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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Di 9. Mai 2023, 19:10
von Michi
Lana hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 00:21 Tja, vielleicht sollte man eine ähnliche Regelung bei Eheschließung einführen?
Das hat weitreichendere Konsequenzen, die Namensänderung ist da Nebensache. Ein einfaches Rücktrittsrecht gibt es nach der Heirat meines Wissens nicht innerhalb der ersten drei Monate.
... und nach einem Jahr sich per einfacher Erklärung beim Standesamt wieder scheiden lassen, was dann wiederum nach 3 Monaten in Kraft tritt. :D

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Di 9. Mai 2023, 20:11
von Aria
Wer würde hier denn eigentlich das SBGG nutzen wollen, aber sonst keine weiteren Angleichungen durchführen lassen?

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Di 9. Mai 2023, 20:22
von Jasmine
Ich habe mir heute diese Artikel durchgelesen
https://www.siegessaeule.de/magazin/ent ... fentlicht/
https://www.deutschlandfunk.de/bundesre ... z-100.html

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaf ... 90259.html

Zitat:
"Hausrechtsparagraf löst Ängste aus": Queerbeauftragter will Änderungen an Selbstbestimmungsgesetz

Zitat:
In der ganzen Debatte wird oft so getan, als ob Gewalt gegen Frauen vor allem von transgeschlechtlichen Menschen, explizit transgeschlechtlichen Frauen, ausgeht. Das ist absurd und komplett an der Realität vorbei. Wir haben ein gesellschaftliches Problem mit Gewalt, die mehrheitlich von Männern ausgeht, die eben nicht transgeschlechtlich sind. Die finden leider ihre Wege, übergriffig zu sein gegenüber Frauen, in Partnerschaften, in der Familie, auf der Straße. Das nun ausgerechnet transgeschlechtlichen Frauen in die Schuhe schieben zu wollen, ist perfide und menschenfeindlich. Das stellt eine vulnerable Gruppe unter Generalverdacht, und dieses Geschäft sollte niemand betreiben.

Mich nerven solche Sachen. 3 Monate Wartezeit - halte ich für Blödsinn wenn ich nachweisen kann, das ich seit Jahren mein Leben so lebe wie es richtig ist. Ich bin eine Frau.
Dann die ganze Thematik mit dem Hausrecht - hat es seit 40 Jahren TSG diesbezüglich Probleme gegeben?
Nach der ganzen rumdiskutiererei und Diskriminierung meiner Person durch Medienpräsenz von Terfs. Sollte nun endlich dieses Gesetz Wirklichkeit werden.

Liebe Grüße Jasmine

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Di 9. Mai 2023, 22:45
von Inga
Aria hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 20:11 Wer würde hier denn eigentlich das SBGG nutzen wollen, aber sonst keine weiteren Angleichungen durchführen lassen?
Hallo, Aria,

wenn du mit "Angleichungen" operative oder hormonell gesteuerte Veränderungen am Körper meinst, so würde ich mich zu deiner Frage melden.

Wir sind alle hier sehr unterschiedlich gestrickt.

Liebe Grüße
Inga

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Di 9. Mai 2023, 23:49
von NikolaAusR

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 00:41
von Runa
Na mal schauen, wann sie schaffen es zu beschließen

LG

Runa

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 01:36
von Lana
Runa hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 00:41Na mal schauen, wann ob sie schaffen es zu beschließen

An Entwürfen war in der Vergangenheit ja kein Mangel.

LGL

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 20:02
von Anne-Mette
dgti: Pressemitteilung zum Referentenentwurf Selbstbestimmungsgesetz

https://dgti.org/2023/05/10/selbstbestimmungsgesetz/

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 08:12
von Martina-NB
Aria hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 20:11 Wer würde hier denn eigentlich das SBGG nutzen wollen, aber sonst keine weiteren Angleichungen durchführen lassen?
Wenn Du mit "weitere Angleichungen" medizinische Maßnahmen aller Art meinst: ICH

Ich bin viel zu sehr hypochondrisch veranlagt, um da irgendein Risiko einzugehen.

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 08:25
von Jasmine
Ich werde mich auf jeden Fall meiner OP unterziehen.
Liebe Grüße Jasmine

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 18:58
von Magdalena
Hallo,

wie verhält es sich dann, wenn medizinische Maßnahmen geplant sind. Die Krankenkassen möchten eine Indikation bzw. ein Gutachten besser zwei Gutachten. Wer trägt die Kosten der Gutachten? Wie berechnen sich diese Kosten?
Nach altem TSG gilt die Gebührenordnung des Gerichtes.
Kann dann jeder Gutachter selber festlegen, was er verlangen darf? Könnte es so am Ende teurer werden?

Viele liebe Grüße von Magdalena

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 19:08
von Mirjam
Magdalena hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 18:58 Nach altem TSG gilt die Gebührenordnung des Gerichtes.
Die gilt aber nicht für die Gutachter_innen, und deswegen gibt es da bisher deutliche Unterschiede. Von ein paar hundert bis um die 2.000 Euro für eines der Gutachten ist da viel "möglich". Und du kannst dir zwar wünschen, wer die erstellen soll, bist aber letzten Endes dem Gericht ausgeliefert, wen es bestimmt.

LG
Mirjam

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 19:21
von Magdalena
Liebe Miriam,

ich kann nur berichten wie es bei mir läuft.
Ich bekam vom Gericht eine Mail, ob ich zu bestimmten Gutachter möchte. Eine praktiziert nicht mehr. Aber ein Anderer hat die Praxis übernommen. So hat das Gericht diese Vorschläge übernommen. Auch die Losrdes Verfahrens inklusive Gutachten stan6von Anfang an fest. Mit meiner Zustimmung ist dann die Zahlungsaufforderung an mich zugestellt worden. Wenn andere Gerichte es anders abhandeln, kann es durchaus so sein.

Viele liebe Grüße von Magdalena

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 19:27
von Aria
Magdalena hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 18:58 Die Krankenkassen möchten eine Indikation bzw. ein Gutachten besser zwei Gutachten
Die KK, respektive MDK gehen die Gutachten gar nix an. Wenn die jemand verlangt, dann der Operateur - zur Absicherung.

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 20:33
von Marielle
Hallo zusammen,
Mirjam hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 19:08
Magdalena hat geschrieben: ↑Do 11. Mai 2023, 18:58
Nach altem TSG gilt die Gebührenordnung des Gerichtes.


Die gilt aber nicht für die Gutachter_innen, ....
In TSG-Verfahren werden die Gutachter_innen nach dem JVEG, Anl. 1, M3, bezahlt; z.Z. € 120,- pro Stunde. Die unterschiedlichen Kosten für Gutachten ergeben sich aus der jeweiligen Dauer der Erstellung, die wesentlich von der begutachtenden Person bestimmt wird. Mit Artikel 11 des Gesetzentwurfes würde die Nennung von TSG-Verfahren aus dem JVEG gestrichen. Ob und von wem und zu welchem Anlass Gutachten verlangt werden können, wird sich dann rausstellen müssen. Und auch, was sie dann kosten. Aus dem PÄ/VÄ-Verfahren wären sie jedenfalls raus, was gut ist, weil Selbstbestimmung und Begutachtung nicht zusammengehen.

Habt es gut

Marielle