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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 10:10
von Lavendellöwin
Jaddy hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 09:44
Häufig ist sogar echter Wille zur Verbesserung dabei, d.h. die oberen und mittleren Ebenen sehen den Nutzen für die Menschen, die Ergebnisse und die Firma
mhm..
ich habe auch mal nachgefragt wie solche Themen in kritischen Ländern wie Russland denn kommuniziert werden.
Also wie stehen wir dort dazu, was wird dort nach aussen getragen.
Das Ganze war jetzt ja eher auf den Near-Shore Bereich bezogen.
Aber ich bin gespannt was da an Info umgewälzt wird. Der Daten Analyst der da war, war auch sehr neugierig.
Alles Liebe Marie

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 22:53
von Michi
Jaddy hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 00:59
Da würde Dir Herr Korte entgegnen, ...
Ach ja, der Herr K. Ich könnte ja mal .. also so rein hypothetisch .. den Spieß herumdrehen, und ihm persönliche Befangenheit unterstellen, denn nach dem, was er lt. Internet so von sich gibt, hat er ja primär ein Problem mit Frau-zu-Mann, und hat zwei Kinder .. beides Töchter, und versteckt hinter diesem angeblichen Problem nur seine väterlich-männliche Angst, die beiden könnten sich ihre hübschen Brüste abschneiden lassen .. mal so rein hypothetisch gedacht.

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 8. Mai 2023, 13:50
von Benja
Halli Hallo ihr lieben
Es scheint vorwärts zu gehen ..... wenn auch woe gewohnt sehr langsam.
https://www.pro-medienmagazin.de/entwur ... liegt-vor/
Liebe Grüße
Benja
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 8. Mai 2023, 19:12
von Michi
Sieht so aus, als ob die Bedenk- und Sperrzeiten kumulierend sind .. sprich, dass eine Rückänderung frühestens 1,5 Jahre nach Antragstellung für die Änderung möglich sind. Die Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes wird's sicher freuen.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 00:21
von Lana
Tja, vielleicht sollte man eine ähnliche Regelung bei Eheschließung einführen?
Das hat weitreichendere Konsequenzen, die Namensänderung ist da Nebensache. Ein einfaches Rücktrittsrecht gibt es nach der Heirat meines Wissens nicht innerhalb der ersten drei Monate.
Überhaupt, eigentlich sollte jeder Verwaltungsakt erst nach drei Monaten wirksam werden. Wie viel Aufwand man sich da sparen könnte, weil sich einiges zwischenzeitlich von selbst erledigt...
Das kann man doch nicht mehr ernst nehmen, was da gerade neu eingeführt werden soll, nur weil es mal um ein "exotisches" Thema geht.
Ist wohl mal wieder "Neuland", wie bei der Digitalisierung auch schon.
LGL
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 05:21
von Svetlana L
Lana hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 00:21
Tja, vielleicht sollte man eine ähnliche Regelung bei Eheschließung einführen?
... und bei Kinderwunsch, beim Führerschein (Auto als potentielle Waffe!), beim Waffenschein sowieso, beim Kreditantrag und und und... Da gibt es bestimmt noch gaaaanz viel mehr Möglichkeiten.
Ich denke, gerade die dreimonatige Wartefrist wird eher dazu verleiten, einfach mal aus Jux, um Verwandte, Freund_innen, Kolleg_innen zu schocken, den Antrag zu stellen. Kann man ja innerhalb der drei Monate ohne Konsequenzen rückgängig machen! Sollte dann mal eine Statistik veröffentlicht werden, wie viele Personen einen Rückzieher machen, dann wette ich, dass es heißt, die Abbrecherqoute sei viel höher, als immer behauptet wurde und wie gut es doch sei, dass diese Frist eingeführt wurde.
Aber das ist alles ganz sicher nur Schwarzmalerei meinerseits und alles wird gut!

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 09:07
von Anne-Mette
Moin,
in Dänemark gibt es eine Wartezeit von 6 Monaten. Ich habe nicht davon gehört, dass das inzwischen geändert/verkürzt wurde. Auch die Regelung "ab 18" ist wohl noch gültig. Es gab einige Verhandlungen (
siehe hier), aber bisher habe ich noch nichts über einen Abschluss erfahren.
