Also so, wie es das SBGG aktuell mit dem amtlichen Geschlechtseintrag akzeptiert.

Ich dachte heute noch an ein Gespräch mit dem Hausarzt meiner Mutter vor einiger Zeit. Wir haben uns ziemlich gefetzt damals. Von mir stand der Vorwurf im Raum, dass er seine Pflichten gegenüber meiner Mutter verletzt und vernachlässigt hätte. Mitten im Streitgespräch fragte er mich "ja wie soll ich Sie denn ansprechen". Ich: "<vorname> und Siezen". Woraufhin er das einfach akzeptierte und im weiteren Verlauf mühelos umsetzte. Ohne blöde Bemerkungen ohne Stocken, Fehler oder Naserümpfen. Und der ist kein Jungspund sondern 50+. (Wir können inzwischen gut miteinander, es war einfach eine notwendige Auseinandersetzung)

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Di 26. Aug 2025, 22:47
von Michi
Anne-Mette hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 12:50
Jaddy hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 12:33 Von daher könnten wir alle auch mit Trollen wie Liebich viel souveräner umgehen. Wenn Trolle nicht gefüttert werden, haben sie auch keine Macht.
Es fällt mir schwer, mit dem Trollen souveräner umzugehen wenn ich mir anschaue, welches die schlimmen Folgen sind und wieviel Hetze in den Sozialen Medien von "Menschen mit großer Reichweite" losgelassen wird.
Da hilft es wenig, wenn ich Trolle (d/m/w) nicht füttere und einige andere auch nicht. Wie war das noch mit dem "Kampf gegen Windmühlen?"
Klar ist es schwer. Und was ebenfalls den Umgang damit betrifft: Es ist auf jeden Fall keine Lösung, ganz oder teilweise die Positionen der Trolle zu übernehmen und zu glauben, dass dann die Hetze gegen uns aufhören würde.

Leider erlebe ich jedoch genau das auch bei immer mehr Menschen, die im queeren Spektrum verortbar sind, und eifrigst trans- und queer-feindliche Positionen übernehmen und rechtfertigen.

Anne-Mette hat geschrieben: Di 26. Aug 2025, 12:50 Eine der größten Sorgen der LGBTQ-Gemeinschaft in Flensburg
Wohin diese Entwicklungen noch führen werden, ist unklar. Eine der größten Sorgen der LGBTQ-Gemeinschaft ist es nun, dass das Selbstbestimmungsgesetz irgendwann gekippt werden könnte. „Es wird an dem Tag passieren, an dem die AfD Regierungsmacht bekommt. Da mache ich mir große Sorgen. Dann sind wir wieder auf dem Stand von 1980“, erklärt Marcus Marielle Hintz mit bitterem Ton in der Stimme.
Das halte ich leider für eine recht optimistische Einschätzung. Was speziell transidente Menschen betrifft, wird es wohl auf einen Stand deutlich vor 1980 zurück gehen.

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 11:34
von Anne-Mette
SPIEGEL-Leitartikel (Abo)


Die Aufregung nutzt den Falschen

Ein Neonazi missbraucht offenbar das Selbstbestimmungsgesetz. Das ist schäbig, aber kein Grund, die neuen Regelungen für trans Personen gleich über Bord zu werfen.




https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 7dc3c99e4b

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 12:02
von Lavendellöwin
Anne-Mette hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 11:34 die neuen Regelungen für trans Personen gleich über Bord zu werfen
Hey...

das geht auch nicht mal so einfach. Ich habe noch einen relativ guten Draht zu einer Richterin im Amtsgericht,
der ich auch mal privat in IT-Fragen Hilfestellung geben konnte..

sie sieht das im Grunde so...
es könnte ein Aufhebungsgesetz durch den Bundestag gebraucht werden, auch sehr zügig innerhalb einer Woche,
aber das ist aus mehreren Gründen sehr unwahrscheinlich und ersatzlos ist mit massiven Hürden belegt.
Diese beschleunigten Verfahren sind aber beim Verfassungsgericht unbeliebt, zudem hat das Verfassungsgericht
nicht unerheblich beigetragen, das es ein Gesetz für Änderungen geben MUSS. (BVerfG 2017 Dritte Option und Art. 8 EMRK vom EGMR)

