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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 16:24
von nicole.f
Sodele, eben gerade beim Standesamt gewesen. Vorneweg, ich hätte es beinahe noch vergeigt, indem ich zwar alle Unterlagen dabei hatte, aber die Geburtsurkunde zu Hause vergessen! Also noch schnell nach Hause und dann zum Amt.

Termin war vorbildlich pünktlich. Offenbar war ich beim Standesamt Siegen die erste Person mit einem solchen Anliegen. Die (junge) Standesbeamtin hatte sich das Gesetz ausgedruckt und die Begründung dazu. Sie war spürbar unsicher, aber souverän. Sie fragte die Unterlagen ab - Personalausweis, Geburtsurkunde (die "große", also die mit Nennung der Eltern), ärztliches Attest. Das erste Attest sah sie sich genauer an und fragte, ob dies das einzige sei. Ich hatte noch ein Zweites, welches ich ihr auch gab. Beide enthalten praktisch nur den Satz "...bei .... liegt eine Variante der Geschlechtsentwicklung vor". Nach etwas sichtlichem Überlegen sagte sie "ja, das muss dann wohl reichen, Details einer Diagnose brauche ich nicht zu erfahren." - richtig! Sie fragte mich auch, ob ich einen Antrag nach TSG gestellt hätte, was ich verneinte. Mit den ganzen Unterlagen ging sie noch einmal zu ihrer Vorgesetzten. Was sie dort besprachen, habe ich nicht hören können, aber es dauerte etwa fünf Minuten. Als sie zurück kam, begann sie das Formular 16-655 (ich glaube das war die Nummer) auszufüllen - schlussendlich nur eine formalisierte Erklärung zu dem neuen Vornamen und Geschlechtseintrag, alter Name, Wohnort etc. Danach ausdrucken, Unterschrift, Siegel - fertig!

Das Ganze geht jetzt zu meinem Geburtsstandesamt. Wie lange die Bearbeitung dauern wird und von wem ich dann was hören werde, konnte sie nicht sagen, merkte aber an, wenn ich innerhalb von 14 Tagen nichts gehört hätte, solle ich beim Geburtsstandesamt einmal nachfragen.

Meine Güte, so einfach kann das sein!
Ach ja, hier in Siegen keine Kosten, bisher. Natürlich wird die neue Urkunde und Ausweise Geld kosten, aber die Beurkundung soweit nichts.

Jetzt bin ich gespannt, was von meinem Geburtsstandesamt kommt - und wann! Ich gehe eigentlich davon aus, dass von dort kein Widerspruch kommt, die Begründung wäre extrem spannend. Ich melde mich wieder, wenn ich irgendeine Art von Bescheid oder Rückmeldung erhalten habe.

Meine Güte, ich kann es selbst noch kaum glauben!

Liebe Grüße
nicole

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 16:41
von Anne-Mette
Glück gehabt - "eigentlich" kostet die Aufnahme und Übermittlung der Erklärung etwas, ist ja auch die geforderte "Beglaubigung".
Die Bescheinigung nachher vom Geburts-Standesamt über die geänderte Eintragung düfte 10 Euro kosten; aber wer weiß...

Gruß
Anne-Mette

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 16:49
von Anke
Hallo,
nicole.f hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 16:24 Meine Güte, ich kann es selbst noch kaum glauben!
So geht es mir auch.

Ich bin total gespannt, ob auch weiter alles glatt geht. Wenn ja, dann ist das ein Grund zu feiern. Ich meine nicht nur für Nicole (für die ich mich riesig freue), sondern auch dafür, dass das TSG in der derzeitigen Funktion gegenstandslos geworden ist.

Das ist zwar nicht ganz die Lösung, die ich mir gewünscht hätte. Aber wenn es gut funktioniert, dann soll es mir recht sein.

Liebe Grüße

Anke

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 18:39
von Franka
Hurra es ist geschafft.
Ich hatte ja heute morgen um 9 Uhr meinen Termin. Attest und Eheurkunde, Perso abegeben, dann wurde uns (meine Frau war mit) erklärt was änderbar ist und das neue Geschlecht und der neue Name abgefragt. Das Formular ausgefüllt und noch einmal laut verlesen, Die neue Unterschrift drauf und fertig. Das ganze hat ca. 20 Minuten gedauert, davon haben wir aber auch die halbe Zeit nett geplaudert. Bis dahin alles kostenlos. Aber da ich eine neue Geburtsurkunde haben möchte kamen dann 10€ Gebühr dazu und der neue Personalausweis wird natürlich auch noch mal was kosten. Wenn ich das richtig herausgehört habe, war ich aber auch schon der 3. Fall in dieser Angelegenheit in Braunschweig. Jetzt muss ich nur einen Tag warten, bis die Daten von Braunschweig auch in Salzgitter im System sind, dann kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen.
Es gibt wohl einen Unterschied zwischen Änderung nach TSG und PSG, beim PSG wird die Geburtsurkunde geändert, beim TSG komplett erneuert, so habe ich die Aussage der Standesbeamtin jedenfalls verstanden.
Auf jeden Fall bin ich jetzt ganz offiziell Frau und Franka

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 18:47
von Svetlana L
Franka hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 18:39 Auf jeden Fall bin ich jetzt ganz offiziell Frau und Franka
Meinen allerherzlichstenen Glückwunsch (ap) (flo)

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 19:02
von nicole.f
Das ist großartig!
So einfach und unkompliziert kann das sein.