Große Kritik an der Wartezeit habe ich nicht vernommen.
Aber auch in Dänemark hat es immer wieder Verbesserungen und Anpassungen gegeben, die notwendig waren, weil die ursprünglichen Regelungen diskriminierend und ungerecht waren. Seit 2014 gibt es keinen Gutachter-Zwang mehr und seit 2017 wurde Transsexualität von der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 09:39
von Malvine
Aus aktuellem Anlass etwas OT: Bei uns dauerte die Nutzungsänderung für ein Gebäude schlappe 6 Monate, da sind die 3 Monate sogar noch recht kurz.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 10:36
von ExUserIn-2026-04-08
Noch ein Artikel mit einigen Details:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... kannt.html
Irgendwie entlarvend: der erste Aspekt ist das mögliche "Drücken" bei der Wehrpflicht im Verteidigungsfall. Hier zeigt der Ukraine-Konflikt ebenfalls Wirkung und sei es "nur" in der Argumentation.
Auch entlarvend:
Das Gesetz wird von konservativer Seite und von rechts kritisiert. Bereits der Name "Selbstbestimmungsgesetz" suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse, hieß es zuletzt von CDU und CSU.
Fremdbestimmung wird von konservativer und rechter Seite bevorzugt. Hier hat die Freiheit der "freiheitlichen" Parteien ein Ende. Bei den Rechten sowieso ...
Fristen hin oder her, Hauptsache, es kommt jetzt endlich.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 10:58
von Jaddy
Vicky_Rose hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 10:36Irgendwie entlarvend: der erste Aspekt ist das mögliche "Drücken" bei der Wehrpflicht im Verteidigungsfall. Hier zeigt der Ukraine-Konflikt ebenfalls Wirkung und sei es "nur" in der Argumentation.
Auch wenn ich deiner generellen EInschätzung zustimme, möchte ich hier für die Verantwortlichen eintreten. Die Wehr- und Dienstpflicht steht im Grundgesetz, im besonders geschützten Bereich der ersten 20 Artikel und dort werden explizit Männer erwähnt. Eine der wenigen und dazu sehr tief im Fundament verankerten, geschlechtlich differenzierten Regelungen und sie gilt noch. Nur die verpflichtende Ausbildung aka Wehrdienst ist ausgesetzt, nicht abgeschafft.
Aus meiner Sicht haben die Referate im BMJ, BMFSJS schon die einzelnen Rechtsbereiche auf mögliche Folgen abgeklappert. Die meisten konnten sie auf andere abschieben und "ändert sich nix" drüber schreiben (-§6). Bei anderen nur eine Klarstellung, dass sich Frau/Mann in Regelungen bei Fortpflanzung auf die biologischen Funktionen bezieht (-§8), wobei -§8(1) Satz 2 noch lustig werden kann.
Aber bei der Wehrpflicht mussten sie einfach was schreiben. Und das ist nicht mal so schlecht, finde ich. Trans Personen werden nach ihrem Eintrag eingeteilt. Nicht so wie in der Ukraine, wo nach Geburtsgeschlecht gezogen wird. Und sobald die Änderung (ohne Spannungs-/V-Fall) wirksam ist (3 Monate), gilt sie eben auch für diesen Fall.
Abgesehen davon sollte die Pflicht zur Kriegsteilnahme eh abgeschafft werden, aber das ist eine andere Baustelle.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 11:54
von Anne-Mette
Moin,
heute ist die "Verbandsbeteiligung" gestartet.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 14:35
von ExUserIn-2026-04-08
Jaddy hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 10:58
Aber bei der Wehrpflicht mussten sie einfach was schreiben. Und das ist nicht mal so schlecht, finde ich.