Und rückwirkend die Einträge zurückzunehmen egal ob jetzt TSG, PstG oder SBGG ist gänzlich unmöglich,
ausser bei offensichtlichen Falschbeurkundungen. (Da denk ich an wen bestimmten...und selbst das ist tricky)
Belastende echte Rückwirkung ist nach ständiger BVerfG‑Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig
(Rechtssicherheit/Vertrauensschutz, Art. 20 Abs. 3 GG und die Ewigkeitsklausel). Das sind staatliche Grundprinzipen, da beisst sich auch der blaue Block
sowie die CxU die Zähne dran aus. Deswegen bin ich da mega entspannt..und Schwurbel-Friedrich..egal..

Was passieren kann und vielleicht auch wird ist Regelungen wieder zu verschärfen, ausser denen, die auch schon vom
BVerfG schon im TSG gekippt waren, dahin gibt es kein zurück.
Auch ist das SBGG mit anderen Normen stark verwoben und Lücken sind auch nicht gerne gesehen..

sie hat mir noch ein paar Dinge mehr erklärt, aber ich bin ja keine fachlich ausgebildete Rechtsperson und habs deswegen nur im Ansatz
verstanden..aber es beruhigt mich und vielleicht ist die Aufregung auf welcher Seite auch immer nicht mal einen Pfifferling wert..

gute Zeit Marie (na)

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 12:13
von Jaddy
Anne-Mette hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 11:34 SPIEGEL-Leitartikel (Abo)
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 7dc3c99e4b
https://archive.is/XT7Ov

Hab dann auch gleich mal (positives) Feedback dazu abgeschickt. Einziger Kritikpunkt: "Missbrauch" bleibt unwidersprochen.

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 12:43
von HeikeCD
Auszug aus dem 'Spiegel':
"Liebich kündigte auf der Plattform X an, einen Antrag auf koscheres Essen in Haft gestellt zu haben. So will dieser Mensch offenbar Demokratie und Grundrechte mit ihren eigenen Mitteln vorführen."

Und dazu noch sowas. Wahnsinn. 😔

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 13:01
von Lavendellöwin
HeikeCD hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 12:43 Und dazu noch sowas. Wahnsinn.
Darf die Person, muss sie aber nicht bekommen..

es gibt auch fleischfreies Essen, oder schweinefleischfrei für muslimische Gefangene.
Habs mal nachgeschaut auf einer jüdischen Seite, wenn es wirklich nach allen Regeln koscher sein muss,
muss das die einsitzende Person zumeist selbst bezahlen...

und wieder zeigt die Person, das es Möglichkeiten gibt, nicht mehr und nicht weniger und Möglichkeiten sind
einfach nicht falsch..bitte nicht auf so nen Mist reinfallen... :roll:

wie ich gerne sage, die korrekte genderneutrale Bezeichnung für so eine Person ist A........

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 13:31
von Lana
HeikeCD hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 12:43 Auszug aus dem 'Spiegel'
Das Problem ist doch gar nicht, dass jemand einen Antrag stellt. Das machen andere Leute auch, egal ob es um ihre Essenswünsche geht oder um was ganz anderes. Im knast gibt's wohl kaum was ohne Antrag.

Das Problem ist diese Berichterstattung. Warum wird darüber berichtet? Welchen Zweck verfolgt diese Zeitschrift mit solchen Berichten?
Letztlich bietet man geltungssüchtigen Leuten damit eine Bühne. Niemand interessiert sich wirklich für diese Person. Es gibt auch kein besonderes öffentliches Interesse, jeden Mist zu veröffentlichen, der sie betrifft. Und trotzdem passiert es.

Die einzigen, die davon profitieren, sind die Leute, die ein Problem mit einer toleranten Gesellschaft haben. Das muss auch der Redaktion dieser Zeitschrift klar sein. Und an dieser Stelle wird sie ihrer Verantwortung nicht gerecht.

Das ist jetzt nur ein Beispiel.
Aber die ganze Geschichte zu dieser Person ist eigentlich ein klarer Fall von Presseversagen, weil man ihre Agenda verbreitet anstatt die zu ignorieren, so dass sie ganze Aktion ins Leere laufen würde...

