Hallöchen, ich mal wieder zum Thema KI-Nutzung
In diesem Beitrag ging es mal wieder entfernt um die Nutzung von KI zur Bildbearbeitung und -optimierung.
viewtopic.php?f=23&t=291&p=426041#p426003
Hierzu möchte ich euch ein kleines Beispiel zeigen.
Quelle: https://i.ibb.co/XrhbRz97/Hintergrund.jpg
Das rechte Bild ist ein Screenshot aus einem Video von mir...neue Heels und ein neues Cocktailkleid wollte ich einfach mal in Kombination und Bewegung sehen, daher das Video.
Da es in dem oben verlinkten Beitrag um die Frage ging, dass der Hintergrund etwas störend sein könnte, fiel mir eben meine Bildbearbeitung hier wieder ein.
Der KI sagte ich, sie solle den Hintergrund in eine weiße Studioleinwand ändern, was auch recht gut klappte, im Anschluss daran habe ich im Dialog mit der KI noch Kontraste, Farbsättigungen und Schatten bearbeiten lassen, also Sachen, die man auch mit einem normalen Bildbearbeitungsprogramm so machen kann.
Vorteilhaft ist hier, es ist kein Gesicht zusehen, wo die KI ihrem Optimierungsbestreben keinen Einhalt gebieten kann. Meine Erfahrung ist, das sie immer ein bisschen an den Gesichtszügen herum spielt, auch wenn man es ihr explizit untersagt.
Hier noch ein Vergleich, bei dem mir die KI den Hintergrund optimiert hat und den Wohnwagen verschwinden hat lassen.
Quelle: https://i.ibb.co/Gfj7RXcT/Wohnwagen.jpg
auf dem rechten Instagram-Story-Bild habe ich noch eine Filter aus der Instagram App verwendet, deshalb ist es auch deutlich dunkler.
Sobald ein mit KI bearbeitetes Bild, Video oder Reel in Social Media hochgeladen wird, sollte man sich mit der aktuellen Regelung zur Kennzeichnung beschäftigen.
Ob nun ein modifizierter Hintergrund auch schon dazu gehört, konnte ich so jetzt nicht genau heraus finden.
LG
Malvine