Hoffen wir inständig, dass niemand aufmuckt und irgendwelche Anstalten unternimmt, das wieder zu verkomplizieren.

Und noch einmal der Hinweis: Alle, die es jetzt nach PStG machen mögen sich bitte beim Jura Team der Aktion Standesamt und bei Manfred Bruns mit Erfahrungen melden. Vielen Dank!

Liebe Grüße
nicole (die erst offiziell Frau wird, wenn sich das Geburtsstandesamt meldet)

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 19:07
von Anke
Hallo,

wow.

@Franka: herzlichen Glückwunsch!

(fwe3)

Ich finde das immer noch unfassbar. :lol: (cow) (ap)

Mich betrifft es ja nicht mehr, trotzdem bin ich gerade voller Freude.

Liebe Grüße

Anke

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 19:12
von Michi
Hallo Franka,

meinen herzlichen Glückwunsch. (flow)

Liebe Grüße
Michi

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 19:34
von Jaddy
nicole.f hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 19:02 Das ist großartig!
So einfach und unkompliziert kann das sein.
Ich drück Dir (und euch allen) alle Daumen.

Und betonen möchte ich noch mal: Das _sollte_ eigentlich _mindestens_ so normal sein. Wir dürfen uns nicht dran gewöhnen, pathologisiert und gegängelt zu werden. Nach dem ganzen Thema Gleichstellung gibt es wirklich keinen sinnhaften Grund, die Änderung von Personenstand und Vornamen mit "Gutachten" zu behindern. Alle Folgethemen sind technische Aufgaben, die irgendwie anders regelbar sind.

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 20:33
von Marielle
Guten Abend zusammen,

".. beim PSG wird die Geburtsurkunde geändert, beim TSG komplett erneuert, so habe ich die Aussage der Standesbeamtin jedenfalls verstanden."

So ist es. Und bei aller verständlichen Euphorie möchte ich genau deswegen nochmal auf die doofen Nachbarn hinweisen, denen jeder Anlass recht ist, um nach der Ordnungsmacht zu rufen.

Ich persönlich halte zwar nichts von -§5 TSG, Offenbarungsverbot, aber es ist vielen Leuten ja wohl sehr wichtig, dass sämtliche Papiere, Geburtsurkunde, Zeugnisse usw., auf den geänderten Personenstand und den geänderten Namen neu ausgestellt werden. Oder ist das nicht mehr so? Die einzige rechtliche Handhabe für die Neuausstellungen ist eben dieser -§5 des TSG. Nur damit lassen sich die Neuausstellungen juristisch begründen. Ausserdem hängt daran wohl zu einem guten Teil die Frage nach den Regelungen zur Elternschaft und wer weiss was noch alles.


Auch wenn es grad etwas aus dem Fokus zu sein scheint: Das TSG ist noch immer nicht ersetzt oder reformiert! Und: Federführend für jede Art der Änderung am TSG ist und bleibt das BMI; bis auf weiteres in Unionshand. Wie hiess doch gleich die Vorsitzende der größeren Unionspartei und auf welche Art Witze steht sie?


Wer jetzt zuviel öffentliches Feuerwerk zündet und damit die doofen Nachbarn auf die Palme bringt, könnte am Ende als Brandstifter_in dastehen.


Es hat vielleicht -nur mal so laut gedacht- einen Grund, dass keiner der Betroffenenverbände bisher Jubelnoten oder diesbezügliche öffentliche Aufrufe verbreitet hat. Könnte doch sein, oder?

Und möglicherweise -ganz hypothetisch- liegt das daran, dass einige Leute in diesen Verbänden, bei ihrer Beschäftigung mit der Gesetzgebung die zu 45b geführt hat, etwas genauere Einblicke in die Denkweise des einen oder anderen Bundesministeriums oder der einen oder anderen Partei gewonnen haben, als Menschen sie haben, die sich mit dem ganzen Thema nur als 'User_innen' befassen.


Wir sind noch nicht fertig! Und es macht keinen Spass, von den eigenen Leuten mit Böllern beworfen zu werden. Auch dann nicht, wenn es Freudenböller sind.

Marielle

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 21:06
von Anke
Hallo,

ich finde es außerordentlich schade, dass es Menschen gibt, die sich nicht einfach mal freuen können. Und verstehen kann ich das schon gar nicht.