Und das ist das eigentliche Problem, das wir haben. Darüber sollte wir uns Gedanken machen anstatt der vorgeschobenen Agenda zu folgen und zu diskutieren, ob das SBGG nun "missbraucht" werden kann oder nicht.

LGL

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 13:56
von ExUserIn-2026-04-08
Lana hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 13:31 Das Problem ist diese Berichterstattung.
Tja, eine Institution fängt an und alle anderen laufen hinter her und glauben, dies tun zu müssen. Und je mehr das tun, um so höher wird der Druck, auch darüber berichen zu müssen. Das Thema war im Januar relativ groß in den Medien, kam aber im Juli und August noch einmal hoch. Mir kommt der Verdacht, irgend jemand hat ein Interesse, dass das Thema immer wieder hoch kocht und lanciert entsprechende Beiträge, die dann wieder von anderen aufgenommen werden ...


... und ewig grüßt das Murmeltier ...

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 14:14
von HeikeCD
Vicky_Rose hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 13:56
... und ewig grüßt das Murmeltier ...
...im berühmten Sommerloch. 😉

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 14:47
von Lana
Vicky_Rose hat geschrieben: Mi 27. Aug 2025, 13:56 Mir kommt der Verdacht, irgend jemand hat ein Interesse, dass das Thema immer wieder hoch kocht und lanciert entsprechende Beiträge
Das ist mit dem ganzen rechten Unsinn so, der seit gut zehn Jahren überproportional in den Vordergrund gezogen wird. Auch mit negativen Schlagzeilen bekommt man die Botschaft irgendwann in die Köpfe, egal wie falsch sie ist.
:((a

LGL

Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?

Verfasst: Mi 27. Aug 2025, 20:49
von Jaddy
Noch ein Kommentar in der LTO:
"Lie­bichs Pro­vo­ka­tion stellt nicht das Selbst­be­stim­mungs­ge­setz infrage" - https://www.lto.de/recht/meinung/m/lieb ... g-dobrindt
Liebich missbraucht das SBGG nicht

Selbst wenn das nicht so klar wäre, ergibt es sich doch schon aus dem Sinn und Zweck des SBGG. Es geht darum, das Verfahren zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag zu vereinfachen und dabei einer behördlichen und gerichtlichen Kontrolle zu entziehen. Unter dem alten Transsexuellengesetz (TSG) waren dazu zwei psychiatrische Gutachten sowie ein familiengerichtliches Verfahren erforderlich. Betroffene mussten Fragen nach der Unterwäsche, dem Masturbations- und Sexualverhalten über sich ergehen lassen. Diesen unwürdigen Zustand wollte das SBGG beseitigen. Und diesen Zweck erfüllt es auch, das Gesetz funktioniert also.

In Wahrheit missbraucht nicht Sven die durch das SBGG im Vergleich zum TSG erweiterten Freiräume der Selbstbestimmung; vielmehr nutzt Marla-Svenja sie aus. Sollte die Frauen-JVA Chemnitz Liebich schließlich dauerhaft aufnehmen, muss die Kritik hier ansetzen, an dieser Entscheidung und ihren Rechtsgrundlagen. Gegebenenfalls müssen die Verwaltungsvorschriften zum StVollzG ergänzt werden, nicht aber das SBGG.

Wer den Fall Liebich als Beleg für dessen vermeintliche Fehlfunktion heranzieht, hat also entweder den Gesetzeszweck nicht verstanden oder will ihn nicht verstehen. Für Letztgenannte kommt Liebichs Fall womöglich sogar gelegen. Man darf hoffen, dass Dobrindts Ansicht sich im Kabinett nicht durchsetzt; sonst hätte der Troll gewonnen.
So zum Spass hab ich auch mal die erwähnte "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zum Sächsischen Strafvollzugsgesetz (VwV Strafvollzug – VwV StVollz)" vom 15. Mai 2024 angesehen :wink: Eine besondere Passage haeb ich markiert:
VI.
Zu § 10