Ich stimme Deinem Statement zu. Die Frage hat für mich zwei Dimensionen, die durch das neue Gesetz angestoßen werden. Erstens die Frage der Wehrgerechtigkeit. Warum werden Frauen anders behandelt als Männer und zweitens die von Dir aufgeworfene Frage der Pflicht zur Kriegsteilnahme. Beides sind hochexplosive Themen. Auch Gründe für die Verzögerung der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 15:07
von Malvine
Lana hat für das Thema Wehrpflicht, Gleichberechtigung und Co einen eigenen Beitrag aufgemacht.
viewtopic.php?t=26916
Ich finde weitere Diskussionen zu den Thema sollten dort weitergeführt werden - denn in dem Thema steckt wieder jede Menge Potential....
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 15:44
von Jaddy
Vicky_Rose hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 14:35
Ich stimme Deinem Statement zu. Die Frage hat für mich zwei Dimensionen, die durch das neue Gesetz angestoßen werden. Erstens die Frage der Wehrgerechtigkeit. Warum werden Frauen anders behandelt als Männer und zweitens die von Dir aufgeworfene Frage der Pflicht zur Kriegsteilnahme. Beides sind hochexplosive Themen. Auch Gründe für die Verzögerung der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes.
Öhm, ich sehe beides in keinem zwingenden Zusammenhang zum SBGG oder Transidentität. Wie ja an anderer Stelle im Entwurf steht: "Eigentlich ändert sich nix".
Schon seit 1981 gilt (meines Wissens), dass trans Personen auch in punkto Wehrflicht nach ihrem eingetragenen Geschlecht behandelt werden.
Das ist ja der "Spass" (Begründung zu -§6, S.42ff).
Rechtlich ändert der Eintrag nur, wie der
Staat dich einsortieren soll (da wo er nach "Geschlecht" unterscheidet). Sonst nichts (Sport, Medizin, etc).
Spätestens mit dem SBGG ist das definitiv so.
Ob Menschen überhaupt zu einer Wehr- oder Dienstpflicht mit oder ohne Waffe herngezogen werden dürfen in einem definierten Ausnahme- aka Spannungs- oder Verteidigungsfall, und ob die Art des Pflichtdienstes nach Geschlecht differenziert werden darf/soll/muss, sind Fragen, die vollkommen unabhängig von Transgeschlechtlichkeit oder der jeweiligen Rechtslage zum Umgang mit trans gestellt und behandelt werden können/müssen.
Das SBGG sagt nur, dass der Staat im Ernstfall deinen zukünftig selbstbestimmbaren Geschlechtseintrag als Kriterium nimmt, wo er dich hinsteckt. Wenn du zum Zeitpunkt der Feststellung des S/V-Falls (2/3 Mehrheit des Bundestags) männlich eingetragen bist und nicht in der "Probezeit", dann sollst du möglicherweise Dienst mit Waffe machen. Wenn du keine Waffe willst, kannst du verweigern. Mehr Optionen gibt es nicht. Und wenn du weiblich eingetragen bist, kannst du zum Sanitätsdienst herangezogen werden (Art.12a(3) GG) - ich nicht. Mich und alle anderen mit nichtbinärem Eintrag könnten sie aber nach Absatz Art.12a(6)GG verpflichten, weiter in meinem Job zu bleiben... Ob das im Ernstfall alles buchstaben- und gesetzestreu abläuft und du ggf gegen einen falschen Bescheid erfolgreich klagen kannst, überlasse ich deiner Phantasie. Meine Vermutung: Die feine Differenzierung nach Personenstandsregister ist dann ebensowenig wert, wie die neue Geburtsurkunde am Eingang des Saunaclubs.
Anyway: Diese Überlegungen sind definitiv kein Grund, das SBGG zu verzögern.
Wie gesagt (auch im Entwurf) ändert sich nur das Verwaltungsverfahren ("wie"), aber weder das "was", noch die Folgen.
Disclaimer: Ich bin kein rechtsgelehrtes Wesen. Ich kann nur gut mit formalen Spezifikationen.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 9. Mai 2023, 16:01
von ExUserIn-2026-04-08
Jaddy hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 15:44
Öhm, ich sehe beides in keinem zwingenden Zusammenhang zum SBGG oder Transidentität.
Natürlich nicht, aber es steht an prominenter Stelle im Artikel und reizt deshalb schon Gegner zur Diskussion über das Gesetz, was ja wohl im Hintergrund auch geschehen ist. Aber lassen wir den Dingen ihren Weg ...