Natürlich ist noch nicht alles toll und super. Die Liste der Punkte, die nicht so toll sind, ist lang.

Trotzdem ist das, was da gerade passiert ist, ein Grund zum Freuen. Und da darf auch mal gefeiert werden. Denn das gehört zu den Dingen, die das Leben schön und lebenswert machen. Ich möchte darauf auf keinen Fall verzichten.

Und es ist ein großer Unterschied, ob Verbände öffentlich jubilierende Presseerklärungen abgeben (was glücklicherweise bisher nicht passiert ist) oder wir hier im Forum schreiben. So wichtig das Forum für die ist, die hier schreiben, so unwichtig ist es für den größten Teile der übrigen Welt.

Und ob ich hier zu Hause eine Flasche meines geliebten Crémant D'Alsace öffne, interessiert außerhalb von meinen vier Wänden auch niemanden. Wärt ihr hier in der Nähe, dann würde ich euch zu einem Schluck einladen, den geteilte Freude ist doppelte Freude. Und ganz besonders gerne würde ich Marielle dazu einladen. Vielleicht kann sie sich dann auch ein klein wenig mit freuen.

Liebe Grüße

Anke

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 22:00
von Anne-Mette
Guten Abend,

die Art der Freude wird sicherlich unterschiedlich ausfallen.
Einge Freuden"tänze" sind mir sehr negativ aufgefallen , wie z.B. der "23-Euro-Trick".

Es geht mir nicht darum, jemandem etwas nicht zu gönnen; ich denke nur, dass eine allzu plumpe Anwendung von Möglichkeiten, die die Gesetzesänderungen scheinbar offen halten, sich ins Gegenteil verkehren könnten und weitere Wege verschließen werden.
Damit wird u.U. auch die Arbeit der Menschen zunichte gemacht, die monatelang intensivst für gute und bessere Regelungen auch für transsexuelle Menschen gekämpft haben.

Gruß
Anne-Mette

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 22:16
von Andrea aus Sachsen
.
Ich freue mich für alle, bei denen es so einfach und unbürokratisch geklappt hat.
Ich selbst würde das auch lieber heute als morgen durchziehen, habe aber erst Ende April einen Termin bei meiner Ärztin, bei dem ich auch nach dem Attest fragen kann. Mit ein wenig drängen käme ich zwar vielleicht auch eher dran, aber was soll"™s?! Nachdem ich nun schon mehrere Jahre mit "falschen Papieren" herumlaufe, kommt es jetzt auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht mehr drauf an.

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 22:35
von Jaddy
Ich habe am letzten WE mit mehreren drüber diskutiert, auch in formalem Rahmen. Die Tendenz, die ich auch unterstütze ist, alle Wege gleichzeitig zu beschreiten. Sowohl den aktivistisch-querulantischen, mit Prozessen und Demos, als auch alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Machbarkeit aufzuzeigen und dann mit dem neuen Status Rabbatz zu machen.

Der neue 45b war wohl darauf angelegt, möglichst viele von der Nutzung abzuschrecken und damit das Thema dritte Option geräuschlos in der Versenkung verschwinden zu lassen. Ich wünsche mir jetzt vor allem sehr viele, die sich das "divers" eintragen lassen und dann offensiv ihre Rechte einfordern. Auch wenn es ein Kompromissbegriff ist und ganz viele Forderungen der Aktion Standesamt nicht erfüllt sind.

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 23:13
von triona
XYZ hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 19:23 hallo

ja das ist wirklich unfassbar das die Regierung so ein Schlupfloch übersehen hat und die dieses nicht so einfach schließen können ohne weiteres.

Mein Verdacht schon seit ich zum ersten Mal davon gehört hatte:
So dämlich kann doch kaum jemand sein. Sind doch alles gelernte Bürokraten. Ich halte es immer noch für denkbar, daß das mehr oder weniger Absicht war. Bisserl Dampf aus dem Kessel zu lassen, und sehen, was dabei herumkommt, ohne daß sie eine ausdrückliche Gesetzesänderung machen müssen, die sie ja gar nicht wollen, es sei denn eine Rolle rückwärts. Wenn das alles eine Weile mehr oder weniger "geräuschlos" so weiter geht, dann kann es ja wirklich sein, daß es so bleibt, ohne daß sie wirklich etwas ändern müssen. Aber das wird man ja sehen.

Auch nicht ausschließen möchte ich, daß die Absicht dahinter stecken kann, daß sie die Menge der Betroffenen möglicht wirkungsvoll spalten wollen. Dies wäre dann eine weitere Wirkung von "Dampf aus dem Kessel ablassen".

Und ob die Krankenkassen wieder mal versuchen, das als Vorwand für Leistungsverweigerungen zu nehmen, wird man auch noch sehen müssen. Da ist wahrscheinl auch noch nicht aller Tage Abend.


liebe grüße
triona