1. Geschlechtszuordnung
a) Für die Entscheidung über den Eintrag des Geschlechts im BASIS-Web und über die Unterbringung ist, insbesondere soweit die Gefangenen keine Angaben zu ihrem Geschlecht machen, auf die Angabe im Personenstandsregister abzustellen. Eine Geschlechtszuordnung nur anhand äußerer Geschlechtsmerkmale oder anhand des Geburtsgeschlechts ist unzulässig. Den genannten Umständen kommt bei der Zuordnung nur Indizwirkung zu. Es ist zu berücksichtigen, dass bei Personen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nicht vollständig mit dem nach der Geburt anhand der äußeren Merkmale eingetragenen Geschlecht übereinstimmt (transgeschlechtliche Personen) kein die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernder operativer Eingriff vorausgesetzt wird.
b) Bei
aa) transgeschlechtlichen Personen,
bb) Personen, die eine binäre Zuordnung ablehnen, sich also dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen (nicht-binäre/intergeschlechtliche Personen), oder
cc) Personen, bei denen die Angabe des Geschlechts im Personenstandsregister von der Angabe der oder des Gefangenen abweicht,
soll darauf hingewirkt werden, individuelle Lösungen unter Einbeziehung der betreffenden Personen zu finden, wobei vermieden werden soll, dass diese isoliert oder stigmatisiert werden. Im Einzelfall ist eine Unterbringung abweichend vom im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zu ermöglichen. Dies betrifft Fälle, in denen die Personenstandsänderung noch nicht eingetragen ist, die Transition oder die Detransition noch nicht beendet ist. Für die Prüfung einer solchen Unterbringung sollen die Hintergründe bei der oder dem Gefangenen erfragt und um Vorlage von Unterlagen wie dem dgti-Ergänzungsausweis gebeten werden. In besonderen Zweifelsfällen, etwa bei möglichem Vorschieben einer Geschlechtsidentitätsfragestellung zur Manipulation von vollzuglichen Entscheidungen, soll eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme eingeholt werden.
c) Im BASIS-Web ist zwischen dem Geschlechtsmerkmal für das Personenkonto und der Haftraumzuordnung zu unterscheiden.
aa) Für die Zuordnung des Geschlechtsmerkmals für das Personenkonto ist zwischen den Möglichkeiten „ohne Angabe (o)“, „divers (d)“, „weiblich (w)“ oder „männlich (m)“ auszuwählen.
bb) Bei dem Geschlechtsmerkmal für die Haftraumzuordnung gibt es die Auswahlmöglichkeiten „männlich (m)“ oder „weiblich (w)“, da dies die Grundlage für die Buchkreisoption darstellt. Hierbei handelt es sich um ein rein vollzugsinternes Zuordnungsmerkmal ohne Aussage über das tatsächliche Geschlecht der Person.

2. Sensibler Umgang mit transgeschlechtlichen und nicht-binären/intergeschlechtlichen Personen
Die Integration der transgeschlechtlichen und nicht-binären/intergeschlechtlichen Personen in den Vollzug erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. In der Regel werden dabei die Unterbringung in einem Einzelhaftraum und auf Wunsch die Ermöglichung insbesondere von Einzelfreistunden, -sport, -dusche sowie -einkauf angezeigt sein. Sofern es dem Anliegen der inhaftierten Person entspricht, ist auch eine gemeinsame Unterbringung mit anderen Gefangenen möglich.
Bei Durchsuchungen und anderen in den persönlichen Nähebereich eingreifenden Maßnahmen ist auf das Schamgefühl der betreffenden Person Rücksicht zu nehmen; ihrem Anliegen, von einer Person eines bestimmten Geschlechts durchsucht zu werden, soll entsprochen werden.
(https://www.revosax.sachsen.de/vorschri ... 48562.html)


Und hier ist noch ein Kommentar in der Zeit: "Ja, Liebig darf das" - https://archive.ph/wapiv
Hier wird das Dilemma noch mal deutlich gemacht: "Das Gesetz ist also mit der Geisteshaltung gemacht worden, dass die Kategorien Mann und Frau in unserer Gesellschaft gleichzeitig total unwichtig und total entscheidend sind", udn das Thema "Geschlecht wird durch gemeinsame Fiktion zur Realität".